Tschechische Republik Reisepass/Visum

Pass erforderlich
Deutschland Nein
Österreich Nein
Schweiz Nein
Andere EU-Länder 1
Türkei Ja
Visum erforderlich
Deutschland Nein
Österreich Nein
Schweiz Nein
Andere EU-Länder Nein
Türkei 2
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Nein
Österreich Nein
Schweiz Nein
Andere EU-Länder Nein
Türkei Nein
Anmerkung:
Die Tschechische Republik ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens. Innerhalb des Schengenraums bestehen für Reisende keine Ausweiskontrollen mehr.

Reisepass

Allgemein erforderlich. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass während des Aufenthalts gültig sein, besteht Visumpflicht, muss er noch mindestens 3 Monate über die geplante Aufenthaltsdauer bzw. über das Visum hinaus gültig sein.

Ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, die mit einem gültigen Personalausweis/Identitätskarte einreisen können. Alle Reisedokumente müssen mit einem Lichtbild versehen sein:
EU-Länder und Schweiz (Ausnahmen: [1] Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Dänemark, Großbritannien und Irland (Rep.)).

Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, Personalausweis, Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

Österreicher: Eintragung im Reisepass eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder Personalausweis oder (Kinder)-Reisepass.

Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.

Türken: Reisepass.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
(a) EU-Länder und Schweiz für Aufenthalte bis zu 90 Tage;
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Monaco oder ein Schengen-Land besitzen.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende benötigen kein Transitvisum, wenn sie am selben Tag weiterfliegen, ohne den Transitraum zu verlassen, und über gültige Weiterreisepapiere verfügen.

U.a. türkische Staatsangehörige können von dieser Transiterleichterung nur Gebrauch machen, wenn sie über eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengenland oder die USA verfügen.

Visaarten

Einreisevisum (Touristenvisum), Transitvisum (einfach und doppelt), Flughafenvisum, Arbeitsvisum.

Visagebühren

Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

Gültigkeitsdauer

Je nach Nationalität und Visaart verschieden. Weitere Informationen von den konsularischen Vertretungen.

Antragstellung

Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Adressen).

Schengen-Visum

Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.

Bearbeitungszeit

Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

Ausreichende Geldmittel

Alle Ausländer (visumpflichtig oder visumfrei) müssen über ausreichende Geldmittel verfügen (ca. 50 € pro Tag für Aufenthalte bis zu 30 Tagen). Als Nachweis dienen Bargeld, Kreditkarten, Reiseschecks, Hotel-Voucher, Flugticket oder Bahnfahrschein oder eine von der tschechischen Polizei beglaubigte Einladung mit Kostenübernahmebestätigung.

Meldepflicht

Visumpflichtige müssen sich innerhalb von 3 Arbeitstagen nach ihrer Ankunft polizeilich anmelden. EU-Bürger sind dazu bei Ablauf ihres visumfreien Aufenthaltes (bis 90 Tage) verpflichtet. Andere von der Visumpflicht befreiten Reisenden müssen sich innerhalb von 30 Tagen melden. Nähere Angaben von der Botschaft (s. Adressen).

Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen an die Botschaft. Bei Aufenthalten von über drei Monaten sind EU-Staatsangehörige berechtigt, eine "Aufenthaltserlaubnis-EG" zu beantragen. Auskünfte darüber erteilt entweder die für den bisherigen Wohnort zuständige tschechische Auslandsvertretung oder die für den Aufenthaltsort in der Tschechischen Republik zuständige Dienststelle der Ausländerpolizei. Ein Antrag kann auch auf der Internetseite des tschechischen Innenministeriums (www.mvcr.cz) heruntergeladen werden.

Einreise mit Haustieren

Für Tiere aus allen Ländern wird pro Tier ein Gesundheitszeugnis der staatlichen tierärztlichen Verwaltung benötigt, wenn das Tier länger als 3 Monate in der Tschechischen Republik bleibt.

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten
benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gelten die folgenden zusätzlichen Vorschriften:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden.

Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
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