Länderinfos
Komoren
Reisepass/Visum

Reisepass/Visum

Komoren

Pass erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja
Visum erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss während des Aufenthalts gültig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Achtung: Personen unter 21 Jahren, die über keinen eigenen Reisepass verfügen und die im Reisepass eines Landsmannes eingetragen sind, benötigen eine beglaubigte, schriftliche Zustimmung der Eltern/Erziehungsberechtigten.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich.

Transit

Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Visaarten

Transit-, Touristen- und Besuchsvisum.

Visagebühren

Transit: Kostenlos für Aufenthalte bis zu 24 Stunden.
Touristenvisum: 12,20 € für Aufenthalte von 24 Stunden bis 5 Tagen. 24 € für Aufenthalte von 6 bis 15 Tagen.
Besuchsvisum (Kurzzeit, einmalige Einreise): 71 € für Aufenthalte von 16 bis 45 Tagen.
Besuchsvisum für ein Jahr: 122 €
Visum für mehrmalige Einreise (Aufenthalt bis 3 Monate): 81,30 €
Die Visapreise in Euro sind vom Wechselkurs abhängig.

Antragstellung

Visa werden von den diplomatischen Vertretungen der Komoren wie z.B. in Paris, Antananarivo oder Kairo ausgestellt. Bei Aufenthalten von mehr als 14 Tagen sollte die Botschaft kontaktiert werden (s. Adressen).

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen während des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.

Verlängerung des Aufenthalts

Eine Visumsverlängerung ist möglich, wenn die Ausreise allerdings erst nach Ablauf des Visums erfolgt, wird ein Strafgeld je nach Anzahl der überschrittenen Tage erhoben.

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