Reisepass/Visum
Kroatien
Einreisebeschränkungen
Von der Türkischen Republik Zypern ausgestellte Reisepässe werden von Kroatien nicht anerkannt.
Pass erforderlich
Deutschland
Nein
Österreich
Nein
Schweiz
Nein
Andere EU-Länder
Nein
Türkei
Ja
Visum erforderlich
Deutschland
Nein
Österreich
Nein
Schweiz
Nein
Andere EU-Länder
Nein
Türkei
Nein
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland
Nein
Österreich
Nein
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Nein
Türkei
Ja
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss während des Aufenthalts gültig sein (Österreichische Reisepässe dürfen bis unter 5 Jahre abgelaufen sein, in der Praxis kommt es jedoch bei der Einreise mit abgelaufenen Reisepässen immer wieder zu Problemen.). Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle angegeben Länder können mit einem gültigen Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis (mit aktuellem Lichtbild) oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle angegebenen Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 48 Std. weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
U.a. Touristen-, Gruppen- und Transitvisum.
Visagebühren
Deutschland
Die Visagebühren sind für alle Reisenden, die ein Visum benötigen, gleich.
Touristenvisum: 35 €;
Transitvisum: 35 €;
Bearbeitung dringender Visumanträge: 71 €;
Geschäftsbewilligung: 22 €.
(Das Geschäftsvisum wurde abgeschafft.)
Österreich
Touristenvisum: 35 €;
Transitvisum: 35 €;
Bearbeitung dringender Visumanträge: 71 €;
Geschäftsbewilligung: 22 €;
(Das Geschäftsvisum wurde abgeschafft.)
Schweiz
Die Visagebühren sind für alle Reisenden, die ein Visum benötigen, gleich.
Touristenvisum:
34 CHF (einmalige Einreise);
45 CHF (zweimalige Einreise).
Transitvisum:
34 CHF (einmalig);
45 CHF (zweimalig).
Gültigkeitsdauer
Maximal 3 Monate.
Antragstellung
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
1 Tag oder 2-3 Wochen, je nach Visaart und Nationalität.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel für ihren Aufenthalt verfügen.
Von Reisenden ohne Visapflicht können die Grenzbehörden bei der Einreise im Einzelfall einen entsprechenden Nachweis verlangen (Tagessatz 100 €, bei nachgewiesener Buchung 50 €). Der Nachweis kann in Form von Kredit- und Bankkarten, Schecks oder anderen finanziellen Mitteln erfolgen.
Meldepflicht
Ausländer müssen sich innerhalb von 24 Std. nach der Einreise polizeilich registrieren lassen (wird meist vom Hotel, Vermieter oder der Reiseagentur veranlasst).
Einreise mit Haustieren
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und der Schweiz, die bei einem kürzeren Aufenthalt in Kroatien (Urlaubsaufenthalt, Besuche) mitgeführt werden, müssen bei den Zollbeamten an der Grenze gemeldet werden. Bei allen Tieren ist die Mitführung eines aktuellen Gesundheitszeugnisses erforderlich. Bei Hunden wird zudem ein internationaler Veterinärausweis mit einem Nachweis über die Tollwutimpfung verlangt. Handelt es sich um die erste Impfung, so ist zu beachten, dass diese nicht weniger als 6 Monate und nicht mehr als ein Jahr zurückliegt. Jede weitere Impfung darf nicht mehr als ein Jahr zurückliegen. Hunde müssen mit einem Mikrochip oder einer eintätovierten Identitätsnummer gekennzeichnet sein. Diese Nummer muss auch im Veterinärausweis vermerkt sein.
Für Hunde und Katzen aus allen anderen Ländern werden ein Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat, das im Herkunftsland ausgestellt wurde, benötigt.
Einreisebeschränkungen
Von der Türkischen Republik Zypern ausgestellte Reisepässe werden von Kroatien nicht anerkannt.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | Nein |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss während des Aufenthalts gültig sein (Österreichische Reisepässe dürfen bis unter 5 Jahre abgelaufen sein, in der Praxis kommt es jedoch bei der Einreise mit abgelaufenen Reisepässen immer wieder zu Problemen.). Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle angegeben Länder können mit einem gültigen Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
EU-Länder und Schweiz.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis (mit aktuellem Lichtbild) oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle angegebenen Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 48 Std. weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
U.a. Touristen-, Gruppen- und Transitvisum.
