Länderinfos
Costa Rica
Reisepass/Visum
Reisepass/Visum
Costa Rica
Pass erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Visum erforderlich
Deutschland
Nein
Österreich
Nein
Schweiz
Nein
Andere EU-Länder
Nein
Türkei
Nein
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Kinderreisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige können grundsätzlich alleine einreisen, sofern sie über einen eigenen Reisepass verfügen und entsprechende Einwilligungserklärungen der Erziehungsberechtigten vorweisen können. Bei der Ausreise von Minderjährigen, die alleine reisen bzw. sich lediglich in Begleitung eines Erziehungsberechtigten befinden, verlangen die costaricanischen Grenzbehörden regelmäßig eine Einwilligungserklärung beider bzw. des abwesenden Erziehungsberechtigten. Welche Unterlagen im Einzelfall für die Ein- und Ausreise notwendig sind, sollte vor der Reise mit der zuständigen costaricanischen Vertretung geklärt werden.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen (sofern nicht anders angegeben) u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
(a) EU-Länder und die Schweiz;
(b) Türkei für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen.
Da die meisten Flüge von Deutschland nach Costa Rica in den USA zwischenlanden (z.B. Condor, Martinair), müssen auch die Einreisebestimmungen für die USA beachtet werden (siehe auch Reisepass/Visum USA).
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die mit dem selben oder nächsten Flugzeug innerhalb von 12 Stunden weiterreisen und den Flughafen nicht verlassen, benötigen kein Visum. Ausgenommen von dieser Regel sind Staatsangehörige einiger Länder. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen.
Visaarten
Touristenvisum.
Visagebühren
Gebühren ändern sich häufig. Von Nationalität und Dauer des geplanten Aufenthalts abhängig. Reisenden wird empfohlen, sich rechtzeitig vor Antritt der Reise bei der zuständigen Botschaft (s. Adressen) zu erkundigen.
Gültigkeitsdauer
Bis zu 30 Tagen Aufenthalt. Verlängerungsanträge sollten vor Ort eingereicht werden.
Antragstellung
Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Die nötigen Formulare können telefonisch oder postalisch angefordert werden, die Antragstellung muss jedoch persönlich erfolgen.
Für Staatsangehörige mancher Länder muss vor der Beantragung eines Visums eine Einreisegenehmigung vom Immigration Department in San José eingeholt werden.
Bearbeitungszeit
Unterschiedlich, je nach Nationalität.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
S. Gesundheit.
Aufenthaltsgenehmigung
Informationen zu Aufenthaltsgenehmigungen zwecks Arbeitsaufnahme oder Einwanderung erteilen die zuständigen diplomatischen vertretungen.
Einreise mit Haustieren
Katzen und Hunde, die in Begleitung ihrer Eigentümer reisen, benötigen einen internationalen Impfausweis (Nachweis über Tollwutimpfung) und eine beglaubigte Gesundheitsbescheinigung. Katzen und Hunde, die als Cargo reisen, benötigen außerdem eine Einfuhrgenehmigung, ausgestellt von der Salubridad Publica Veterinaria in San José.
Papageien benötigen immer eine Einfuhrgenehmigung vom Landwirtschaftsministerium in San José. Die Vögel müssen mindestens 6 Monate ihrem Besitzer gehört haben. Zusätzlich wird für Papageien ein Gesundheitszeugnis, ausgestellt von einem Konsulat von Costa Rica, verlangt, das bescheinigt, dass das Tier frei ist von der Papageienseuche, Salmonellen, Ornithose und anderen ansteckenden Krankheiten.
Weitere Informationen erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen (s. Adressen).
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | Nein |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Kinderreisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige können grundsätzlich alleine einreisen, sofern sie über einen eigenen Reisepass verfügen und entsprechende Einwilligungserklärungen der Erziehungsberechtigten vorweisen können. Bei der Ausreise von Minderjährigen, die alleine reisen bzw. sich lediglich in Begleitung eines Erziehungsberechtigten befinden, verlangen die costaricanischen Grenzbehörden regelmäßig eine Einwilligungserklärung beider bzw. des abwesenden Erziehungsberechtigten. Welche Unterlagen im Einzelfall für die Ein- und Ausreise notwendig sind, sollte vor der Reise mit der zuständigen costaricanischen Vertretung geklärt werden.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige können grundsätzlich alleine einreisen, sofern sie über einen eigenen Reisepass verfügen und entsprechende Einwilligungserklärungen der Erziehungsberechtigten vorweisen können. Bei der Ausreise von Minderjährigen, die alleine reisen bzw. sich lediglich in Begleitung eines Erziehungsberechtigten befinden, verlangen die costaricanischen Grenzbehörden regelmäßig eine Einwilligungserklärung beider bzw. des abwesenden Erziehungsberechtigten. Welche Unterlagen im Einzelfall für die Ein- und Ausreise notwendig sind, sollte vor der Reise mit der zuständigen costaricanischen Vertretung geklärt werden.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen (sofern nicht anders angegeben) u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
(a) EU-Länder und die Schweiz;
(b) Türkei für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen.
