| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss während des Aufenthalts gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Achtung: Personen unter 21 Jahren, die über keinen eigenen Reisepass verfügen und die im Reisepass eines Landsmannes eingetragen sind, benötigen eine beglaubigte, schriftliche Zustimmung der Eltern/Erziehungsberechtigten.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Achtung: Personen unter 21 Jahren, die über keinen eigenen Reisepass verfügen und die im Reisepass eines Landsmannes eingetragen sind, benötigen eine beglaubigte, schriftliche Zustimmung der Eltern/Erziehungsberechtigten.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, wird bei der Einreise mit einer Gültigkeit von bis zu 30 Tagen von der Einwanderungsbehörde ausgestellt. Ein Rückflugticket und ein Nachweis über ausreichende Geldmittel zur Bestreitung der Aufenthaltskosten müssen vorgelegt werden. Im Fall einer beabsichtigten Arbeitsaufnahme ist die vorherige Ausstellung eines Visums notwendig.
Transit
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Transit-, Touristen- und Besuchsvisum.
Visagebühren
Transit: Kostenlos für Aufenthalte bis zu 24 Stunden.
Touristenvisum: 12,20 € für Aufenthalte von 24 Stunden bis 5 Tagen. 24 € für Aufenthalte von 6 bis 15 Tagen.
Besuchsvisum (Kurzzeit, einmalige Einreise): 71 € für Aufenthalte von 16 bis 45 Tagen.
Besuchsvisum für ein Jahr: 122 €
Visum für mehrmalige Einreise (Aufenthalt bis 3 Monate): 81,30 €
Die Visapreise in Euro sind vom Wechselkurs abhängig.
Touristenvisum: 12,20 € für Aufenthalte von 24 Stunden bis 5 Tagen. 24 € für Aufenthalte von 6 bis 15 Tagen.
Besuchsvisum (Kurzzeit, einmalige Einreise): 71 € für Aufenthalte von 16 bis 45 Tagen.
Besuchsvisum für ein Jahr: 122 €
Visum für mehrmalige Einreise (Aufenthalt bis 3 Monate): 81,30 €
Die Visapreise in Euro sind vom Wechselkurs abhängig.
Antragstellung
Visa werden bei der Einreise von der Einwanderungsbehörde oder von den diplomatischen Vertretungen der Komoren wie z.B. in Paris, Antananarivo oder Kairo ausgestellt. Bei Aufenthalten von mehr als 14 Tagen sollte die Botschaft kontaktiert werden (s. Adressen).
Unterlagen
(a) Antragsformular (am Flughafen erhältlich). (b) Gültiger Reisepass. (c) 2 Passfotos. (d) Gebühr (in bar), zahlbar in Komoren-Francs, Euro oder US-Dollar. (e) Rückreisetickets. (f) Nachweis über ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthaltes. (g) Ggf. Nachweis einer Hotelbuchung.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen während des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.
Verlängerung des Aufenthalts
Eine Visumsverlängerung ist möglich, wenn die Ausreise allerdings erst nach Ablauf des Visums erfolgt, wird ein Strafgeld je nach Anzahl der überschrittenen Tage erhoben.





