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Dominica Länderinfos - Reisepass/Visum

Pass erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja/1
Visum erforderlich
Deutschland Nein/2
Österreich Nein/2
Schweiz Nein/2
Andere EU-Länder Nein/2
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Ausgenommen sind [1] Staatsbürger von Antigua & Barbuda, Frankreich, Grenada, St. Kitts-Nevis, St. Lucia und St. Vincent & die Grenadinen mit gültigem Personalausweis sowie Kanada bei Vorlage einer Geburtsurkunde zusammen mit einem Identitätsnachweis mit Foto. Es wird dennoch empfohlen, stets mit Reisepass einzureisen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Der deutsche Kinderausweis mit Lichtbild wird anerkannt, wenn ein Elternteil/ Sorgeberechtigter das Kind begleitet oder ein eigener Reisepass kann zur Einreise benutzt werden.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.

Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils.

Schweizer:
Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten (sofern nicht anders angegeben):
(a) EU-Länder und Schweiz: [2] Bundesrepublik Deutschland (3 Monate), Österreich (bis zu 21 Tagen) und übrige EU-Länder für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten (Ausnahmen: Bulgarien, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern bis zu 21 Tagen) und Schweiz (bis zu 21 Tagen);
(b) Übrige Länder (für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten): Antigua & Barbuda, Argentinien, Costa Rica, Grenada, Israel, Japan, Korea (Süd), Mexiko, Norwegen, St. Kitts-Nevis, St. Lucia, St. Vincent & die Grenadinen, Suriname, Taiwan (China), USA und Venezuela;
(c) Übrige Länder (für Aufenthalte von bis zu 21 Tagen): Staatsbürger aller anderen Länder für touristische Aufenthalte von bis zu 21 Tagen, vorausgesetzt, sie verfügen über gültige Rück- oder Weiterreisetickets und können glaubhaft machen, dass sie nicht vorhaben, länger im Land zu bleiben.

Visagebühren

Deutschland, Österreich, Schweiz:
Visum (einfache Einreise): £25. (Das Visum wird benötigt, wenn der Aufenthalt länger als 21 Tage dauern soll.)

Antragstellung

High Commission (s. Adressen).

Unterlagen

a) Gültiger Reisepass. (b) 1 Passfoto. (c) Rückreiseticket oder Buchungsbestätigung vom Reisebüro. (d) Visumgebühr (plus zusätzlich £5, wenn der Reisepass mit der Post zurückgeschickt werden soll). (e) Ausgefülltes Antragsformular.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Verlängerung des Aufenthalts

Verlängerungen sollen vor Ort beim Immigration Department in Roseau (Police Headquarters) beantragt werden.

Aufenthaltsgenehmigung

Um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, muss man zuerst eine Arbeitserlaubnis (Work Permit) beantragen.

Einreise mit Haustieren

Hunde und Katzen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz dürfen nicht eingeführt werden.

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