| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja/1 |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein/2 |
| Österreich | Nein/2 |
| Schweiz | Nein/2 |
| Andere EU-Länder | Nein/2 |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Ausgenommen sind [1] Staatsbürger von Antigua & Barbuda, Frankreich, Grenada, St. Kitts-Nevis, St. Lucia und St. Vincent & die Grenadinen mit gültigem Personalausweis sowie Kanada bei Vorlage einer Geburtsurkunde zusammen mit einem Identitätsnachweis mit Foto. Es wird dennoch empfohlen, stets mit Reisepass einzureisen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Der deutsche Kinderausweis mit Lichtbild wird anerkannt, wenn ein Elternteil/ Sorgeberechtigter das Kind begleitet oder ein eigener Reisepass kann zur Einreise benutzt werden.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten (sofern nicht anders angegeben):
(a) EU-Länder und Schweiz: [2] Bundesrepublik Deutschland (3 Monate), Österreich (bis zu 21 Tagen) und übrige EU-Länder für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten (Ausnahmen: Bulgarien, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern bis zu 21 Tagen) und Schweiz (bis zu 21 Tagen);
(b) Übrige Länder (für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten): Antigua & Barbuda, Argentinien, Costa Rica, Grenada, Israel, Japan, Korea (Süd), Mexiko, Norwegen, St. Kitts-Nevis, St. Lucia, St. Vincent & die Grenadinen, Suriname, Taiwan (China), USA und Venezuela;
(c) Übrige Länder (für Aufenthalte von bis zu 21 Tagen): Staatsbürger aller anderen Länder für touristische Aufenthalte von bis zu 21 Tagen, vorausgesetzt, sie verfügen über gültige Rück- oder Weiterreisetickets und können glaubhaft machen, dass sie nicht vorhaben, länger im Land zu bleiben.
(a) EU-Länder und Schweiz: [2] Bundesrepublik Deutschland (3 Monate), Österreich (bis zu 21 Tagen) und übrige EU-Länder für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten (Ausnahmen: Bulgarien, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern bis zu 21 Tagen) und Schweiz (bis zu 21 Tagen);
(b) Übrige Länder (für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten): Antigua & Barbuda, Argentinien, Costa Rica, Grenada, Israel, Japan, Korea (Süd), Mexiko, Norwegen, St. Kitts-Nevis, St. Lucia, St. Vincent & die Grenadinen, Suriname, Taiwan (China), USA und Venezuela;
(c) Übrige Länder (für Aufenthalte von bis zu 21 Tagen): Staatsbürger aller anderen Länder für touristische Aufenthalte von bis zu 21 Tagen, vorausgesetzt, sie verfügen über gültige Rück- oder Weiterreisetickets und können glaubhaft machen, dass sie nicht vorhaben, länger im Land zu bleiben.
Visagebühren
Deutschland, Österreich, Schweiz:
Visum (einfache Einreise): £25. (Das Visum wird benötigt, wenn der Aufenthalt länger als 21 Tage dauern soll.)
Visum (einfache Einreise): £25. (Das Visum wird benötigt, wenn der Aufenthalt länger als 21 Tage dauern soll.)
Antragstellung
High Commission (s. Adressen).
Unterlagen
a) Gültiger Reisepass. (b) 1 Passfoto. (c) Rückreiseticket oder Buchungsbestätigung vom Reisebüro. (d) Visumgebühr (plus zusätzlich £5, wenn der Reisepass mit der Post zurückgeschickt werden soll). (e) Ausgefülltes Antragsformular.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Verlängerung des Aufenthalts
Verlängerungen sollen vor Ort beim Immigration Department in Roseau (Police Headquarters) beantragt werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, muss man zuerst eine Arbeitserlaubnis (Work Permit) beantragen.
Einreise mit Haustieren
Hunde und Katzen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz dürfen nicht eingeführt werden.





