Dänemark Reisepass/Visum

Pass erforderlich
Deutschland Nein
Österreich Nein
Schweiz Nein
Andere EU-Länder Nein
Türkei Ja
Visum erforderlich
Deutschland Nein
Österreich Nein
Schweiz Nein
Andere EU-Länder Nein
Türkei 1
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Nein
Österreich Nein
Schweiz Nein
Andere EU-Länder Nein
Türkei Ja
Anmerkung:
Dänemark ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens drei Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten mit einem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Anmerkung: Dennoch ist es in einigen Fällen ratsam, einen Reisepass mitzuführen, z.B. bei Weiterreise nach Grönland oder die Färöer, die nicht Mitglieder des Schengener Abkommens sind.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis oder Kinderreisepass oder deutscher Kinderausweis (ab 11 Jahren mit Lichtbild).
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

Österreicher: Personalausweis oder Kinderreisepass oder Eintragung im elterlichen Reisepass (Kinder müssen ab Geburt im elterlichen Pass eingetragen sein. Mit der Eintragung im elterlichen Reisepass können Kinder nur bis zum vollendeten 12. Lebensjahr einreisen und wenn sie von dem Elternteil begleitet werden).

Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige folgender Länder für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [1] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.

Transit

Transitpassagiere, die aus einem Nicht-Schengenland am selben Tag in ein anderes Nicht-Schengenland weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Flughafentransitvisum. Ausgenommen sind Staatsbürger einiger Länder, die auf jeden Fall ein Transitvisum benötigen. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen.

Visaarten

Einreise-, Transitvisum.

Visagebühren

Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

Gültigkeitsdauer

Unterschiedlich, je nach Visaart und Nationalität.

Antragstellung

Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Adressen).

Schengen-Visum

Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den dänischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.

Bearbeitungszeit

Kurzfristiger Aufenthalt:  ca. 5-12 Arbeitstage.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

Aufenthaltsgenehmigung

Visumpflichtige Reisende: Für Aufenthalte über 3 Monate erforderlich. Zu beantragen vor der Reise bei der Botschaft bzw. dem Konsulat des Herkunftslandes.

EU-Bürger, die sich länger als 3 Monate in Dänemark aufhalten wollen, müssen sich bei der zuständigen Verwaltungsbehörde melden, um die notwendige Bescheinigung ihres Aufenthaltsrechtes einzuholen. Möglicherweise ist dazu der Reisepass erforderlich.

Einreise mit Haustieren

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Der Import von Hunden, Katzen und Frettchen auf die Faröer Inseln ist verboten, außer für den dauerhaften Aufenthalt.
Anmerkung: Vögel aus Ländern, die von der Vogelgrippe betroffen sind, dürfen nicht eingeführt werden.
© 2010 Columbus Travel Media Ltd. All rights reserved. No part of this site may be reproduced without our written permission, click here for information on Content Licensing
Advertisement
 
Reisepartner
Buchen Sie hier Mieten Sie ein Auto

Wir finden ein gutes Angebot für Sie!

Booking.com BOOKING.COM

68000+ Hotels, Bestpreisgarantie

Hotel Reservation Hotel Reservation

Make hotel reservations.

Flug Dänemark

Flug Dänemark

Finden Sie einen Billigflug nach Dänemark

Ihr Reisebüro
Advertisement
# Cartrawler API config script, must be loaded after openx ads!