China (Volksrepublik) Reisepass/Visum

Einreisebeschränkungen

Sonderregelungen gelten für Hongkong (s. Hongkong) und Macau (s. Macau).

Individual- und Gruppenreisen nach Tibet sind zurzeit nur mit einer offiziellen Reisegenehmigung des tibetischen Fremdenverkehrsamtes (in Peking: 118 Beisihuan Douglu, 1. Etage des Tibet Gebäudes, Tel.: (010) 64 98 03 73), die auch über die Botschaften erhältlich ist, zugelassen. Weitere Informationen von den chinesischen Botschaften und Konsulaten.
Hinweis: Für die Zeit vom 20. Februar bis 30. März 2012 werden von den chinesischen Einwanderungsbehörden keine Reisegenehmigungen für Tibet ausgestellt. In diesen Zeitraum fällt das tibetische Neujahrsfest vom 22. bis 24. Februar und der Jahrestag der schweren Unruhen vom 14. März 2008.
Pass erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja
Visum erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein, bei zwei- oder mehrmaliger Einreise mindestens 9 Monate.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.

Österreicher: Eigener Reisepass.
(Die Einreise eines Kindes nach China, das über keinen eigenen Kinderreisepass verfügt, sondern in den Reisepass eines Elternteils eingetragen ist, ist theoretisch bis zum vollendeten 18. Lebensjahr möglich, wenn neben dem Namenseintrag im Pass ein Lichtbild des Kindes angebracht ist und das chinesische Visum im Reisepass des Elternteils ausdrücklich auch für das mitreisende Kind gültig ist. Da es in der Praxis bei dieser Art der Einreise jedoch bereits mehrfach Probleme gegeben hat, ist die Ausstellung eines eigenen Passes sowie eines individuellen Visums für mitreisende Kinder unbedingt empfehlenswert.)

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Erforderlich für alle Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder.

Transit

Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 24 Std. weiterfliegen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Visum. Der Transitraum darf verlassen werden, jedoch nicht der Flughafen. Unter anderem deutsche und österreichische Transitreisende können sich unter den oben genannten Bedingungen max. 48 Std. an den Flughäfen Shanghai Hongqiao und Pudong aufhalten.

Visaarten

Touristen-, Gruppen-, Geschäfts- und Transitvisum.

Touristen- und Gruppenvisa werden normalerweise für Pauschalreisende ausgestellt. Touristenvisa werden jedoch auch für Individualreisende ausgestellt.

Visagebühren

Deutschland:
Die folgenden Visumgebühren gelten für deutsche Staatsbürger:

Touristen
- und Geschäftsvisum (3 Monate gültig für Aufenthalte von jeweils max. 30 Tagen): 30 €; (einmalige Einreise), 45 €; (zweimalige Einreise); 60 €; (mehrmalige Einreise).
Geschäftsvisum (6 Monate gültig): 60 €; (mehrmalige Einreise)
Geschäftsvisum (12 Monate gültig): 90 €; (mehrmalige Einreise).

Für türkische Staatsbürger mit Aufenthaltserlaubnis für Deutschland gelten folgende Visumgegühren:
Touristen- und Geschäftsvisum (3 Monate gültig für Aufenthalte von jeweils max. 30 Tagen): 30 €; (einmalige Einreise), 50 €; (zweimalige Einreise); 70 €; (mehrmalige Einreise).
Geschäftsvisum (6 Monate gültig): 70 €; (mehrmalige Einreise)
Geschäftsvisum (12 Monate gültig): 100 €; (mehrmalige Einreise).

Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung:
am gleichen Tag (Annahme bis 11.00 Uhr): 30 €; pro Person; innerhalb von 2 Arbeitstagen: 20 €; pro Person.

Die Verlängerung des Visums ist unter bestimmten Umständen in China möglich.

