| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Eigener Reisepass. Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige müssen von den Eltern zum Flughafen begleitet bzw. dort abgeholt werden. Besondere Formalitäten sind nicht zu beachten. Eine Einwilligungserklärung des nicht anwesenden Elternteils (mit beglaubigter Unterschrift) sollte vorsichtshalber verfügbar sein.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige müssen von den Eltern zum Flughafen begleitet bzw. dort abgeholt werden. Besondere Formalitäten sind nicht zu beachten. Eine Einwilligungserklärung des nicht anwesenden Elternteils (mit beglaubigter Unterschrift) sollte vorsichtshalber verfügbar sein.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten Staatsangehörige der ECOWAS-Mitgliedsländer (Benin, Burkina Faso, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kap Verde, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone und Togo) sowie von Kongo (Rep.), Marokko, Seychellen, Tschad, Tunesien, USA und der Zentralafrikanischen Republik.
Transit
Transitreisende, die mit dem gleichen Flugzeug oder dem nächsten Anschluss am gleichen Tag weiterfliegen, gültige Dokumente für die Weiterreise vorweisen können und den Flughafen nicht verlassen, benötigen kein Visum.
Visaarten
Touristen-, Geschäfts-, Arbeitsvisum.
Visagebühren
Deutschland und Österreich
Die angegebenen Visumgebühren gelten für deutsche und österreichische Staatsbürger.
60 € (einfache Einreise); 70 € (mehrfache Einreise).
Schweiz
Die angegebenen Visumgebühren gelten für schweizer Staatsbürger.
60 CHF (einfache Einreise); 120 CHF (mehrfache Einreise).
Für die meisten anderen Staatsangehörigen: 60-80 € (einfache Einreise); 90-120 € (mehrfache Einreise). Nähere Angaben von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Die angegebenen Visumgebühren gelten für deutsche und österreichische Staatsbürger.
60 € (einfache Einreise); 70 € (mehrfache Einreise).
Schweiz
Die angegebenen Visumgebühren gelten für schweizer Staatsbürger.
60 CHF (einfache Einreise); 120 CHF (mehrfache Einreise).
Für die meisten anderen Staatsangehörigen: 60-80 € (einfache Einreise); 90-120 € (mehrfache Einreise). Nähere Angaben von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Gültigkeitsdauer
In der Regel bis zu drei Monaten.
Antragstellung
Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
2 Werktage bei Ausstellung direkt in der Botschaft/Konsulat. 3 Monate und länger bei Ausstellung über Abidjan.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen während des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen und einen Nachweis über ihre Unterbringung vorweisen können.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.




