Einreisebeschränkungen
Der Reisepass sollte keine Visa oder Ein-/Ausreisestempel Ugandas, Ruandas und Burundis enthalten.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
Anmerkung:
Aufgrund der anhaltenden militärischen Auseinandersetzungen in einigen Landesteilen wird von touristischen Reisen in die Demokratische Republik Kongo, vor allem in den Osten und Nordosten des Landes, abgeraten. Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Nähere Auskünfte erteilen die Botschaften (s. Adressen).
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 2 Monate (deutsche Staatsangehörige: 6 Monate) gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisende Minderjährige bedürfen einer "autorisation parentale", der elterlichen schriftlichen Genehmigung und einer "prise en charge" durch die betreffende Fluglinie. Es gibt keine Besonderheiten bei der Begleitung durch nur ein Elternteil.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisende Minderjährige bedürfen einer "autorisation parentale", der elterlichen schriftlichen Genehmigung und einer "prise en charge" durch die betreffende Fluglinie. Es gibt keine Besonderheiten bei der Begleitung durch nur ein Elternteil.
Visum
Allgemein erforderlich. Ausgenommen sind Staatsangehörige von Zimbabwe für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen.
Transit
Die Möglichkeit eines Transits ohne Visum besteht nicht.
Visaarten
Transit-, Touristen- Geschäfts- und Sondervisum für ein- und mehrmalige Einreise.
Visagebühren
Auskünfte von der Botschaft.
Gültigkeitsdauer
Einfachvisum: 1 Monat, Mehrfachvisa: 1 bis 6 Monate. Visa müssen innerhalb von 3 Monaten nach der Ausstellung verwendet werden.
Antragstellung
Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Unterlagen
(a) Reisepass mit freien Seiten, der bei der Visabeantragung noch mindestens 6 Monate Gültigkeit hat. (b) 1 Antragsformular. (c) 2 Passfotos. (d) Gelbfieber-Impfbescheinigung sowie Gesundheitszeugnis, das bestätigt, dass der Antragsteller keine ansteckenden Krankheiten hat. (e) Weiter-/Rückreiseticket. (f) Polizeiliches Führungszeugnis bei Aufenthalten über 1 Monat. (g) Gebühr (Verrechnungsscheck oder Postanweisung). (h) Geschäftsvisum: Schreiben der eigenen Firma und des Geschäftspartners.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühr beigefügt werden. Je nach Reisezweck können zusätzliche Unterlagen verlangt werden, für Verwandtenbesuche braucht man ein von den örtlichen Behörden genehmigtes Einladungsschreiben. Alle benötigten Unterlagen müssen ins Französische übersetzt werden.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühr beigefügt werden. Je nach Reisezweck können zusätzliche Unterlagen verlangt werden, für Verwandtenbesuche braucht man ein von den örtlichen Behörden genehmigtes Einladungsschreiben. Alle benötigten Unterlagen müssen ins Französische übersetzt werden.
Bearbeitungszeit
Anfragen an die konsularischen Vertretungen.
Meldepflicht
Besucher müssen sich bei der Direction Générale de Migration (DGM) auch nach jedem Ortswechsel melden.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).





