Ecuador Reisepass/Visum
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | Nein |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige, die allein oder nur mit einem Elternteil reisen, benötigen eine schriftliche Reiseerlaubnis des anderen Elternteils bzw. der Eltern oder der Erziehungsberechtigten.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige, die allein oder nur mit einem Elternteil reisen, benötigen eine schriftliche Reiseerlaubnis des anderen Elternteils bzw. der Eltern oder der Erziehungsberechtigten.
Visum
Reisende aller Länder (außer China) sind seit 2008 vom Visumzwang befreit und können sich bis zu 90 Tage im Land aufhalten (Einreisestempel erforderlich).
Hinweis: Eine Verlängerung des visumfreien Aufenthalts vor Ort ist in der Regel nicht möglich. Bei Überschreitung der Frist drohen Geldstrafen von 200-2000 US$ sowie Ausweisung innerhalb von 48 Std. Auskünfte über die Visumbestimmungen für längerfristige Aufenthalte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen und die Generaldirektion für Ausländerwesen des Innenministeriums von Ecuador unter www.migracion.gov.ec (auf Spanisch und Englisch).
Hinweis: Eine Verlängerung des visumfreien Aufenthalts vor Ort ist in der Regel nicht möglich. Bei Überschreitung der Frist drohen Geldstrafen von 200-2000 US$ sowie Ausweisung innerhalb von 48 Std. Auskünfte über die Visumbestimmungen für längerfristige Aufenthalte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen und die Generaldirektion für Ausländerwesen des Innenministeriums von Ecuador unter www.migracion.gov.ec (auf Spanisch und Englisch).
Transit
Transitvisa werden nicht benötigt.
Visaarten
U.a. Touristen-, Arbeits-, Transit- und Studentenvisum.
Visagebühren
Je nach Nationalität unterschiedlich.
Gültigkeitsdauer
Je nach Aufenthaltszweck unterschiedlich.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Meldepflicht
Jeder ausländische Bürger, der ein Visum für einen Aufenthalt über 90 Tage erhalten hat, muss dieses innerhalb von 30 Tagen ab seiner Einreise in Ecuador bei der Generaldirektion für Ausländerwesen des Innenministeriums registrieren lassen (Dirección de Extranjería, Calle San Ignacio 207 y San Javier, Quito. Tel: 222 70 25).
Dokumente bei der Einreise
Galapagos-Inseln:
Touristen benötigen ein Einreise-Formular, auf dem u.a. Name und Passnummer angegeben werden müssen. Es kann auf der INGALA-Internetseite heruntergeladen oder bei der Einreise am Flughafenschalter ausgefüllt werden. Auf den Inseln bekommen die Besucher die eigentliche Einreisekarte für 10 US$. In jedem Fall muss ein gültiges Rückreiseticket vorgewiesen werden.
Weitere Infos unter www.ingala.gov.ec (nur auf Spanisch) und unter www.ecuadorline.de (auf Deutsch).
Touristen benötigen ein Einreise-Formular, auf dem u.a. Name und Passnummer angegeben werden müssen. Es kann auf der INGALA-Internetseite heruntergeladen oder bei der Einreise am Flughafenschalter ausgefüllt werden. Auf den Inseln bekommen die Besucher die eigentliche Einreisekarte für 10 US$. In jedem Fall muss ein gültiges Rückreiseticket vorgewiesen werden.
Weitere Infos unter www.ingala.gov.ec (nur auf Spanisch) und unter www.ecuadorline.de (auf Deutsch).
Aufenthaltsgenehmigung
Auskünfte von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).
Anmerkung - Reisepass
Reisepässe (bzw. Fotokopien) müssen in Ecuador stets mitgeführt werden.
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