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Côte d'Ivoire Länderinfos - Reisepass/Visum

Einreisebeschränkungen

Die Regierung der Côte d'Ivoire verweigert Staatsangehörigen vom Libanon, die ihren Wohnsitz in Liberia haben, die Einreise.
Pass erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Visum erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Ausgenommen sind Staatsangehörige von Benin, Burkina Faso, Mali, Mauretanien, Niger, Senegal und Togo, die mit gültigem Personalausweis einreisen können.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Eigener Reisepass. Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.

Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige müssen von den Eltern zum Flughafen begleitet bzw. dort abgeholt werden. Besondere Formalitäten sind nicht zu beachten. Eine Einwilligungserklärung des nicht anwesenden Elternteils (mit beglaubigter Unterschrift) sollte vorsichtshalber verfügbar sein.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten Staatsangehörige der ECOWAS-Mitgliedsländer (Benin, Burkina Faso, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kap Verde, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone und Togo) sowie von Kongo (Rep.), Marokko, Seychellen, Tschad, Tunesien, USA und der Zentralafrikanischen Republik.

Transit

Transitreisende, die mit dem gleichen Flugzeug oder dem nächsten Anschluss am gleichen Tag weiterfliegen, gültige Dokumente für die Weiterreise vorweisen können und den Flughafen nicht verlassen, benötigen kein Visum.

Visaarten

Touristen-, Geschäfts-, Arbeitsvisum.

Visagebühren

Deutschland und Österreich
30 € (einfache Einreise); 50 € (mehrfache Einreise).

Schweiz
60 CHF (einfache Einreise); 120 CHF (mehrfache Einreise).

Für die meisten anderen Staatsangehörigen: 60-80 € (einfache Einreise); 90-120 € (mehrfache Einreise). Nähere Angaben von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen).

Gültigkeitsdauer

In der Regel bis zu drei Monaten.

Antragstellung

Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

Unterlagen

Touristenvisum: (a) Reisepass, muss bei der Antragstellung noch mind. 6 Monate gültig sein. (b) 2 Anträge (Schweiz: 4 Anträge). (c) 2 Passfotos (Schweiz: 4 Passfotos). (d) Gelbfieberimpfbescheinigung, die mindestens 10 Tage vor der Einreise ausgestellt wurde. (e) Adresse einer Referenzperson (z.B. Eltern, Freunde oder Arbeitgegeber. (f) Hotelbuchung. (g) Reiseroute oder Weiter-/Rückreiseticket. (h) Gebühr. (i) Ggf. Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. (j) Privatvisum: Unterkunftsbescheinigung, die von der jeweiligen Gemeinde in Côte d'Ivoire bestätigt wurde. (k) Geschäftsvisum: Einführungsschreiben der eigenen und der Partner-Firma. (l) Arbeitsvisum: Gesundheitszeugnis.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Einschreibeumschlag und der Zahlungsbeleg beigefügt werden.

Bearbeitungszeit

2 Werktage bei Ausstellung direkt in der Botschaft/Konsulat. 3 Monate und länger bei Ausstellung über Abidjan.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen während des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen und einen Nachweis über ihre Unterbringung vorweisen können.

Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

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