Costa Rica Reisepass/Visum

Pass erforderlich
Türkei Ja
Andere EU-Länder Ja
Schweiz Ja
Österreich Ja
Deutschland Ja
Visum erforderlich
Türkei Nein
Andere EU-Länder Nein
Schweiz Nein
Österreich Nein
Deutschland Nein
Rückreiseticket erforderlich
Türkei Ja
Andere EU-Länder Ja
Schweiz Ja
Österreich Ja
Deutschland Ja

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild oder eigener Reisepass. Achtung: Bei Anreise über die USA besteht mit Kinderreisepass Visumpflicht, nur der eigene Reisepass berechtigt zur visumfreien Einreise.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Minderjährige können grundsätzlich allein einreisen, sofern sie über einen eigenen Reisepass verfügen und entsprechende Einwilligungserklärungen der Sorgeberechtigten vorweisen können. Bei der Ausreise von Minderjährigen, die allein reisen bzw. sich lediglich in Begleitung eines Sorgeberechtigten befinden, verlangen die costaricanischen Grenzbehörden regelmäßig eine Einwilligungserklärung beider bzw. des abwesenden Sorgeberechtigten ("permiso de salida"). Welche Unterlagen im Einzelfall für die Ein- und Ausreise notwendig sind, sollte vor der Reise mit der zuständigen costaricanischen Vertretung geklärt werden.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen (sofern nicht anders angegeben) u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:

(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) Türkei für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen.

Da die meisten Flüge von Deutschland nach Costa Rica in den USA zwischenlanden, müssen auch die Einreisebestimmungen für die USA beachtet werden (siehe auch Reisepass/Visum USA).

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die mit demselben oder dem nächsten Flugzeug innerhalb von 12 Stunden weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Visaarten

Touristenvisum, Transitvisum.

Visagebühren

Gebühren ändern sich häufig. Von Nationalität und Dauer des geplanten Aufenthalts abhängig. Reisenden wird empfohlen, sich rechtzeitig vor Antritt der Reise bei der zuständigen Botschaft (s. Kontaktadressen) zu erkundigen.

Gültigkeitsdauer

Visa: bis zu 30 Tage Aufenthalt. Verlängerungsanträge sollten vor Ort eingereicht werden.

Antragstellung

Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen). Die nötigen Formulare können telefonisch oder postalisch angefordert werden, die Antragstellung muss jedoch persönlich erfolgen. Für Staatsangehörige mancher Länder muss vor der Beantragung eines Visums eine Einreisegenehmigung vom Immigration Department in San José eingeholt werden.

Antragstellung

(a) Antragsformular.
(b) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(c) Ggf. Aufenthaltstitel für Deutschland/Österreich/Schweiz, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist.
(d) Nachweis ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt.
(e) Rück-/Weiterreiseticket.

Ja nach Nationalität und Reisezweck sind noch weitere Unterlagen (Passfotos, etc.) sowie Gebühren notwendig, die im Einzelfall bei der zuständigen Botschaft zu erfragen sind.

Bearbeitungszeit

Unterschiedlich, je nach Nationalität.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen (Nachweis durch Kreditkarten, Reiseschecks oder Bargeld).

Impfungen

S. Gesundheit.

Aufenthaltsgenehmigung

Informationen zu Aufenthaltsgenehmigungen zwecks Arbeitsaufnahme oder Einwanderung erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen.

Einreise mit Haustieren

Für Katzen und Hunde muss bei Ankunft in San José eine Einfuhrgenehmigung bei der Tiergesundheitsabteilung (Salubridad Pública Veterinaria) des Gesundheitsministeriums eingeholt werden. Dazu sind ein internationaler Impfausweis (Nachweis über Tollwutimpfung und Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose und Parvovirose) und eine Gesundheitsbescheinigung notwendig. Die Tollwutimpfung darf nicht weniger als 30 Tage und nicht mehr als 3 Monate zurückliegen, das Gesundheitszeugnis nicht mehr als 30 Tage als sein. Der Impfausweis und die Gesundheitsbescheinigung müssen von einem Amtstierarzt überbeglaubigt und danach von der zuständigen konsularischen Vertretung legalisiert werden.

Papageien benötigen immer eine Einfuhrgenehmigung vom Landwirtschaftsministerium in San José. Die Vögel müssen mindestens 6 Monate ihrem Besitzer gehört haben. Zusätzlich wird für Papageien ein Gesundheitszeugnis, ausgestellt von einem Konsulat von Costa Rica, verlangt, das bescheinigt, dass das Tier frei ist von der Papageienseuche, Salmonellen, Ornithose und anderen ansteckenden Krankheiten.
Weitere Informationen erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

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