China (Volksrepublik) Reisepass/Visum
Einreisebeschränkungen
Die Volksrepublik China erkennt die doppelte Staatsbürgerschaft nicht an. Reisende müssen bei der Einreise eine Gesundheitserklärung unterzeichnen, Reisenden, die HIV-positiv sind, an Lepra oder an einer offenen Lungentuberkulose erkrankt sind, kann die Einreise verweigert werden.
Sonderregelungen gelten für Hongkong (s. Hongkong) und Macau (s. Macau).
Sonderregelungen gelten für Hongkong (s. Hongkong) und Macau (s. Macau).
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
a) Die meisten Reisen werden von der offiziellen staatlichen Reiseagentur China International Travel Service CITS (s. Adressen) organisiert. Normalerweise übernimmt der Reiseveranstalter die Abwicklung der Formalitäten, Individualreisende können dies jedoch auch selbst übernehmen. Grundsätzlich müssen Reisende im Besitz von Rück- oder Weiterreisetickets sein. Nähere Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen und Fremdenverkehrsämter (s. Adressen).
(b) Die Einreise mit eigenem Fahrzeug ist nur im Rahmen einer Gruppenreise und mit schriftlicher Sondergenehmigung möglich.
(c) Advanced Passenger Information System (Apis):
Das System der vorab erfassten Passagierdaten, Advanced Passenger Information System (Apis) genannt, verlangt die Registrierung der folgenden personenbezogenen Daten der Passagiere durch die transportierende Fluggesellschaft:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Land des Wohnsitzes, Destination, Art des Reisedokuments und Geschlecht.
Die Daten werden beim Check-in erfasst.
(b) Die Einreise mit eigenem Fahrzeug ist nur im Rahmen einer Gruppenreise und mit schriftlicher Sondergenehmigung möglich.
(c) Advanced Passenger Information System (Apis):
Das System der vorab erfassten Passagierdaten, Advanced Passenger Information System (Apis) genannt, verlangt die Registrierung der folgenden personenbezogenen Daten der Passagiere durch die transportierende Fluggesellschaft:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Land des Wohnsitzes, Destination, Art des Reisedokuments und Geschlecht.
Die Daten werden beim Check-in erfasst.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein, bei zwei- oder mehrmaliger Einreise mindestens 9 Monate.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres zwingend mit Lichtbild, auch für Säuglinge (bei Visumbeantragung in Frankfurt ist ein Kinderreisepass erforderlich).
Bei einem längeren Aufenthalt sollten Kinder einen eigenen Kinderreisepass haben, weil der Kinderausweis lediglich Raum für zwei Visa bietet. Die deutschen Auslandsvertretungen in China stellen daher grundsätzlich keine Kinderausweise, sondern nur Reisepässe aus.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass. Die Einreise eines Kindes nach China, das über keinen eigenen Kinderreisepass verfügt, sondern in den Reisepass eines Elternteils eingetragen ist, ist bis zum vollendeten 12. Lebensjahr möglich, wenn neben dem Namenseintrag im Pass ein Lichtbild des Kindes angebracht ist und das chinesische Visum im Reisepass des Elternteils ausdrücklich auch für das mitreisende Kind gültig ist. Da es in der Praxis bei dieser Art der Einreise jedoch bereits mehrfach Probleme gegeben hat, ist die Ausstellung eines eigenen Passes sowie eines individuellen Visums für mitreisende Kinder unbedingt empfehlenswert.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Bei einem längeren Aufenthalt sollten Kinder einen eigenen Kinderreisepass haben, weil der Kinderausweis lediglich Raum für zwei Visa bietet. Die deutschen Auslandsvertretungen in China stellen daher grundsätzlich keine Kinderausweise, sondern nur Reisepässe aus.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass. Die Einreise eines Kindes nach China, das über keinen eigenen Kinderreisepass verfügt, sondern in den Reisepass eines Elternteils eingetragen ist, ist bis zum vollendeten 12. Lebensjahr möglich, wenn neben dem Namenseintrag im Pass ein Lichtbild des Kindes angebracht ist und das chinesische Visum im Reisepass des Elternteils ausdrücklich auch für das mitreisende Kind gültig ist. Da es in der Praxis bei dieser Art der Einreise jedoch bereits mehrfach Probleme gegeben hat, ist die Ausstellung eines eigenen Passes sowie eines individuellen Visums für mitreisende Kinder unbedingt empfehlenswert.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Erforderlich für alle Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder.
