Länderinfos
Zypern
Reise- und Sicherheitsinformationen
Reise- und Sicherheitsinformationen
Zypern
Handgepäckregeln im internationalen Flugverkehr für die EU und Schweiz
Flugpassagiere, die von Flughäfen innerhalb der Europäischen Union und der Schweiz starten, dürfen nur begrenzte Mengen an Flüssigkeiten im Handgepäck mitnehmen.
Folgende Regeln sind zu beachten:
- Im Handgepäck dürfen nur Flüssigkeitsbehälter mitgeführt werden, die ein maximales Fassungsvermögen von jeweils 100 Millilitern nicht übersteigen.
- Alle Flüssigkeitsbehälter müssen zusammen in einem verschließbaren transparenten Plastikbeutel verwahrt werden, der ein Gesamtvolumen von maximal einem Liter nicht übersteigen darf.
- Flüssige Medikamente und Babynahrung dürfen zusätzlich mitgeführt werden, sofern sie auf dem Flug benötigt werden. Gegebenenfalls muss der Passagier nachweisen, dass er die Medikamente braucht.
- Nicht unter die Beschränkungen fallen alle Flüssigkeiten, die erst nach der Handgepäck-Kontrolle erworben werden. Dies betrifft insbesondere Einkäufe in den Duty-free-Geschäften im Abflugbereich.
Eine Liste von verbotenen Gegenstände bei Flugreisen befindet sich auf der Internetseite der deutschen Bundespolizei (Internet: www.bundespolizei.de).
Sicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt:
Stand: 18.06.2009
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen über Land
Seit dem 1. Mai 2004 ist die Republik Zypern EU-Vollmitglied, bleibt aber weiterhin faktisch in zwei Teile geteilt. UN-Einheiten kontrollieren die Pufferzone zwischen dem Norden und dem Süden, die militärisches Sperrgebiet und zudem teilweise vermint ist. Es wird zu Vorsicht bei Annäherung an die Pufferzone geraten, und davor gewarnt, die seeseitige Verlängerung der Demarkationslinie schwimmend oder mit Booten zu überqueren. Respektieren Sie unbedingt das Fotografierverbot in der Nähe militärischer Einrichtungen auf der ganzen Insel.
Wichtige Informationen über die Einreise in den Nordteil Zyperns und Einreisen vom Nordteil in den Südteil finden Sie unter „Einreisebestimmungen".
Aufgrund der faktischen Teilung kann die Botschaft konsularischen Schutz im Nordteil der Insel nur eingeschränkt leisten.
Handgepäckregeln im internationalen Flugverkehr für die EU und Schweiz
Flugpassagiere, die von Flughäfen innerhalb der Europäischen Union und der Schweiz starten, dürfen nur begrenzte Mengen an Flüssigkeiten im Handgepäck mitnehmen.
Folgende Regeln sind zu beachten:
- Im Handgepäck dürfen nur Flüssigkeitsbehälter mitgeführt werden, die ein maximales Fassungsvermögen von jeweils 100 Millilitern nicht übersteigen.
- Alle Flüssigkeitsbehälter müssen zusammen in einem verschließbaren transparenten Plastikbeutel verwahrt werden, der ein Gesamtvolumen von maximal einem Liter nicht übersteigen darf.
- Flüssige Medikamente und Babynahrung dürfen zusätzlich mitgeführt werden, sofern sie auf dem Flug benötigt werden. Gegebenenfalls muss der Passagier nachweisen, dass er die Medikamente braucht.
- Nicht unter die Beschränkungen fallen alle Flüssigkeiten, die erst nach der Handgepäck-Kontrolle erworben werden. Dies betrifft insbesondere Einkäufe in den Duty-free-Geschäften im Abflugbereich.
Eine Liste von verbotenen Gegenstände bei Flugreisen befindet sich auf der Internetseite der deutschen Bundespolizei (Internet: www.bundespolizei.de).
Sicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt:
Stand: 18.06.2009
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen über Land
Seit dem 1. Mai 2004 ist die Republik Zypern EU-Vollmitglied, bleibt aber weiterhin faktisch in zwei Teile geteilt. UN-Einheiten kontrollieren die Pufferzone zwischen dem Norden und dem Süden, die militärisches Sperrgebiet und zudem teilweise vermint ist. Es wird zu Vorsicht bei Annäherung an die Pufferzone geraten, und davor gewarnt, die seeseitige Verlängerung der Demarkationslinie schwimmend oder mit Booten zu überqueren. Respektieren Sie unbedingt das Fotografierverbot in der Nähe militärischer Einrichtungen auf der ganzen Insel.
Wichtige Informationen über die Einreise in den Nordteil Zyperns und Einreisen vom Nordteil in den Südteil finden Sie unter „Einreisebestimmungen".
Aufgrund der faktischen Teilung kann die Botschaft konsularischen Schutz im Nordteil der Insel nur eingeschränkt leisten.
Flugpassagiere, die von Flughäfen innerhalb der Europäischen Union und der Schweiz starten, dürfen nur begrenzte Mengen an Flüssigkeiten im Handgepäck mitnehmen.
Folgende Regeln sind zu beachten:
- Im Handgepäck dürfen nur Flüssigkeitsbehälter mitgeführt werden, die ein maximales Fassungsvermögen von jeweils 100 Millilitern nicht übersteigen.
- Alle Flüssigkeitsbehälter müssen zusammen in einem verschließbaren transparenten Plastikbeutel verwahrt werden, der ein Gesamtvolumen von maximal einem Liter nicht übersteigen darf.
- Flüssige Medikamente und Babynahrung dürfen zusätzlich mitgeführt werden, sofern sie auf dem Flug benötigt werden. Gegebenenfalls muss der Passagier nachweisen, dass er die Medikamente braucht.
- Nicht unter die Beschränkungen fallen alle Flüssigkeiten, die erst nach der Handgepäck-Kontrolle erworben werden. Dies betrifft insbesondere Einkäufe in den Duty-free-Geschäften im Abflugbereich.
Eine Liste von verbotenen Gegenstände bei Flugreisen befindet sich auf der Internetseite der deutschen Bundespolizei (Internet: www.bundespolizei.de).
Sicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt:
Stand: 18.06.2009
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen über Land
Seit dem 1. Mai 2004 ist die Republik Zypern EU-Vollmitglied, bleibt aber weiterhin faktisch in zwei Teile geteilt. UN-Einheiten kontrollieren die Pufferzone zwischen dem Norden und dem Süden, die militärisches Sperrgebiet und zudem teilweise vermint ist. Es wird zu Vorsicht bei Annäherung an die Pufferzone geraten, und davor gewarnt, die seeseitige Verlängerung der Demarkationslinie schwimmend oder mit Booten zu überqueren. Respektieren Sie unbedingt das Fotografierverbot in der Nähe militärischer Einrichtungen auf der ganzen Insel.
Wichtige Informationen über die Einreise in den Nordteil Zyperns und Einreisen vom Nordteil in den Südteil finden Sie unter „Einreisebestimmungen".
Aufgrund der faktischen Teilung kann die Botschaft konsularischen Schutz im Nordteil der Insel nur eingeschränkt leisten.




