| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein/1 |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Ausgenommen sind Staatsbürger von Bolivien, Chile, Kolumbien und Peru, die mit einem Personalausweis einreisen können.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt. Kinder müssen einen eigenen Reisepass besitzen.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige Deutsche, die alleine reisen oder nur mit einem Elternteil und die keinen Reisepass mit sich führen, benötigen eine schriftliche Reiseerlaubnis des anderen Elternteils, bzw. beider Elternteile oder der Erziehungsberechtigten.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige Deutsche, die alleine reisen oder nur mit einem Elternteil und die keinen Reisepass mit sich führen, benötigen eine schriftliche Reiseerlaubnis des anderen Elternteils, bzw. beider Elternteile oder der Erziehungsberechtigten.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen, die direkt am Flughafen den Einreisestempel erhalten:
(a) EU-Länder und die Schweiz: Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Zypern).
(b) Übrige Länder: Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Chile, Dominikanische Republik, Hongkong (VR China), Island, Israel, Japan, Kanada, Kolumbien, Korea (Rep.), Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Paraguay, Peru, Philippinen, Russische Föderation, Singapur, Südafrika, Türkei, Ukraine, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela.
(a) EU-Länder und die Schweiz: Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Zypern).
(b) Übrige Länder: Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Chile, Dominikanische Republik, Hongkong (VR China), Island, Israel, Japan, Kanada, Kolumbien, Korea (Rep.), Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Paraguay, Peru, Philippinen, Russische Föderation, Singapur, Südafrika, Türkei, Ukraine, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela.
Transit
Reisende benötigen Transitvisa, außer wenn sie innerhalb von 12 Std. weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise und über reservierte Sitzplätze verfügen und den Transitraum nicht verlassen; die Aufenthaltsdauer wird von der Einreisebehörde festgelegt
Visaarten
U.a. Touristen-, Arbeits-, Transit- und Studentenvisum.
Visagebühren
Je nach Nationalität unterschiedlich.
Gültigkeitsdauer
6 Monate.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Unterlagen
(a) Reisepass, muss bei der Antragstellung noch mind. 6 Monate gültig sein. (b) 2 Passfotos. (c) Antrag. (d) Nachweis ausreichender Geldmittel. (e) Rückflugticket (Kopie). (f) Gesundheitszeugnis. (g) Polizeiliches Führungszeugnis. (h) Gebühr.
Frankierter Rückumschlag für Einschreiben.
Frankierter Rückumschlag für Einschreiben.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Meldepflicht
Jeder ausländische Bürger, der ein Visum für Ecuador für einen längeren Aufenthalt als 90 Tage erhalten hat, muss dieses innerhalb von 30 Tagen ab seiner Einreise in Ecuador bei der Generaldirektion für Ausländerwesen des Innenministeriums registrieren lassen. Dies gibt den Reisenden zusätzliche Rechte wie zum Beispiel niedrigere Eintrittspreise für diverse Nationalparks und Schutzgebiete Ecuadors.
Dokumente bei der Einreise
Galapagos-Inseln:
Touristen benötigen ein Einreise-Formular, auf dem u.a. Name und Passnummer angegeben werden müssen. Es kann auf der INGALA-Internetseite heruntergeladen oder bei der Einreise am Flughafenschalter ausgefüllt werden. Auf den Inseln bekommen die Besucher die eigentliche Einreisekarte. In jedem Fall muss ein gültiges Rückreiseticket vorgewiesen werden.
Weitere Infos unter www.ingala.gov.ec (nur in Spanisch) und unter www.ecuadorline.de (in Deutsch).
Touristen benötigen ein Einreise-Formular, auf dem u.a. Name und Passnummer angegeben werden müssen. Es kann auf der INGALA-Internetseite heruntergeladen oder bei der Einreise am Flughafenschalter ausgefüllt werden. Auf den Inseln bekommen die Besucher die eigentliche Einreisekarte. In jedem Fall muss ein gültiges Rückreiseticket vorgewiesen werden.
Weitere Infos unter www.ingala.gov.ec (nur in Spanisch) und unter www.ecuadorline.de (in Deutsch).
Aufenthaltsgenehmigung
Auskünfte von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).
Hinweis
Reisepässe (bzw. Fotokopien) müssen in Ecuador stets mitgeführt werden.





