Reisepass/Visum
Dänemark
Pass erforderlich
Deutschland
Nein
Österreich
Nein
Schweiz
Nein
Andere EU-Länder
Nein
Türkei
Ja
Visum erforderlich
Deutschland
Nein
Österreich
Nein
Schweiz
Nein
Andere EU-Länder
Nein
Türkei
1
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland
Nein
Österreich
Nein
Schweiz
Nein
Andere EU-Länder
Nein
Türkei
Ja
Anmerkung:
Dänemark ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens drei Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten mit einem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Anmerkung: Dennoch ist es in einigen Fällen ratsam, einen Reisepass mitzuführen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Bis spätestens zum 28. Juni 2009 sollen in allen EU-Reisepässen biometrische Daten gespeichert sein. Neben dem Passfoto werden auf einem Chip zwei Fingerabdrücke hinterlegt, auf die alle EU-Staaten Zugriff haben sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Personalausweis oder Kinderreisepass oder deutscher Kinderausweis (ab 11 Jahren mit Lichtbild).
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Personalausweis oder Kinderreisepass oder Eintragung im elterlichen Reisepass (Kinder müssen ab Geburt im elterlichen Pass eingetragen sein. Mit der Eintragung im elterlichen Reisepass können Kinder nur bis zum vollendeten 12. Lebensjahr einreisen und wenn sie von dem Elternteil begleitet werden).
Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige folgender Länder für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [1] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 24 Std. weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Flughafentransitvisum. Ausgenommen sind Staatsbürger einiger Länder, die auf jeden Fall ein Transitvisum benötigen. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen.
Visaarten
Einreise-, Transit- und Flughafentransitvisum.
Visagebühren
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Gültigkeitsdauer
Unterschiedlich, je nach Visaart und Nationalität.
Antragstellung
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Adressen).
Schengen-Visum
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den dänischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.
Bearbeitungszeit
Kurzfristiger Aufenthalt: ca. 5-12 Arbeitstage.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Aufenthaltsgenehmigung
Für Aufenthalte über 3 Monate erforderlich. Zu beantragen vor der Reise bei der Botschaft bzw. dem Konsulat des Herkunftslandes.
Einreise mit Haustieren
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Der Import von Hunden, Katzen und Frettchen auf die Faröer Inseln ist verboten, außer für den dauerhaften Aufenthalt.
Anmerkung: Vögel aus Ländern, die von der Vogelgrippe betroffen sind, dürfen nicht eingeführt werden.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | 1 |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | Ja |
Anmerkung:
Dänemark ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens drei Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten mit einem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Anmerkung: Dennoch ist es in einigen Fällen ratsam, einen Reisepass mitzuführen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Bis spätestens zum 28. Juni 2009 sollen in allen EU-Reisepässen biometrische Daten gespeichert sein. Neben dem Passfoto werden auf einem Chip zwei Fingerabdrücke hinterlegt, auf die alle EU-Staaten Zugriff haben sollen.
EU-Länder und Schweiz.
Anmerkung: Dennoch ist es in einigen Fällen ratsam, einen Reisepass mitzuführen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Bis spätestens zum 28. Juni 2009 sollen in allen EU-Reisepässen biometrische Daten gespeichert sein. Neben dem Passfoto werden auf einem Chip zwei Fingerabdrücke hinterlegt, auf die alle EU-Staaten Zugriff haben sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Personalausweis oder Kinderreisepass oder deutscher Kinderausweis (ab 11 Jahren mit Lichtbild).
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Personalausweis oder Kinderreisepass oder Eintragung im elterlichen Reisepass (Kinder müssen ab Geburt im elterlichen Pass eingetragen sein. Mit der Eintragung im elterlichen Reisepass können Kinder nur bis zum vollendeten 12. Lebensjahr einreisen und wenn sie von dem Elternteil begleitet werden).
Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Personalausweis oder Kinderreisepass oder Eintragung im elterlichen Reisepass (Kinder müssen ab Geburt im elterlichen Pass eingetragen sein. Mit der Eintragung im elterlichen Reisepass können Kinder nur bis zum vollendeten 12. Lebensjahr einreisen und wenn sie von dem Elternteil begleitet werden).
Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige folgender Länder für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [1] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [1] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 24 Std. weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Flughafentransitvisum. Ausgenommen sind Staatsbürger einiger Länder, die auf jeden Fall ein Transitvisum benötigen. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen.
Visaarten
Einreise-, Transit- und Flughafentransitvisum.
Visagebühren
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Gültigkeitsdauer
Unterschiedlich, je nach Visaart und Nationalität.
Antragstellung
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Adressen).
Schengen-Visum
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den dänischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.
Bearbeitungszeit
Kurzfristiger Aufenthalt: ca. 5-12 Arbeitstage.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Aufenthaltsgenehmigung
Für Aufenthalte über 3 Monate erforderlich. Zu beantragen vor der Reise bei der Botschaft bzw. dem Konsulat des Herkunftslandes.
Einreise mit Haustieren
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Der Import von Hunden, Katzen und Frettchen auf die Faröer Inseln ist verboten, außer für den dauerhaften Aufenthalt.
Anmerkung: Vögel aus Ländern, die von der Vogelgrippe betroffen sind, dürfen nicht eingeführt werden.
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Der Import von Hunden, Katzen und Frettchen auf die Faröer Inseln ist verboten, außer für den dauerhaften Aufenthalt.
Anmerkung: Vögel aus Ländern, die von der Vogelgrippe betroffen sind, dürfen nicht eingeführt werden.