Visagebühren
Deutschland
Die Visagebühren sind für alle Reisenden, die ein Visum benötigen, gleich.
Touristenvisum: 35 €;
Transitvisum: 35 €;
Bearbeitung dringender Visumanträge: 71 €;
Geschäftsbewilligung: 22 €.
(Das Geschäftsvisum wurde abgeschafft.)
Österreich
Touristenvisum: 35 €;
Transitvisum: 35 €;
Bearbeitung dringender Visumanträge: 71 €;
Geschäftsbewilligung: 22 €;
(Das Geschäftsvisum wurde abgeschafft.)
Schweiz
Die Visagebühren sind für alle Reisenden, die ein Visum benötigen, gleich.
Touristenvisum:
34 CHF (einmalige Einreise);
45 CHF (zweimalige Einreise).
Transitvisum:
34 CHF (einmalig);
45 CHF (zweimalig).
Die Visagebühren sind für alle Reisenden, die ein Visum benötigen, gleich.
Touristenvisum: 35 €;
Transitvisum: 35 €;
Bearbeitung dringender Visumanträge: 71 €;
Geschäftsbewilligung: 22 €.
(Das Geschäftsvisum wurde abgeschafft.)
Österreich
Touristenvisum: 35 €;
Transitvisum: 35 €;
Bearbeitung dringender Visumanträge: 71 €;
Geschäftsbewilligung: 22 €;
(Das Geschäftsvisum wurde abgeschafft.)
Schweiz
Die Visagebühren sind für alle Reisenden, die ein Visum benötigen, gleich.
Touristenvisum:
34 CHF (einmalige Einreise);
45 CHF (zweimalige Einreise).
Transitvisum:
34 CHF (einmalig);
45 CHF (zweimalig).
Gültigkeitsdauer
Maximal 3 Monate.
Antragstellung
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
1 Tag oder 2-3 Wochen, je nach Visaart und Nationalität.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel für ihren Aufenthalt verfügen.
Von Reisenden ohne Visapflicht können die Grenzbehörden bei der Einreise im Einzelfall einen entsprechenden Nachweis verlangen (Tagessatz 100 €, bei nachgewiesener Buchung 50 €). Der Nachweis kann in Form von Kredit- und Bankkarten, Schecks oder anderen finanziellen Mitteln erfolgen.
Von Reisenden ohne Visapflicht können die Grenzbehörden bei der Einreise im Einzelfall einen entsprechenden Nachweis verlangen (Tagessatz 100 €, bei nachgewiesener Buchung 50 €). Der Nachweis kann in Form von Kredit- und Bankkarten, Schecks oder anderen finanziellen Mitteln erfolgen.
Meldepflicht
Ausländer müssen sich innerhalb von 24 Std. nach der Einreise polizeilich registrieren lassen (wird meist vom Hotel, Vermieter oder der Reiseagentur veranlasst).
Einreise mit Haustieren
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und der Schweiz, die bei einem kürzeren Aufenthalt in Kroatien (Urlaubsaufenthalt, Besuche) mitgeführt werden, müssen bei den Zollbeamten an der Grenze gemeldet werden. Bei allen Tieren ist die Mitführung eines aktuellen Gesundheitszeugnisses erforderlich. Bei Hunden wird zudem ein internationaler Veterinärausweis mit einem Nachweis über die Tollwutimpfung verlangt. Handelt es sich um die erste Impfung, so ist zu beachten, dass diese nicht weniger als 6 Monate und nicht mehr als ein Jahr zurückliegt. Jede weitere Impfung darf nicht mehr als ein Jahr zurückliegen. Hunde müssen mit einem Mikrochip oder einer eintätovierten Identitätsnummer gekennzeichnet sein. Diese Nummer muss auch im Veterinärausweis vermerkt sein.
Für Hunde und Katzen aus allen anderen Ländern werden ein Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat, das im Herkunftsland ausgestellt wurde, benötigt.
Für Hunde und Katzen aus allen anderen Ländern werden ein Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat, das im Herkunftsland ausgestellt wurde, benötigt.









