Länderinfos
Kongo (Demokratische Republik)
Reisepass/Visum

Reisepass/Visum

Kongo (Demokratische Republik)

Pass erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja
Visum erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja

Anmerkung:
Aufgrund der anhaltenden militärischen Auseinandersetzungen in einigen Landesteilen wird von touristischen Reisen in die Demokratische Republik Kongo, vor allem in den Osten und Nordosten des Landes, abgeraten. Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Nähere Auskünfte erteilen die Botschaften (s. Adressen).

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

Österreicher: Eintragung eines Kindes  bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Allein reisende Minderjährige bedürfen einer "autorisation parentale", der elterlichen schriftlichen Genehmigung und einer "prise en charge" durch die betreffende Fluglinie. Es gibt keine Besonderheiten bei der Begleitung durch nur ein Elternteil.

Visum

Allgemein erforderlich. Ausgenommen sind Staatsangehörige von Zimbabwe für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen.

Transit

Die Möglichkeit eines Transits ohne Visum besteht nicht.

Visaarten

Transit-, Touristen- Geschäfts- und Sondervisum für ein- und mehrmalige Einreise.

Visagebühren

Auskünfte von der Botschaft.

Gültigkeitsdauer

Einfachvisum: 1 Monat, Mehrfachvisa: 1 bis 6 Monate. Visa müssen innerhalb von 3 Monaten nach der Ausstellung verwendet werden.

Antragstellung

Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

Bearbeitungszeit

Anfragen an die konsularischen Vertretungen.

Meldepflicht

Besucher müssen sich bei der Direction Générale de Migration (DGM) auch nach jedem Ortswechsel melden.

Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).

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