Reisepass/Visum
Kolumbien
Pass erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Visum erforderlich
Deutschland
Nein/2
Österreich
Nein/2
Schweiz
Nein/2
Andere EU-Länder
Nein/1/2
Türkei
Nein/2
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder Kinderreisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige unter 18 Jahren, die aus Kolumbien ausreisen, benötigen eine notariell beglaubigte Zustimmung beider Eltern/Erziehungsberechtigten, wenn sie alleine reisen, und die notariell beglaubigte Zustimmung des fehlenden Elternteils/Erziehungsberechtigten, wenn sie mit einem Elternteil/Erziehungsberechtigten reisen.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:
EU-Länder, die Schweiz und die Türkei, ([1] Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Bulgarien).
[2] Für Geschäftsreisen, Arbeits- und Studienaufenthalte besteht generelle Visumpflicht für Staatsangehörige aller Länder. Sofern eine Reise nicht ausschließlich touristischen Zwecken dient, besteht Visumspflicht. Der bei der Einreise erteilte Stempel gilt ausschließlich als Touristenvisum.
Visaarten
Geschäfts-, Journalisten-, Studenten- und Arbeitsvisa sowie Visa für Aufenthalte für medizinische Behandlung und andere Sonderzwecke.
Visagebühren
Unterschiedlich, je nach Nationalität und Antragszweck. Das Visumformular und konsularische Beglaubigung der Dokumente ist ebenfalls kostenpflichtig. Die Gebühren für die verschiedenen Visaarten sind bei den konsularischen Vertretungen zu erfragen (s. Adressen).
Gültigkeitsdauer
Arbeitsvisa richten sich nach der Länge des Arbeitsvertrages, Geschäftsvisa und alle übrigen Visa je nach Vereinbarung, generell werden sie für max. 2 Jahre ausgestellt, Verlängerungen sind jedoch vor Ort möglich.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
Je nach Visum 2 Wochen bis 1 Monat. Telefonische Terminabsprache zur Visumerteilung ist erwünscht.
Ausreichende Geldmittel
Ausländische Touristen müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Aufenthaltsgenehmigung
Einzelheiten vom zuständigen Konsulat bzw. die Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Ausreiseerlaubnis
Alle Reisenden benötigen zur Ausreise einen Ausreisestempel der Sicherheitspolizei. Dieser Stempel ist in Großstädten, am Flughafen oder an der Staatsgrenze erhältlich.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein/2 |
| Österreich | Nein/2 |
| Schweiz | Nein/2 |
| Andere EU-Länder | Nein/1/2 |
| Türkei | Nein/2 |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder Kinderreisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige unter 18 Jahren, die aus Kolumbien ausreisen, benötigen eine notariell beglaubigte Zustimmung beider Eltern/Erziehungsberechtigten, wenn sie alleine reisen, und die notariell beglaubigte Zustimmung des fehlenden Elternteils/Erziehungsberechtigten, wenn sie mit einem Elternteil/Erziehungsberechtigten reisen.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige unter 18 Jahren, die aus Kolumbien ausreisen, benötigen eine notariell beglaubigte Zustimmung beider Eltern/Erziehungsberechtigten, wenn sie alleine reisen, und die notariell beglaubigte Zustimmung des fehlenden Elternteils/Erziehungsberechtigten, wenn sie mit einem Elternteil/Erziehungsberechtigten reisen.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:
EU-Länder, die Schweiz und die Türkei, ([1] Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Bulgarien).
[2] Für Geschäftsreisen, Arbeits- und Studienaufenthalte besteht generelle Visumpflicht für Staatsangehörige aller Länder. Sofern eine Reise nicht ausschließlich touristischen Zwecken dient, besteht Visumspflicht. Der bei der Einreise erteilte Stempel gilt ausschließlich als Touristenvisum.
EU-Länder, die Schweiz und die Türkei, ([1] Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Bulgarien).
[2] Für Geschäftsreisen, Arbeits- und Studienaufenthalte besteht generelle Visumpflicht für Staatsangehörige aller Länder. Sofern eine Reise nicht ausschließlich touristischen Zwecken dient, besteht Visumspflicht. Der bei der Einreise erteilte Stempel gilt ausschließlich als Touristenvisum.
Visaarten
Geschäfts-, Journalisten-, Studenten- und Arbeitsvisa sowie Visa für Aufenthalte für medizinische Behandlung und andere Sonderzwecke.
Visagebühren
Unterschiedlich, je nach Nationalität und Antragszweck. Das Visumformular und konsularische Beglaubigung der Dokumente ist ebenfalls kostenpflichtig. Die Gebühren für die verschiedenen Visaarten sind bei den konsularischen Vertretungen zu erfragen (s. Adressen).
Gültigkeitsdauer
Arbeitsvisa richten sich nach der Länge des Arbeitsvertrages, Geschäftsvisa und alle übrigen Visa je nach Vereinbarung, generell werden sie für max. 2 Jahre ausgestellt, Verlängerungen sind jedoch vor Ort möglich.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
Je nach Visum 2 Wochen bis 1 Monat. Telefonische Terminabsprache zur Visumerteilung ist erwünscht.
Ausreichende Geldmittel
Ausländische Touristen müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Aufenthaltsgenehmigung
Einzelheiten vom zuständigen Konsulat bzw. die Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Ausreiseerlaubnis
Alle Reisenden benötigen zur Ausreise einen Ausreisestempel der Sicherheitspolizei. Dieser Stempel ist in Großstädten, am Flughafen oder an der Staatsgrenze erhältlich.