Österreich:
Die folgenden Visumgebühren gelten für österreichische Staatsbürger:

einmaliges Einreisevisum (bis zu 3 Monate gültig): 30 €;,
zweimaliges Einreisevisum (bis zu 6 Monate gültig): 45 €;;
mehrmaliges Einreisevisum (bis zu 6 Monate gültig): 60 €;;
mehrmaliges Einreisevisum (bis zu einem Jahr gültig): 90 €;;

Für türkische Staatsbürger mit Aufenthaltserlaubnis für Österreich gelten folgende Visumgegühren:
einmaliges Einreisevisum (bis zu 3 Monate gültig): 33 €;,
zweimaliges Einreisevisum (bis zu 6 Monate gültig): 50 €;;
mehrmaliges Einreisevisum (bis zu 6 Monate gültig): 70 €;;
mehrmaliges Einreisevisum (bis zu einem Jahr gültig): 100 €;;

Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung:
am gleichen Tag (Annahme bis 10.00 Uhr): 33 €;, innerhalb von 3 Arbeitstagen: 23 €;

Die Verlängerung des Visums ist unter bestimmten Umständen in China möglich.

Schweiz:
Die folgenden Visumgebühren gelten für Schweizer Staatsbürger:

Touristen- und Geschäftsvisum: 80 CHF (einmalige Einreise, 3 Monate gültig), 100 CHF (zweimalige Einreise, 6 Monate gültig), 130 CHF (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig), 190 CHF (mehrmalige Einreise, 1 Jahr gültig).
Gruppenvisum: 80% der Gebühr des Einzelvisums.
Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung:
am gleichen Tag (Annahme nur bis 11.00 Uhr): 50 CHF pro Person, innerhalb von 2 Arbeitstagen: 35 CHF pro Person. Gruppenreisen: 15 CHF pro Person.

Die Visumgebühren für ausländische Staatsbürger mit Aufenthaltserlaubnis für die Schweiz sind im Einzelnen bei der konsularischen Vertretung zu erfragen.

Die Verlängerung des Visums ist unter best. Umständen in China möglich.

Achtung: Touristenvisa mit mehrmaliger Einreise werden nur Kreuzfahrtpassagieren gewährt (s. Gültigkeitsdauer).

Gültigkeitsdauer

Touristenvisum: 3 Monate (ein-, zwei- und mehrmalige Einreise).
Geschäftsvisum: 6 Monate (mehrmalige Einreise), 12 Monate (mehrmalige Einreise).
Transitvisa: maximal 7 Tage.

Hinweis: Touristenvisa für 3 Monate mit mehrmaliger Einreise werden nur an Kreuzfahrtpassagiere vergeben und nur dann, wenn nachweisbar ist, dass die mehrmalige Einreise im Laufe der Kreuzfahrt tatsächlich notwendig ist. Mit Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung ist zu rechnen.

Aktueller Hinweis: Das chinesische Konsulat in München stellt derzeit keine Jahresvisa aus.

Antragstellung

Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen). Die Beantragung von Visa per Post ist nicht möglich. Wer nicht persönlich erscheinen kann, sollte sich an Visum-Agenturen oder Botendienste wenden. Auch Reiseveranstalter nehmen Visabeantragungen vor.
Antragsformulare stehen auf den Internetseiten der chinesischen Botschaften in Berlin, Wien und Bern (s. Kontaktadressen) zum Ausdrucken zur Verfügung.

Hinweis: Türkische Antragsteller müssen bei Antragstellung in Berlin und Frankfurt (Konsularbezirksbindung beachten) in jedem Fall persönlich vorsprechen. Die persönliche Vorsprache in den Konsulaten in München und Hamburg ist nicht mehr erforderlich.

Antragstellung

Touristenvisum:
(a) 1 Antragsformular.
(b) 1 aktuelles Passfoto in Farbe.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist und mindestens eine freie Seite enthält.
(d) Nachweis ausreichender Geldmittel.
(e) Kopie der bezahlten Hotelreservierung (bzw. Nachweis des abgebuchten Betrages vom Konto).
(f) Kopie des bezahlten Flugtickets (bzw. Nachweis des abgebuchten Betrages vom Konto). Visum für zwei- und mehrmalige Einreise nur mit entsprechender Buchungsbestätigung.
(g) Gebühr (in bar bei Antragstellung).
(h) ggf. Kopie der Aufenthaltsgenehmigung/Arbeitsbewilligung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. Ansonsten muss der Visumantrag im Heimatland gestellt werden.

