Reisepass/Visum
Tschechische Republik
Pass erforderlich
Deutschland
Nein
Österreich
Nein
Schweiz
Nein
Andere EU-Länder
1
Türkei
Ja
Visum erforderlich
Deutschland
Nein
Österreich
Nein
Schweiz
Nein
Andere EU-Länder
Nein
Türkei
2
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland
Nein
Österreich
Nein
Schweiz
Nein
Andere EU-Länder
Nein
Türkei
Nein
Anmerkung:
Die Tschechische Republik ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens. Innerhalb des Schengenraums bestehen für Reisende keine Ausweiskontrollen mehr.
Reisepass
Allgemein erforderlich. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass während des Aufenthalts gültig sein, besteht Visumpflicht, muss er noch mindestens 3 Monate über die geplante Aufenthaltsdauer bzw. über das Visum hinaus gültig sein. Ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, die mit einem gültigen Personalausweis/Identitätskarte einreisen können. Alle Reisedokumente, die an der Grenze vorgelegt werden, müssen mit einem Lichtbild versehen sein:
EU-Länder und Schweiz (Ausnahmen: [1] Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Dänemark, Großbritannien und Irland (Rep.)).
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Bis spätestens zum 28. Juni 2009 sollen in allen EU-Reisepässen biometrische Daten gespeichert sein. Neben dem Passfoto werden auf einem Chip zwei Fingerabdrücke hinterlegt, auf die alle EU-Staaten Zugriff haben sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder Personalausweis oder Kinderreisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung im Reisepass eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 12. Lebensjahr (kein Lichtbild nötig) oder Personalausweis oder (Kinder)-Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.
Türken: Reisepass.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
(a) EU-Länder und Schweiz für Aufenthalte bis zu 90 Tage (Großbritannien bis zu 6 Monate);
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Langzeit-Aufenthaltsgenehmigung für ein EU-Land oder die Schweiz besitzen.
Transit
Transitreisende, die am selben Tag weiterfliegen ohne den Transitraum zu verlassen, benötigen kein Transitvisum.
U.a. türkische Staatsangehörige können sich visafrei bis zu maximal 5 Tage in der Tschechischen Republik aufhalten, wenn sie eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Liechtenstein oder die Schweiz besitzen und in ein Land außerhalb des Schengen-Raums weiterreisen.
Visaarten
Touristenvisum, Transitvisum (einfach und doppelt), Flughafenvisum, Arbeitsvisum.
Visagebühren
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Gültigkeitsdauer
Je nach Nationalität und Visaart verschieden. Weitere Informationen von den konsularischen Vertretungen.
Antragstellung
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Adressen).
Schengen-Visum
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.
Bearbeitungszeit
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel (1160 Kc (ca. 41 €) pro Tag und pro Person verfügen. Ausgenommen sind EU- und EFTA-Bürger.
Meldepflicht
EU- und EFTA-Staatsangehörige ohne oder mit einer vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung, sowie ihre Nicht-EU-Familienangehörige, sind verpflichtet, ihren Aufenthaltsort innerhalb einer Frist von 30 Tagen seit ihrer Einreise in die Tschechische Republik bei der örtlich zuständigen Fremdenpolizei in der Tschechischen Republik anzumelden. Dies gilt nicht für EU- und EFTA-Bürger, die in einem Hotel oder Pension wohnen. Nähere Angaben von der Botschaft (s. Adressen). Visumpflichtige müssen sich innerhalb von 3 Arbeitstagen nach ihrer Ankunft polizeilich anmelden.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an die Botschaft. Bei Aufenthalten von über drei Monaten sind EU-Staatsangehörige berechtigt, eine "Aufenthaltserlaubnis-EG" zu beantragen. Auskünfte darüber erteilt entweder die für den bisherigen Wohnort zuständige tschechische Auslandsvertretung oder die für den Aufenthaltsort in der Tschechischen Republik zuständige Dienststelle der Ausländerpolizei.
Einreise mit Haustieren
Für Tiere aus allen Ländern wird pro Tier ein Gesundheitszeugnis der staatlichen tierärztlichen Verwaltung benötigt, wenn das Tier länger als 3 Monate in der Tschechischen Republik bleibt.
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gelten die folgenden zusätzlichen Vorschriften:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | 1 |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | 2 |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | Nein |
Anmerkung:
Die Tschechische Republik ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens. Innerhalb des Schengenraums bestehen für Reisende keine Ausweiskontrollen mehr.
