Länderinfos
Zypern
Reisepass/Visum

Reisepass/Visum

Zypern

Einreisebeschränkungen

Reisenden aller Nationalitäten, die ein Visum der Türkischen Republik Nordzypern in ihrem Reisepass haben, kann die Einreise verweigert werden. Aktuelle Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).
Pass erforderlich
Deutschland Nein
Österreich Nein
Schweiz Nein
Andere EU-Länder 1
Türkei Ja
Visum erforderlich
Deutschland Nein
Österreich Nein
Schweiz Nein
Andere EU-Länder Nein
Türkei 2
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Nein
Österreich Nein
Schweiz Nein
Andere EU-Länder Nein
Türkei Ja

Anmerkung:
EU-Bürger können sich frei auf der ganzen Insel bewegen. Der Übergang über die Grüne Linie ist aber weiterhin nur an bestimmten Übergängen möglich, die jeweils aktuell bei den zyprischen Behörden zu erfragen sind (derzeit Ledra Palace und Ledra-Straße (nur zu Fuß); Pergamos, Strovilia und Ajios Dometios (auch mit Kfz) sowie Zodhia (nur Kfz)). Beim Übergang findet in beiden Richtungen jeweils eine Identitätskontrolle (Reisepass oder Personalausweis) statt. Ob der Personalausweis ausreichend ist liegt im jeweiligen Ermessen des Grenzbeamten. Es ist aus diesem Grund am sichersten, einen Reisepass dabei zu haben. Für den Nordteil der Insel wird ein Visum benötigt, das beim Übergang erhältlich ist. Es wird in den Pass eingelegt und muss bei Rückkehr wieder abgegeben werden. Bisherige Beschränkungen hinsichtlich der Dauer von Besuchsaufenthalten im Norden sind entfallen.

Schweizer und andere Reisende, die nicht EU-Bürger sind, dürfen die Grüne Linie nur unter besonderen Voraussetzungen überqueren. Hierzu gehören u.a.: Die Einreise über einen Hafen oder Flughafen im Süden bzw. bei Einreise über den Norden. Außerdem benötigen sie ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung der Republik Zypern oder ein Langzeitvisum/ Aufenthaltstitel eines EU-Mitgliedstaates.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss, wenn keine Visumpflicht besteht, noch mindestens 3 Monate ab der Einreise gültig sein. EU-Personalausweise müssen bei der Einreise ebenfalls noch 3 Monate gültig sein. Für visumpflichtige Staatsbürger muss der Reisepass noch 6 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein.
U.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz (Ausnahmen:  [1] Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Dänemark, Großbritannien und Irland (Rep.)).

Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder Kinderreisepass bis zum vollendeten 16. Lebensjahr mit Lichtbild oder (vorläufiger) Personalausweis mit Lichtbild.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

Österreicher: Personalausweis oder Eintragung in den elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder (Kinder)-Reisepass.

Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige müssen durch einen Mitarbeiter der Fluggesellschaft, mit der das Kind reist, begleitet werden und am Zielflughafen von Angehörigen oder Freunden abgeholt werden, die eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorweisen müssen. Die Unterschrift der Erziehungsberechtigten muss beglaubigt sein. Die Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil ist möglich.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben):
(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein EU-Land oder für die Schweiz besitzen und die entweder mit einem EU-Bürger oder schweizer Staatsangehörigen verheiratet oder nah verwandt sind.

Visaarten

U.a. Einfach-, Mehrfach- und Transitvisum (wird auf dem Flughafen bezahlt).

Visagebühren

Deutschland, Österreich:
Für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen brauchen Deutsche kein Visum. Für Aufenthalte von über 90 Tagen müssen Deutsche eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Die folgenden Preise gelten u.a. für türkische Antragsteller mit Aufenthaltsgenehmigung in der Bundesrepublik Deutschland:
Einfaches Visum (für einen Aufenthalt von max. 21 Tagen): 10,25 €.
Mehrfaches Visum (für einen Aufenthalt von 1 Jahr): 34,17 €.

Österreich:
Für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen brauchen Österreicher kein Visum. Für Aufenthalte von über 90 Tagen müssen Österreicher eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Die folgenden Preise gelten u.a. für türkische Antragsteller mit Aufenthaltsgenehmigung in Österreich:
Einfaches Visum (für einen Aufenthalt von max. 21 Tagen): 10,25 €.
Mehrfaches Visum (für einen Aufenthalt von 1 Jahr): 34,17 €.

Schweiz:
Einfaches Visum (für Touristen und Geschäftsleute): 40 CHF.
Mehrfaches Visum (für Touristen und Geschäftsleute): 100 CHF.
Die Visagebühren gelten u.a. für türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz haben.
Der Aufenthalt kann nur vor Ort verlängert werden. Staatsbürger mancher Länder erhalten Visa kostenlos. Gebühren können nur in bar bezahlt werden und richten sich nach dem aktuellen Wechselkurs.

Gültigkeitsdauer

Max. 3 Monate vom Tag der Ausstellung. Transitvisum: max. 5 Tage, sofern gültige Reisedokumente und ein Weiterflugticket vorgelegt werden können.

Antragstellung

Persönlich beim Konsulat bzw. der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Formulare für Visumanträge sind auch im Internet zu finden unter www.mfa.gov.cy in der Rubrik "Consular Information".

Bearbeitungszeit

1-2 Tage. Postalische Antragstellung: ca. 1 Woche.
4 Wochen, falls der Antrag zur Bearbeitung nach Zypern geschickt werden muss.

Dokumente bei der Einreise

Ausländer müssen bei der Einreise über ein Rück- oder Weiterreiseticket sowie über für den Aufenthalt ausreichende Geldmittel verfügen. Ausgenommen sind u.a. EU-Bürger und Schweizer.

Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung. Anträge selber können nur von der Einwanderungsbehörde in Zypern bearbeitet werden und müssen an diese innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise gerichtet werden.

Einreise mit Haustieren

Für Vögel aus allen Ländern wird pro Tier ein staatliches Gesundheitszeugnis benötigt. Außerdem wird eine Bescheinigung des Piloten des Flugzeuges benötigt, mit dem das Tier verbracht wurde, dass das Tier während des Transports weder mit anderen Tieren noch mit Geflügel in Kontakt kam und dass das Tier direkt aus dem Herkunftsland nach Zypern verbracht wurde.
Anmerkung: Die Verbringung von Papageien nach Zypern ist verboten.

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde.

Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gelten die folgenden zusätzlichen Vorschriften:
Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis gemäß den Bestimmungen der Einfuhrerlaubnis benötigt, die vor der Abreise vom Amt für tierärztliche Dienste im Ministerium für Landwirtschaft und Bodenschätze ausgestellt wurde. Mindestens 48 Std. vor der Ankunft muss der Besitzer den Amtstierarzt in Larnaca (Tel: 24 30 42 75), in Limassol (Tel: 25 81 95 12) oder in Paphos (Tel: 26 30 62 69) von der Ankunft des Tieres in Kenntnis setzen. Eine Quarantänezeit von 6 Monaten ist Pflicht. Die Quarantäne kann auch unter bestimmten Auflagen am Wohnsitz des Tierbesitzers durchgeführt werden.

Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.

Anmerkung: Die Einfuhr der Rassen American Pitbull, Tosa, argentinische und brasilianische Dogge ist verboten.

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