Da die meisten Flüge von Deutschland nach Costa Rica in den USA zwischenlanden (z.B. Condor, Martinair), müssen auch die Einreisebestimmungen für die USA beachtet werden (siehe auch Reisepass/Visum USA).
(a) EU-Länder und die Schweiz;
(b) Türkei für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen.
Da die meisten Flüge von Deutschland nach Costa Rica in den USA zwischenlanden (z.B. Condor, Martinair), müssen auch die Einreisebestimmungen für die USA beachtet werden (siehe auch Reisepass/Visum USA).
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die mit dem selben oder nächsten Flugzeug innerhalb von 12 Stunden weiterreisen und den Flughafen nicht verlassen, benötigen kein Visum. Ausgenommen von dieser Regel sind Staatsangehörige einiger Länder. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen.
Visaarten
Touristenvisum.
Visagebühren
Gebühren ändern sich häufig. Von Nationalität und Dauer des geplanten Aufenthalts abhängig. Reisenden wird empfohlen, sich rechtzeitig vor Antritt der Reise bei der zuständigen Botschaft (s. Adressen) zu erkundigen.
Gültigkeitsdauer
Bis zu 30 Tagen Aufenthalt. Verlängerungsanträge sollten vor Ort eingereicht werden.
Antragstellung
Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Die nötigen Formulare können telefonisch oder postalisch angefordert werden, die Antragstellung muss jedoch persönlich erfolgen.
Für Staatsangehörige mancher Länder muss vor der Beantragung eines Visums eine Einreisegenehmigung vom Immigration Department in San José eingeholt werden.
Die nötigen Formulare können telefonisch oder postalisch angefordert werden, die Antragstellung muss jedoch persönlich erfolgen.
Für Staatsangehörige mancher Länder muss vor der Beantragung eines Visums eine Einreisegenehmigung vom Immigration Department in San José eingeholt werden.
Bearbeitungszeit
Unterschiedlich, je nach Nationalität.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
S. Gesundheit.
Aufenthaltsgenehmigung
Informationen zu Aufenthaltsgenehmigungen zwecks Arbeitsaufnahme oder Einwanderung erteilen die zuständigen diplomatischen vertretungen.
Einreise mit Haustieren
Katzen und Hunde, die in Begleitung ihrer Eigentümer reisen, benötigen einen internationalen Impfausweis (Nachweis über Tollwutimpfung) und eine beglaubigte Gesundheitsbescheinigung. Katzen und Hunde, die als Cargo reisen, benötigen außerdem eine Einfuhrgenehmigung, ausgestellt von der Salubridad Publica Veterinaria in San José.
Papageien benötigen immer eine Einfuhrgenehmigung vom Landwirtschaftsministerium in San José. Die Vögel müssen mindestens 6 Monate ihrem Besitzer gehört haben. Zusätzlich wird für Papageien ein Gesundheitszeugnis, ausgestellt von einem Konsulat von Costa Rica, verlangt, das bescheinigt, dass das Tier frei ist von der Papageienseuche, Salmonellen, Ornithose und anderen ansteckenden Krankheiten.
Weitere Informationen erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen (s. Adressen).
Papageien benötigen immer eine Einfuhrgenehmigung vom Landwirtschaftsministerium in San José. Die Vögel müssen mindestens 6 Monate ihrem Besitzer gehört haben. Zusätzlich wird für Papageien ein Gesundheitszeugnis, ausgestellt von einem Konsulat von Costa Rica, verlangt, das bescheinigt, dass das Tier frei ist von der Papageienseuche, Salmonellen, Ornithose und anderen ansteckenden Krankheiten.
Weitere Informationen erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen (s. Adressen).




