Länderinfos
Dominica
Reisepass/Visum
Reisepass/Visum
Dominica
Pass erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja/1
Türkei
Ja
Visum erforderlich
Deutschland
Nein/2
Österreich
Nein/2
Schweiz
Nein/2
Andere EU-Länder
Nein/2
Türkei
Nein
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss für die Dauer des Aufenthalt gültig sein. Ausgenommen sind u.a. [1] Staatsbürger von Frankreich, die mit gültigem Personalausweis einreisen können (visumfrei in diesem Fall nur bis 2 Wochen). Es wird dennoch empfohlen, stets mit Reisepass einzureisen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Der deutsche Kinderausweis mit Lichtbild wird anerkannt, wenn ein Elternteil/ Sorgeberechtigter das Kind begleitet, oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten (sofern nicht anders angegeben):
(a) EU-Länder [2] (Ausnahmen: Bulgarien, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Österreich, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern bis zu 21 Tagen) und Schweiz (bis zu 21 Tagen);
(b) Türkei für touristische Aufenthalte von bis zu 21 Tagen, vorausgesetzt, sie verfügen über gültige Rück- oder Weiterreisetickets und können glaubhaft machen, dass sie nicht vorhaben, länger im Land zu bleiben.
Visagebühren
Deutschland, Österreich, Schweiz:
Die folgenden Visagebühren gelten für visumpflichtige Nationalitäten.
Visum (einfache Einreise): 69 €. (Das Visum wird benötigt, wenn der Aufenthalt länger als 21 Tage dauern soll.)
Antragstellung
High Commission (s. Adressen).
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Verlängerung des Aufenthalts
Verlängerungen sollen vor Ort beim Immigration Department in Roseau (Police Headquarters) beantragt werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, muss man zuerst eine Arbeitserlaubnis (Work Permit) beantragen.
Einreise mit Haustieren
Hunde und Katzen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz dürfen nicht eingeführt werden.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja/1 |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein/2 |
| Österreich | Nein/2 |
| Schweiz | Nein/2 |
| Andere EU-Länder | Nein/2 |
| Türkei | Nein |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss für die Dauer des Aufenthalt gültig sein. Ausgenommen sind u.a. [1] Staatsbürger von Frankreich, die mit gültigem Personalausweis einreisen können (visumfrei in diesem Fall nur bis 2 Wochen). Es wird dennoch empfohlen, stets mit Reisepass einzureisen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Der deutsche Kinderausweis mit Lichtbild wird anerkannt, wenn ein Elternteil/ Sorgeberechtigter das Kind begleitet, oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten (sofern nicht anders angegeben):
(a) EU-Länder [2] (Ausnahmen: Bulgarien, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Österreich, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern bis zu 21 Tagen) und Schweiz (bis zu 21 Tagen);
(b) Türkei für touristische Aufenthalte von bis zu 21 Tagen, vorausgesetzt, sie verfügen über gültige Rück- oder Weiterreisetickets und können glaubhaft machen, dass sie nicht vorhaben, länger im Land zu bleiben.
(a) EU-Länder [2] (Ausnahmen: Bulgarien, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Österreich, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern bis zu 21 Tagen) und Schweiz (bis zu 21 Tagen);
(b) Türkei für touristische Aufenthalte von bis zu 21 Tagen, vorausgesetzt, sie verfügen über gültige Rück- oder Weiterreisetickets und können glaubhaft machen, dass sie nicht vorhaben, länger im Land zu bleiben.
Visagebühren
Deutschland, Österreich, Schweiz:
Die folgenden Visagebühren gelten für visumpflichtige Nationalitäten.
Visum (einfache Einreise): 69 €. (Das Visum wird benötigt, wenn der Aufenthalt länger als 21 Tage dauern soll.)
Die folgenden Visagebühren gelten für visumpflichtige Nationalitäten.
Visum (einfache Einreise): 69 €. (Das Visum wird benötigt, wenn der Aufenthalt länger als 21 Tage dauern soll.)
Antragstellung
High Commission (s. Adressen).
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Verlängerung des Aufenthalts
Verlängerungen sollen vor Ort beim Immigration Department in Roseau (Police Headquarters) beantragt werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, muss man zuerst eine Arbeitserlaubnis (Work Permit) beantragen.
Einreise mit Haustieren
Hunde und Katzen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz dürfen nicht eingeführt werden.