Transit
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 24 Std. weiterfliegen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Visum. Der Transitraum darf verlassen werden. Unter anderem deutsche und österreichische Transitreisende können sich unter den oben genannten Bedingungen max. 48 Std. an den Flughäfen Shanghai Hongqiao und Pudong aufhalten.
Visaarten
Touristen-, Gruppen-, Geschäfts- und Transitvisum.
Touristen- und Gruppenvisa werden normalerweise für Pauschalreisende ausgestellt. Touristenvisa werden jedoch auch für Individualreisende ausgestellt.
Touristen- und Gruppenvisa werden normalerweise für Pauschalreisende ausgestellt. Touristenvisa werden jedoch auch für Individualreisende ausgestellt.
Visagebühren
Deutschland:
Die folgenden Visagebühren gelten für deutsche Staatsbürger:
Touristen- und Geschäftsvisum (3 Monate gültig für Aufenthalte von jeweils max. 30 Tagen): 30 € (einmalige Einreise), 45 € (zweimalige Einreise); 60 € (mehrmalige Einreise).
Geschäftsvisum (6 Monate gültig): 60 € (mehrmalige Einreise)
Geschäftsvisum (12 Monate gültig): 90 € (mehrmalige Einreise).
Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung (zusätzlich zur Visumgebühr):
am gleichen Tag (Annahme bis 11.00 Uhr): 30 € pro Person; innerhalb von 2 Arbeitstagen: 20 € pro Person.
Für türkische Staatsbürger mit Aufenthaltserlaubnis für Deutschland gelten folgende Visagegühren:
Touristen- und Geschäftsvisum (3 Monate gültig für Aufenthalte von jeweils max. 30 Tagen): 30 € (einmalige Einreise), 50 € (zweimalige Einreise); 70 € (mehrmalige Einreise).
Geschäftsvisum (6 Monate gültig): 70 € (mehrmalige Einreise)
Geschäftsvisum (12 Monate gültig): 100 € (mehrmalige Einreise).
Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung:
am gleichen Tag (Annahme bis 11.00 Uhr): 30 € pro Person; innerhalb von 2 Arbeitstagen: 20 € pro Person.
Die Verlängerung des Visums ist unter bestimmten Umständen in China möglich.
Österreich:
Die angegebenen Visagebühren gelten für österreichische Staatsbürger sowie für Türken, die über eine Aufenthaltserlaubnis für Österreich verfügen.
Für Touristen ist nur ein ein- oder zweimaliges Einreisevisum mit einer Gültigkeit von bis zu 3 Monaten möglich.
einmaliges Einreisevisum (bis zu 3 Monate gültig): 30 €,
zweimaliges Einreisevisum (bis zu 6 Monate gültig): 45 €;
mehrmaliges Einreisevisum (bis zu 6 Monate gültig): 60 €;
mehrmaliges Einreisevisum (bis zu einem Jahr gültig): 90 €;
Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung:
am gleichen Tag (Annahme bis 10.00 Uhr): 33 €, innerhalb von 3 Arbeitstagen: 23 €
Die Verlängerung des Visums ist unter bestimmten Umständen in China möglich.
Schweiz:
Die folgenden Visagebühren gelten für schweizer Staatsbürger:
Touristen- und Geschäftsvisum: 50 CHF (einmalige Einreise), 75 CHF (zweimalige Einreise), 100 CHF (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig), 150 CHF (mehrmalige Einreise, 1 Jahr gültig).
Gruppenvisum: 80% der Gebühr des Einzelvisums.
Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung:
am gleichen Tag (Annahme nur bis 11.00 Uhr): 50 CHF pro Person, innerhalb von 2 Arbeitstagen: 35 CHF pro Person.
