| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | Nein |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt. Kinder müssen einen eigenen Kinderreisepass besitzen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige Deutsche, die alleine reisen oder nur mit einem Elternteil, benötigen eine schriftliche Reiseerlaubnis des anderen Elternteils, bzw. beider Elternteile oder der Erziehungsberechtigten.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige Deutsche, die alleine reisen oder nur mit einem Elternteil, benötigen eine schriftliche Reiseerlaubnis des anderen Elternteils, bzw. beider Elternteile oder der Erziehungsberechtigten.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen, die direkt am Flughafen den Einreisestempel erhalten:
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende benötigen Transitvisa, außer wenn sie innerhalb von 12 Std. weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise und über reservierte Sitzplätze verfügen und den Transitraum nicht verlassen; die Aufenthaltsdauer wird von der Einreisebehörde festgelegt
Visaarten
U.a. Touristen-, Arbeits-, Transit- und Studentenvisum.
Visagebühren
Je nach Nationalität unterschiedlich.
Gültigkeitsdauer
6 Monate.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Meldepflicht
Jeder ausländische Bürger, der ein Visum für Ecuador für einen längeren Aufenthalt als 90 Tage erhalten hat, muss dieses innerhalb von 30 Tagen ab seiner Einreise in Ecuador bei der Generaldirektion für Ausländerwesen des Innenministeriums registrieren lassen. Dies gibt den Reisenden zusätzliche Rechte wie zum Beispiel niedrigere Eintrittspreise für diverse Nationalparks und Schutzgebiete Ecuadors.
Dokumente bei der Einreise
Galapagos-Inseln:
Touristen benötigen ein Einreise-Formular, auf dem u.a. Name und Passnummer angegeben werden müssen. Es kann auf der INGALA-Internetseite heruntergeladen oder bei der Einreise am Flughafenschalter ausgefüllt werden. Auf den Inseln bekommen die Besucher die eigentliche Einreisekarte. In jedem Fall muss ein gültiges Rückreiseticket vorgewiesen werden.
Weitere Infos unter www.ingala.gov.ec (nur in Spanisch) und unter www.ecuadorline.de (in Deutsch).
Touristen benötigen ein Einreise-Formular, auf dem u.a. Name und Passnummer angegeben werden müssen. Es kann auf der INGALA-Internetseite heruntergeladen oder bei der Einreise am Flughafenschalter ausgefüllt werden. Auf den Inseln bekommen die Besucher die eigentliche Einreisekarte. In jedem Fall muss ein gültiges Rückreiseticket vorgewiesen werden.
Weitere Infos unter www.ingala.gov.ec (nur in Spanisch) und unter www.ecuadorline.de (in Deutsch).
Aufenthaltsgenehmigung
Auskünfte von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).
Hinweis
Reisepässe (bzw. Fotokopien) müssen in Ecuador stets mitgeführt werden.