Reisepass
Allgemein erforderlich. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass während des Aufenthalts gültig sein, besteht Visumpflicht, muss er noch mindestens 3 Monate über die geplante Aufenthaltsdauer bzw. über das Visum hinaus gültig sein. Ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, die mit einem gültigen Personalausweis/Identitätskarte einreisen können. Alle Reisedokumente, die an der Grenze vorgelegt werden, müssen mit einem Lichtbild versehen sein:
EU-Länder und Schweiz (Ausnahmen: [1] Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Dänemark, Großbritannien und Irland (Rep.)).
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Bis spätestens zum 28. Juni 2009 sollen in allen EU-Reisepässen biometrische Daten gespeichert sein. Neben dem Passfoto werden auf einem Chip zwei Fingerabdrücke hinterlegt, auf die alle EU-Staaten Zugriff haben sollen.
EU-Länder und Schweiz (Ausnahmen: [1] Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Dänemark, Großbritannien und Irland (Rep.)).
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Bis spätestens zum 28. Juni 2009 sollen in allen EU-Reisepässen biometrische Daten gespeichert sein. Neben dem Passfoto werden auf einem Chip zwei Fingerabdrücke hinterlegt, auf die alle EU-Staaten Zugriff haben sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder Personalausweis oder Kinderreisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung im Reisepass eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 12. Lebensjahr (kein Lichtbild nötig) oder Personalausweis oder (Kinder)-Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.
Türken: Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung im Reisepass eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 12. Lebensjahr (kein Lichtbild nötig) oder Personalausweis oder (Kinder)-Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.
Türken: Reisepass.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
(a) EU-Länder und Schweiz für Aufenthalte bis zu 90 Tage (Großbritannien bis zu 6 Monate);
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Langzeit-Aufenthaltsgenehmigung für ein EU-Land oder die Schweiz besitzen.
(a) EU-Länder und Schweiz für Aufenthalte bis zu 90 Tage (Großbritannien bis zu 6 Monate);
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Langzeit-Aufenthaltsgenehmigung für ein EU-Land oder die Schweiz besitzen.
Transit
Transitreisende, die am selben Tag weiterfliegen ohne den Transitraum zu verlassen, benötigen kein Transitvisum.
U.a. türkische Staatsangehörige können sich visafrei bis zu maximal 5 Tage in der Tschechischen Republik aufhalten, wenn sie eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Liechtenstein oder die Schweiz besitzen und in ein Land außerhalb des Schengen-Raums weiterreisen.
U.a. türkische Staatsangehörige können sich visafrei bis zu maximal 5 Tage in der Tschechischen Republik aufhalten, wenn sie eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Liechtenstein oder die Schweiz besitzen und in ein Land außerhalb des Schengen-Raums weiterreisen.
Visaarten
Touristenvisum, Transitvisum (einfach und doppelt), Flughafenvisum, Arbeitsvisum.
Visagebühren
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Gültigkeitsdauer
Je nach Nationalität und Visaart verschieden. Weitere Informationen von den konsularischen Vertretungen.
Antragstellung
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Adressen).
Schengen-Visum
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.
Bearbeitungszeit
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel (1160 Kc (ca. 41 €) pro Tag und pro Person verfügen. Ausgenommen sind EU- und EFTA-Bürger.
Meldepflicht
EU- und EFTA-Staatsangehörige ohne oder mit einer vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung, sowie ihre Nicht-EU-Familienangehörige, sind verpflichtet, ihren Aufenthaltsort innerhalb einer Frist von 30 Tagen seit ihrer Einreise in die Tschechische Republik bei der örtlich zuständigen Fremdenpolizei in der Tschechischen Republik anzumelden. Dies gilt nicht für EU- und EFTA-Bürger, die in einem Hotel oder Pension wohnen. Nähere Angaben von der Botschaft (s. Adressen). Visumpflichtige müssen sich innerhalb von 3 Arbeitstagen nach ihrer Ankunft polizeilich anmelden.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an die Botschaft. Bei Aufenthalten von über drei Monaten sind EU-Staatsangehörige berechtigt, eine "Aufenthaltserlaubnis-EG" zu beantragen. Auskünfte darüber erteilt entweder die für den bisherigen Wohnort zuständige tschechische Auslandsvertretung oder die für den Aufenthaltsort in der Tschechischen Republik zuständige Dienststelle der Ausländerpolizei.
Einreise mit Haustieren
Für Tiere aus allen Ländern wird pro Tier ein Gesundheitszeugnis der staatlichen tierärztlichen Verwaltung benötigt, wenn das Tier länger als 3 Monate in der Tschechischen Republik bleibt.
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gelten die folgenden zusätzlichen Vorschriften:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gelten die folgenden zusätzlichen Vorschriften:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.









