Algerien Geld

Währung

1 Dinar = 100 Centimes. Währungskürzel: DA, DZD (ISO-Code). Banknoten sind in den Werten 1000, 500, 200, 100 und 50 DA im Umlauf; Münzen in den Nennbeträgen 100, 50, 20, 10, 5 und 1 DA sowie 50, 20, 10, 5 und 1 Centime.

Geldwechsel

Bei der Einreise müssen Erwachsene Devisen im Wert von mindestens 1000 DA umtauschen (für Reisende unter 18 Jahren die Hälfte; bei Pauschalreisen normalerweise im Preis inbegriffen). Bei jedem Geldumtausch erhält man eine Quittung, der Betrag wird in die Devisendeklaration eingetragen. Die ausgestellte Quittung muss aufbewahrt und das Formular und alle Quittungen müssen bei der Ausreise abgegeben werden. Die Devisendeklaration muss u. U. im Hotel vorgelegt werden, um sicherzustellen, dass die Dinare für die Bezahlung der Hotelrechnung rechtmäßig erworben wurden.

Wer in Algerien Fahrkarten ins Ausland kauft, muss speziell dafür Devisen umtauschen und die Umtauschquittung sowie die Deklaration vorlegen. Außerhalb der Flughäfen und Grenzposten ist der Umtausch begrenzt, u. U. jedoch in der Nationalbank (La Banque d’Extérieure d’Algérie) und den größeren Hotels möglich.

Anmerkung: Devisenvergehen werden schwer bestraft, vor dem Umtauschen auf dem Schwarzmarkt wird gewarnt.

Kreditkarten

American Express, Visa, Diners Club und MasterCard werden in sehr begrenztem Umfang in Großstädten akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

ec-/Maestro-Karte/Sparcard

Geldautomaten gibt es nur sehr wenige und nur in größeren Städten.

Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.

Reiseschecks

Werden in US-Dollar oder Euro in gehobenen Hotels und staatlichen Souvenirgeschäften in begrenztem Umfang akzeptiert.

Wechselkurse

1.00 EUR = 100.29 DZD
1.00 CHF = 82.9 DZD
1.00 USD = 75.65 DZD
Wechselkurse vom 8 Februar 2012

Devisenbestimmungen

Die Einfuhr von Fremdwährungen (außer Goldmünzen) ist unbegrenzt; Deklarationspflicht (s. auch Geldwechsel). Die Ausfuhr von Fremdwährungen liegt maximal in der Höhe der angegebenen eingeführten Summe, abzüglich der umgetauschten Beträge (Nachweis). Bei Ausfuhr von Devisen ab 7.650 € ist ein Herkunftsnachweis erforderlich. Die Landeswährung darf  nicht ein- bzw. ausgeführt werden.

Öffnungszeiten der Banken

So-Do 08.00-17.00 Uhr.
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