Costa Rica Länderinfos - Reisepass/Visum

Einreisebeschränkungen

Die Regierung verweigert folgenden Personen die Einreise:
a) Zigeunern jeder Nationalität.
b) Reisenden mit ungepflegtem Äußeren.
c) Besuchern, die nicht über ausreichende Geldmittel verfügen.
Pass erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja
Visum erforderlich
Deutschland Nein
Österreich Nein
Schweiz Nein
Andere EU-Länder Nein
Türkei Nein
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht ab der Einreise mindestens 3 Monate gültig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass bei der Einreise noch mindestens 30 Tage gültig sein.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Kinderreisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige können grundsätzlich alleine einreisen, sofern sie über einen eigenen Reisepass verfügen und entsprechende Einwilligungserklärungen der Erziehungsberechtigten vorweisen können. Bei der Ausreise von Minderjährigen, die alleine reisen bzw. sich lediglich in Begleitung eines Erziehungsberechtigten befinden, verlangen die costaricanischen Grenzbehörden regelmäßig eine Einwilligungserklärung beider bzw. des abwesenden Erziehungsberechtigten. Welche Unterlagen im Einzelfall für die Ein- und Ausreise notwendig sind, sollte vor der Reise mit der zuständigen costaricanischen Vertretung geklärt werden.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen (sofern nicht anders angegeben) u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
(a) EU-Länder und die Schweiz;
(b) Türkei für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen.

Da die meisten Flüge von Deutschland nach Costa Rica in den USA zwischenlanden (z.B. Condor, Martinair), müssen auch die Einreisebestimmungen für die USA beachtet werden (siehe auch Reisepass/Visum USA).

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die mit dem selben oder nächsten Flugzeug weiterreisen und den Flughafen nicht verlassen, benötigen kein Visum. Ausgenommen von dieser Regel sind Staatsangehörige einiger Länder. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen.

Visaarten

Touristenvisum.

Visagebühren

Gebühren ändern sich häufig. Von Nationalität und Dauer des geplanten Aufenthalts abhängig. Reisenden wird empfohlen, sich rechtzeitig vor Antritt der Reise bei der zuständigen Botschaft (s. Adressen) zu erkundigen.

Gültigkeitsdauer

30-90 Tage, abhängig von der Nationalität. Verlängerungsanträge sollten vor Ort eingereicht werden.

Antragstellung

Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Die nötigen Formulare können telefonisch oder postalisch angefordert werden, die Antragstellung muss jedoch persönlich erfolgen.

Für Staatsangehörige mancher Länder muss vor der Beantragung eines Visums eine Einreisegenehmigung vom Immigration Department in San José eingeholt werden.

Bearbeitungszeit

1-2 Tage, unterschiedlich, je nach Nationalität.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Impfungen

S. Gesundheit.

Aufenthaltsgenehmigung

Der unterschriebene Arbeitsvertrag muss vorgelegt werden. Zusätzlich werden Führungszeugnis, ärztliches Attest (neg. HIV-Test) und beglaubigte Geburtsurkunde benötigt. Personen, die sich in Costa Rica zur Ruhe setzen wollen, müssen ein Mindesteinkommen von monatlich 600 US$ nachweisen. Aufenthaltsgenehmigungen müssen bei der zuständigen diplomatischen Vertretung von Costa Rica im Wohnsitzland des Antragsstellers beantragt werden.

Einreise mit Haustieren

Katzen und Hunde unterliegen einer Quarantänepflicht von bis zu 6 Monaten. Die Tiere benötigen eine Einfuhrgenehmigung, ausgestellt von der Salubridad Publica Veterinaria in San José, einen internationalen Impfausweis und eine Gesundheitsbescheinigung.
Papageien benötigen immer eine Einfuhrgenehmigung vom Landwirtschaftsministerium in San José. Die Vögel müssen mindestens 6 Monate ihrem Besitzer gehört haben. Zusätzlich wird für Papageien ein Gesundheitszeugnis, ausgestellt von einem Konsulat von Costa Rica, verlangt, das bescheinigt, dass das Tier frei ist von der Papageienseuche, Salmonellen, Ornithose und anderen ansteckenden Krankheiten.
Weitere Informationen erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen (s. Adressen).




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