| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung des Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Hinweis: Kinder unter 15 Jahren, die im Reisepass ihrer Eltern eingetragen sind, benötigen kein eigenes Visum.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Für Kinder bis 19 Jahren, die alleine oder in Begleitung nur eines Elternteils reisen, ist eine schriftliche Erlaubnis der Eltern bzw. des abwesenden Erziehungsberechtigten erforderlich.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung des Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Hinweis: Kinder unter 15 Jahren, die im Reisepass ihrer Eltern eingetragen sind, benötigen kein eigenes Visum.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Für Kinder bis 19 Jahren, die alleine oder in Begleitung nur eines Elternteils reisen, ist eine schriftliche Erlaubnis der Eltern bzw. des abwesenden Erziehungsberechtigten erforderlich.
Visum
Für alle in der obigen Tabelle genannten Länder erforderlich.
Wichtig: Für ein Touristenvisum nach Algerien müssen folgende Angaben gemacht werden:
(a) Reiseziele,
(b) Reiseroute,
(c) Beginn und Ende des Aufenthalts und
(d) Algerischer und/oder anderer Reiseveranstalter.
Diese Angaben sind zwingend vorgeschrieben.
Die algerische Botschaft erteilt Visa nur noch, wenn Antragsteller ihre Reiseroute präzisieren und den Nachweis erbringen, dass ein Reiseveranstalter mit der Organisation der Reise beauftragt wurde. Die Konsularabteilung der Algerischen Botschaft bzw. Konsulate hält eine Liste mit Reiseveranstaltern bereit (s. Kontaktadressen).
Wichtig: Für ein Touristenvisum nach Algerien müssen folgende Angaben gemacht werden:
(a) Reiseziele,
(b) Reiseroute,
(c) Beginn und Ende des Aufenthalts und
(d) Algerischer und/oder anderer Reiseveranstalter.
Diese Angaben sind zwingend vorgeschrieben.
Die algerische Botschaft erteilt Visa nur noch, wenn Antragsteller ihre Reiseroute präzisieren und den Nachweis erbringen, dass ein Reiseveranstalter mit der Organisation der Reise beauftragt wurde. Die Konsularabteilung der Algerischen Botschaft bzw. Konsulate hält eine Liste mit Reiseveranstaltern bereit (s. Kontaktadressen).
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Rück- oder Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Diese Regelung gilt nicht für u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
Bundesrepublik Deutschland, Luxemburg und Niederlande.
Bundesrepublik Deutschland, Luxemburg und Niederlande.
Visaarten
Transit-, Touristen- und Geschäftsvisum.
Visagebühren
Je nach Nationalität des Antragstellers unterschiedlich. Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Gültigkeitsdauer
Visum für eine einmalige Einreise: 45 Tage ab Ausstellungsdatum.
Antragstellung
Postalisch oder persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen). Der Antrag sollte mindestens 2 Wochen vor Reiseantritt bei der zuständigen konsularischen Vertretung eingehen.
Achtung: In der Schweiz können Visaanträge nur noch persönlich gestellt werden.
Achtung: In der Schweiz können Visaanträge nur noch persönlich gestellt werden.
Bearbeitungszeit
Mind. 10 Tage in Deutschland, 7 Tage in Österreich.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Ausreiseerlaubnis
Eine Ausreiseerlaubnis ist erforderlich für Ausländer, die sich mehr als 3 Monate in Algerien aufgehalten haben.