Für türkische Staatsbürger mit Aufenthaltserlaubnis für die Schweiz gelten folgende Visagegühren:
Touristen- und Geschäftsvisum: 55 CHF (einmalige Einreise), 90 CHF (zweimalige Einreise), 110 CHF (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig), 175 CHF (mehrmalige Einreise, 1 Jahr gültig).
Gruppenvisum: 80% der Gebühr des Einzelvisums.
Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung:
am gleichen Tag (Annahme nur bis 11.00 Uhr): 50 CHF pro Person, innerhalb von 2 Tagen: 35 CHF pro Person.
Die Verlängerung des Visums ist unter best. Umständen in China möglich.
Achtung: Touristenvisa mit mehrmaliger Einreise werden nur Kreuzfahrtpassagieren gewährt (s. Gültigkeitsdauer).
Die folgenden Visagebühren gelten für deutsche Staatsbürger:
Touristen- und Geschäftsvisum (3 Monate gültig für Aufenthalte von jeweils max. 30 Tagen): 30 € (einmalige Einreise), 45 € (zweimalige Einreise); 60 € (mehrmalige Einreise).
Geschäftsvisum (6 Monate gültig): 60 € (mehrmalige Einreise)
Geschäftsvisum (12 Monate gültig): 90 € (mehrmalige Einreise).
Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung (zusätzlich zur Visumgebühr):
am gleichen Tag (Annahme bis 11.00 Uhr): 30 € pro Person; innerhalb von 2 Arbeitstagen: 20 € pro Person.
Für türkische Staatsbürger mit Aufenthaltserlaubnis für Deutschland gelten folgende Visagegühren:
Touristen- und Geschäftsvisum (3 Monate gültig für Aufenthalte von jeweils max. 30 Tagen): 30 € (einmalige Einreise), 50 € (zweimalige Einreise); 70 € (mehrmalige Einreise).
Geschäftsvisum (6 Monate gültig): 70 € (mehrmalige Einreise)
Geschäftsvisum (12 Monate gültig): 100 € (mehrmalige Einreise).
Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung:
am gleichen Tag (Annahme bis 11.00 Uhr): 30 € pro Person; innerhalb von 2 Arbeitstagen: 20 € pro Person.
Die Verlängerung des Visums ist unter bestimmten Umständen in China möglich.
Österreich:
Die angegebenen Visagebühren gelten für österreichische Staatsbürger sowie für Türken, die über eine Aufenthaltserlaubnis für Österreich verfügen.
Für Touristen ist nur ein ein- oder zweimaliges Einreisevisum mit einer Gültigkeit von bis zu 3 Monaten möglich.
einmaliges Einreisevisum (bis zu 3 Monate gültig): 30 €,
zweimaliges Einreisevisum (bis zu 6 Monate gültig): 45 €;
mehrmaliges Einreisevisum (bis zu 6 Monate gültig): 60 €;
mehrmaliges Einreisevisum (bis zu einem Jahr gültig): 90 €;
Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung:
am gleichen Tag (Annahme bis 10.00 Uhr): 33 €, innerhalb von 3 Arbeitstagen: 23 €
Die Verlängerung des Visums ist unter bestimmten Umständen in China möglich.
Schweiz:
Die folgenden Visagebühren gelten für schweizer Staatsbürger:
Touristen- und Geschäftsvisum: 50 CHF (einmalige Einreise), 75 CHF (zweimalige Einreise), 100 CHF (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig), 150 CHF (mehrmalige Einreise, 1 Jahr gültig).
Gruppenvisum: 80% der Gebühr des Einzelvisums.
Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung:
am gleichen Tag (Annahme nur bis 11.00 Uhr): 50 CHF pro Person, innerhalb von 2 Arbeitstagen: 35 CHF pro Person.
Für türkische Staatsbürger mit Aufenthaltserlaubnis für die Schweiz gelten folgende Visagegühren:
Touristen- und Geschäftsvisum: 55 CHF (einmalige Einreise), 90 CHF (zweimalige Einreise), 110 CHF (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig), 175 CHF (mehrmalige Einreise, 1 Jahr gültig).
