Komoren Reisepass/Visum
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss während des Aufenthalts gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder maschinenlesbarer Kinderreisepass (jeweils mit Lichtbild) oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich.
Visum bei der Einreise:
U.a. Staatsangehörige der folgenden, ín der obigen Tabelle aufgeführten Länder erhalten bei der Einreise ein Besuchsvisum, das zu einem Aufenthalt von bis zu 45 Tagen berechtigt:
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
Visum bei der Einreise:
U.a. Staatsangehörige der folgenden, ín der obigen Tabelle aufgeführten Länder erhalten bei der Einreise ein Besuchsvisum, das zu einem Aufenthalt von bis zu 45 Tagen berechtigt:
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
Transit
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Transit-, Touristen- und Besuchsvisum.
Visagebühren
Touristen- und Besuchsvisa:
60 € (bis 45 Tage), 250 € (bis 1 Jahr), 500 € (bis 10 Jahre)
Die Visapreise in Euro sind vom Wechselkurs abhängig.
Transit: Kostenlos für Aufenthalte bis zu 24 Stunden.
60 € (bis 45 Tage), 250 € (bis 1 Jahr), 500 € (bis 10 Jahre)
Die Visapreise in Euro sind vom Wechselkurs abhängig.
Transit: Kostenlos für Aufenthalte bis zu 24 Stunden.
Antragstellung
Visa werden von den diplomatischen Vertretungen der Komoren wie z.B. in Paris, Antananarivo oder Kairo ausgestellt. Weitere Informationen von der Botschaft in Paris (s. Adressen).
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen während des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.
Verlängerung des Aufenthalts
Eine Visumsverlängerung ist möglich. Wenn die Ausreise allerdings erst nach Ablauf des Visums erfolgt, wird eine Strafgebühr je nach Anzahl der überschrittenen Tage erhoben.
Ausreiseerlaubnis
Alle Reisenden benötigen eine Ausreiseerlaubnis. Auskunft erteilt die zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen).
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