Geschäftsvisum:
(a) - (h) und
(i) Einladungsschreiben im Original eines Ministeriums, Provinzregierung, einer ermächtigten Firma oder einer offiziellen chinesischen Organisation (bitte im Einzelfall genau erfragen). Visum für 12 Monate: Kopie des abgelaufenen Visums der gleichen Kategorie, das nicht älter als 12 Monate sein darf, oder offizielle Einladung chinesischer Behörden für die gewünschte Visumkategorie.

Gruppenvisum:
(j) zusätzlich Bestätigung (Brief oder Fax) des chinesischen Reiseveranstalters, nummerierte Passkopien aller Reiseteilnehmer sowie eine Liste der Reiseteilnehmer in dreifacher Ausfertigung.

Visum für private Besuche:
(k) Einladungsbrief mit Kopie des Reisepasses und der chinesischen Aufenthaltsgenehmigung der zu besuchenden nicht-chinesischen Person bzw. Kopie der chinesischen Identitätskarte des zu besuchenden chinesischen Staatsbürgers.
(l) Visum, das zur mehrmaligen Einreise berechtigt: Einladungsschreiben von einem zuständigen chinesischen Ministerium.

Tibet-Reisende benötigen neben dem Visum für die VR China auch eine Sondergenehmigung des tibetischen Fremdenverkehrsamtes.

Hinweis: Es ist in jedem Fall dringend ratsam, sich zum genauen Umfang der Antragsunterlagen im Einzelfall bei der chinesischen Botschaft zu erkundigen.

Bearbeitungszeit

Visa sollten so früh wie möglich, jedoch frühestens 50 Tage vor der geplanten Abreise beantragt werden. Da alle Visa von den Behörden ausgestellt und je nach Wichtigkeitsgrad bearbeitet werden, kann es unter Umständen einige Zeit dauern, bis einem Antrag stattgegeben wird. In der Regel dauert die Visabearbeitung jedoch 4-7 Arbeitstage. Eine Expressbearbeitung dauert 1-3 Arbeitstage.

Hinweis: In Frankfurt wurde die Samedaybearbeitung eingestellt, die Expressbearbeitung ist jedoch weiterhin möglich. In Berlin ist eine Samedaybearbeitung u. U. möglich.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel für ihren Aufenthalt verfügen.

Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Meldepflicht

Für Besucher besteht eine Meldepflicht bei der lokalen Polizei bei Aufenthalten über 24 Stunden an einem Ort (die Meldung muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen). Hotels übernehmen die Meldung automatisch.

Dokumente bei der Einreise

(a) Rück- oder Weiterreisetickets
(b) Ggf. Reisepapiere für Drittländer
(c) ausreichende Geldmittel und Hotelvoucher.

Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung (s. Kontaktadressen).

Einreise mit Haustieren

Vögel dürfen nicht nach China eingeführt werden.
Für Katzen und Hunde (max. 1 Tier pro Passagier) werden ein Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat, die vom Amtstierarzt des Herkunftlands ausgestellt wurden, benötigt. Das Tollwutimpfzertifikat ist mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor der Einreise gültig. Für Katzen und Hunde besteht eine Quarantänepflicht von mindestens 7 Tagen (Pudong Airport) bzw. 30 Tagen (alle anderen Flughäfen). Die Kosten trägt der Tierhalter.
Anmerkung: Katzen, Hunde und andere Haustiere sind in chinesischen Hotels verboten.

Anmerkung - Reisepass

a) Die meisten Reisen werden von der offiziellen staatlichen Reiseagentur China International Travel Service CITS (Internet: www.cits.net) organisiert. Normalerweise übernimmt der Reiseveranstalter die Abwicklung der Formalitäten, Individualreisende können dies jedoch auch selbst übernehmen. Grundsätzlich müssen Reisende im Besitz von Rück- oder Weiterreisetickets sein. Nähere Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen und Fremdenverkehrsämter.

(b) Die Einreise mit eigenem Fahrzeug ist nur im Rahmen einer Gruppenreise und mit schriftlicher Sondergenehmigung möglich.

(c) Advanced Passenger Information System (Apis):
Das System der vorab erfassten Passagierdaten, Advanced Passenger Information System (Apis) genannt, verlangt die Registrierung der folgenden personenbezogenen Daten der Passagiere durch die transportierende Fluggesellschaft:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Land des Wohnsitzes, Destination, Art des Reisedokuments und Geschlecht.
Die Daten werden beim Check-in erfasst.

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