Komoren Reisepass/Visum

Pass erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja
Visum erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss während des Aufenthalts gültig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder maschinenlesbarer Kinderreisepass (jeweils mit Lichtbild) oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich.

Visum bei der Einreise:
U.a. Staatsangehörige der folgenden, ín der obigen Tabelle aufgeführten Länder erhalten bei der Einreise ein Besuchsvisum, das zu einem Aufenthalt von bis zu 45 Tagen berechtigt:
EU-Länder, Schweiz und Türkei.

Transit

Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Visaarten

Transit-, Touristen- und Besuchsvisum.

Visagebühren

Touristen- und Besuchsvisa:
60 € (bis 45 Tage), 250 € (bis 1 Jahr), 500 € (bis 10 Jahre)
Die Visapreise in Euro sind vom Wechselkurs abhängig.

Transit:
Kostenlos für Aufenthalte bis zu 24 Stunden.

Antragstellung

Visa werden von den diplomatischen Vertretungen der Komoren wie z.B. in Paris, Antananarivo oder Kairo ausgestellt. Weitere Informationen von der Botschaft in Paris (s. Adressen).

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen während des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.

Verlängerung des Aufenthalts

Eine Visumsverlängerung ist möglich. Wenn die Ausreise allerdings erst nach Ablauf des Visums erfolgt, wird eine Strafgebühr je nach Anzahl der überschrittenen Tage erhoben.

Ausreiseerlaubnis

Alle Reisenden benötigen eine Ausreiseerlaubnis. Auskunft erteilt die zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen).
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