Kongo (Demokratische Republik) Reisepass/Visum
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Aufgrund der anhaltenden militärischen Auseinandersetzungen in einigen Landesteilen wird von touristischen Reisen in die Demokratische Republik Kongo, vor allem in den Osten und Nordosten des Landes, abgeraten. Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Nähere Auskünfte erteilen die Botschaften (s. Adressen).
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisende Minderjährige bedürfen einer "autorisation parentale", der elterlichen schriftlichen Genehmigung, und einer "prise en charge" durch die betreffende Fluglinie. Es gibt keine Besonderheiten bei der Begleitung durch nur ein Elternteil.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisende Minderjährige bedürfen einer "autorisation parentale", der elterlichen schriftlichen Genehmigung, und einer "prise en charge" durch die betreffende Fluglinie. Es gibt keine Besonderheiten bei der Begleitung durch nur ein Elternteil.
Visum
Erforderlich u.a. für Staatsangehörige der in der obigen Tabelle genannten Länder.
Transit
Die Möglichkeit eines visumfreien Transits besteht nicht.
Visaarten
Transit-, Touristen-, Geschäfts- und Sondervisum für ein- und mehrmalige Einreise.
Visagebühren
64 € (einmalige Einreise, 1 Monat gültig);
103 € (mehrmalige Einreise, 1 Monat gültig);
128 € (einmalige Einreise, 2 Monate gültig);
154 € (mehrmalige Einreise, 2 Monate gültig);
183 € (einmalige Einreise, 3 Monate gültig);
192 € (mehrmalige Einreise, 3 Monate gültig);
230 € (einmalige Einreise, 6 Monate gültig);
307 € (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig).
Transitvisum: 39 € (einmalige Durchreise, 8 Tage Aufenthalt), 77 € (mehrmalige Durchreise).
103 € (mehrmalige Einreise, 1 Monat gültig);
128 € (einmalige Einreise, 2 Monate gültig);
154 € (mehrmalige Einreise, 2 Monate gültig);
183 € (einmalige Einreise, 3 Monate gültig);
192 € (mehrmalige Einreise, 3 Monate gültig);
230 € (einmalige Einreise, 6 Monate gültig);
307 € (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig).
Transitvisum: 39 € (einmalige Durchreise, 8 Tage Aufenthalt), 77 € (mehrmalige Durchreise).
Gültigkeitsdauer
Einfach- und Mehrfachvisa 1, 2, 3 oder 6 Monate. Visa müssen innerhalb von 3 Monaten nach der Ausstellung verwendet werden.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
Bei vollständigen Antragsunterlagen und persönlicher Antragstellung sofort, ansonsten ca. 1 Woche.
Anfragen auch an die konsularischen Vertretungen.
Anfragen auch an die konsularischen Vertretungen.
Meldepflicht
Besucher müssen sich bei der Direction Générale de Migration (DGM) (Boulevard du 30 Juin 65, Commune de Gombe, Kinshasa) auch nach jedem Ortswechsel melden.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
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