Folgende Artikel dürfen zollfrei nach Kroatien eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
1 l Spirituosen und 2 l Likör oder Schaumwein;
2 l Wein;
8 Flaschen oder Dosen Bier;
2 l H-Milch;
1 kg Käse;
250 ml Eau de Toilette und 50 ml Parfüm;
Geschenke im Gesamtwert von 300 Kn.
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
1 l Spirituosen und 2 l Likör oder Schaumwein;
2 l Wein;
8 Flaschen oder Dosen Bier;
2 l H-Milch;
1 kg Käse;
250 ml Eau de Toilette und 50 ml Parfüm;
Geschenke im Gesamtwert von 300 Kn.
Wertvolle Berufs- und technische Ausstattung (z.B. Jagdgewehre, Funkgeräte etc.) muss bei der Einreise deklariert werden. Reisende, die diese Gegenstände einführen, müssen unabhängig von ihrer Nationalität über einen Reisepass verfügen.
Gegenstände von archäologischem, historischem oder künstlerischem Wert benötigen eine Ausfuhrgenehmigung der kroatischen Behörden.
Gegenstände von archäologischem, historischem oder künstlerischem Wert benötigen eine Ausfuhrgenehmigung der kroatischen Behörden.
Fleisch darf nur in Form von Fleischkonserven eingeführt werden.
Alle Inhalte dieser Seite sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlags genutzt werden. Weitere Informationen finden Sie in unseren Lizenzbestimmungen
© 2012 Columbus Travel Media Ltd. All rights reserved. No part of this site may be reproduced without our written permission, click here for information on Content Licensing
Recommended Feature
Ihr Reisebüro
Reisepartner
Advertisement





