The World Travel Guide
        
  Home
Länderinfos
Flughafeninfos
Städteführer
Weltzeituhr
Wetter
  Photo Competition
  Webshop
  Content Lizenz
  Unterkunft
  Hotels suchen
  Autovermietung
  Auto Europe - Mietwagen
  Urlaubsbroschüre
  Urlaubsreisen
  Flug
  Mietwagen
  Hotel Buchen
  Last Minute Hotels
  Reiseversicherung
  Hotel buchen
  Hotels in Asien
 

Das Reiseportal


Cook-Inseln Länderinfos - Reisepass/Visum

Pass erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Visum erforderlich
Deutschland 1/2
Österreich 1/2
Schweiz 1/2
Andere EU-Länder 1/2
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja

Reisepass

Allgemein erforderlich. Der Reisepass muss ab der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder eigener Reisepass. Empfohlen wird das Mitführen eines eigenen Reisepasses.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.

Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Empfohlen wird das Mitführen eines eigenen Reisepasses.

Schweizer:
Eigener Reisepass. Empfohlen wird das Mitführen eines eigenen Reisepasses.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

[1] Touristen: Für Aufenthalte von bis zu 31 Tagen werden bei der Ankunft Visa gebührenfrei ausgestellt. Dafür werden folgende Unterlagen benötigt: (a) Weiter- bzw. Rückflugtickets. (b) Nachweis der Hotelbuchung. (c) Ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. Besucher, die die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, benötigen ein Einreisevisum, das vor der Abreise bei den Einwanderungsbehörden der Cook-Inseln beantragt werden sollte (Adresse s. u.). Besucher, die sich länger als 31 Tage auf den Cook-Inseln aufhalten möchten, müssen 14 Tage vor Ablauf des Aufenthaltes ein Visum bei den Einwanderungsbehörden beantragen (Adresse s. Aufenthaltsgenehmigung). Das Visum kann um maximal 5 zusätzliche Monate gebührenpflichtig verlängert werden: Verlängerungen um bis zu 1-3 Monate 75 NZ$, um bis zu 4-5 Monate 120 NZ$. Kinder bis zu 15 Jahren sind von den Gebühren befreit, müssen jedoch bei der Einwanderungsbehörde gemeldet sein.

[2] Geschäftsreisende erhalten bei der Einreise ein Visum, das zu einem Aufenthalt von bis zu 21 Tagen berechtigt.

Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen vor der Einreise an den Principal Immigration Officer, Department of Immigration, PO Box 105, Rarotonga. Tel: 2 93 47. Fax: 2 12 47. (E-Mail: tutai@immigration.gov.ck. Internet: www.cook-islands.gov.ck)

Guides



zugehörige Guides




 ©Copyright: World Travel Guide - Nexus Business Media. All Rights Reserved 2008 Impressum | Kontakt | Nutzerbedingungen | Datenschutz