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Kuba
Reisepass/Visum
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Reisepass/Visum

Kuba

Pass erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja
Visum erforderlich
Deutschland 1/2
Österreich 1/2
Schweiz 1/2
Andere EU-Länder 1/2
Türkei 1/2
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja

Anmerkung:
Advanced Passenger Information System (Apis):
Das System der vorab erfassten Passagierdaten, Advanced Passenger Information System (Apis) genannt, verlangt die Registrierung der folgenden personenbezogenen Daten der Passagiere durch die transportierende Fluggesellschaft:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Land des Wohnsitzes, Destination, Art des Reisedokuments und Geschlecht.
Die Daten werden beim Check-in erfasst.

Zusätzlich muss bei der Einreise die Adresse der ersten Unterkunft in Kuba angegeben werden.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder Reisepass. 
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass. 

Türken: Eigener Reisepass. 

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle angegebenen Länder:
(a) Slowakische Republik;
(b) Reisende im Besitz einer [1] Touristenkarte: Die kubanischen Konsulate bzw. Konsularabteilungen der Botschaften (s. Adressen) stellen sowohl für Einzelpersonen als auch an Reisebüros (für Pauschal- oder Individualreisen) Touristenkarten aus, die für je eine Reise für eine Dauer von 30 Tagen in Verbindung mit einer Hotelbuchung innerhalb von 180 Tagen ab der Ausstellung gültig sind. Eine Verlängerung kann in Kuba beantragt werden, wird in der Regel aber nur bei vorliegender Hotelbuchung genehmigt.
Bei der Einreise muss die Adresse der Unterkunft angegeben werden.
Ist ein Aufenthalt von mehr als 30 Tagen Dauer geplant, muss vor der Abreise im Herkunftsland ein Visum beantragt werden.

[2] Für Geschäftsreisen ist ein Visum erforderlich. Der Geschäftspartner in Kuba holt dafür eine Genehmigung ein, nach deren Erhalt die Botschaft im Wohnsitzland das Visum ausstellen kann. Falls dieses Visum nicht durch den Geschäftspartner in Kuba angewiesen wird, kann das Geschäftsvisum auch bei der Botschaft in Berlin beantragt werden (s. Adressen).

Transit

Transitreisende, die innerhalb von 72 Stunden weiterfliegen und über gültige Weiterreisedokumente verfügen, benötigen kein Transitvisum. Der Transitraum darf zwecks Übernachtung im Hotel verlassen werden. Jeder Transitreisende muss pro Tag über umgerechnet 50 US$ verfügen.

Visaarten

Besuchervisum (für Familienangehörige kubanischer Staatsbürger), Geschäftsvisum und Transitvisum.

Visagebühren

Auskünfte von der Botschaft (s. Adressen).

Gültigkeitsdauer

90 Tage ab Visaerteilung für maximal 30 Tage Aufenthalt (Verlängerung um 30 Tage in Kuba möglich, in der Regel mit vorliegender Hotelbuchung).

Antragstellung

Persönlich oder per Post bei der Konsularabteilung der Botschaft bzw. Konsulat (s. Adressen).

Bearbeitungszeit

Persönlich: Innerhalb von 24 Stunden. Postalisch: 5 Werktage bis zu mehreren Wochen.

Ausreichende Geldmittel

Alle Reisenden müssen pro Person und Tag des Aufenthalts über umgerechnet 50 US$ verfügen. Ausgenommen sind Reisende, die ihre Reise bei Intur in Kuba gebucht haben.

Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen an die Botschaft (s. Adressen).

Einreise mit Haustieren

Für Katzen, Hunde, Vögel und Fische wird ein amtliches Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland verlangt. Für Hunde wird zusätzlich ein Tollwutimpfzertifikat benötigt. Alle Zertifikate müssen ins Spanische übersetzt und vom Kubanischen Konsul im Herkunftsland ausgestellt werden. Jedes Tier muss maximal für 2 Wochen in Quarantäne.

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