Gruppenvisum: 80% der Gebühr des Einzelvisums.
Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung:
am gleichen Tag (Annahme nur bis 11.00 Uhr): 50 CHF pro Person, innerhalb von 2 Tagen: 35 CHF pro Person.
Die Verlängerung des Visums ist unter best. Umständen in China möglich.
Achtung: Touristenvisa mit mehrmaliger Einreise werden nur Kreuzfahrtpassagieren gewährt (s. Gültigkeitsdauer).
Gültigkeitsdauer
Touristenvisum: 3 Monate (ein-, zwei- und mehrmalige Einreise).
Geschäftsvisum: 6 Monate(mehrmalige Einreise), 12 Monate (mehrmalige Einreise).
Transitvisa: maximal 7 Tage.
Hinweis: Touristenvisa für 3 Monate mit mehrmaliger Einreise werden nur an Kreuzfahrtpassagiere vergeben und nur dann, wenn nachweisbar ist, dass die mehrmalige Einreise im Laufe der Kreuzfahrt tatsächlich notwendig ist. Mit Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung ist zu rechnen.
Geschäftsvisum: 6 Monate(mehrmalige Einreise), 12 Monate (mehrmalige Einreise).
Transitvisa: maximal 7 Tage.
Hinweis: Touristenvisa für 3 Monate mit mehrmaliger Einreise werden nur an Kreuzfahrtpassagiere vergeben und nur dann, wenn nachweisbar ist, dass die mehrmalige Einreise im Laufe der Kreuzfahrt tatsächlich notwendig ist. Mit Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung ist zu rechnen.
Antragstellung
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen). Die Beantragung von Visa per Post ist nicht möglich. Wer nicht persönlich erscheinen kann, sollte sich an Visum-Agenturen oder Botendienste wenden. Auch Reiseveranstalter nehmen Visabeantragungen vor.
Antragsformulare stehen auf den Internetseiten der chinesischen Botschaften in Berlin, Wien und Bern (s. Adressen) zum Ausdrucken zur Verfügung.
Hinweis: Türkische Antragsteller müssen bei Antragstellung in Berlin und Frankfurt(Konsularbezirksbindung beachten) in jedem Fall persönlich vorsprechen. Die persönliche Vorsprache in den Konsulaten in München und Hamburg ist nicht mehr erforderlich.
Antragsformulare stehen auf den Internetseiten der chinesischen Botschaften in Berlin, Wien und Bern (s. Adressen) zum Ausdrucken zur Verfügung.
Hinweis: Türkische Antragsteller müssen bei Antragstellung in Berlin und Frankfurt(Konsularbezirksbindung beachten) in jedem Fall persönlich vorsprechen. Die persönliche Vorsprache in den Konsulaten in München und Hamburg ist nicht mehr erforderlich.
Bearbeitungszeit
Visa sollten so früh wie möglich, jedoch frühestens 50 Tage vor der geplanten Abreise beantragt werden. Da alle Visa von den Behörden ausgestellt und je nach Wichtigkeitsgrad bearbeitet werden, kann es unter Umständen einige Zeit dauern, bis einem Antrag stattgegeben wird. In der Regel dauert die Visabearbeitung jedoch 4-7 Arbeitstage. Eine Expressbearbeitung dauert 1-3 Arbeitstage.
Hinweis: In Frankfurt wurde die Samedaybearbeitung eingestellt, die Expressbearbeitung ist jedoch weiterhin möglich. In Berlin ist eine Samedaybearbeitung u. U. möglich.
Hinweis: In Frankfurt wurde die Samedaybearbeitung eingestellt, die Expressbearbeitung ist jedoch weiterhin möglich. In Berlin ist eine Samedaybearbeitung u. U. möglich.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel für ihren Aufenthalt verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Meldepflicht
Für Besucher besteht eine Meldepflicht bei der lokalen Polizei bei Aufenthalten über 24 Stunden an einem Ort (die Meldung muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen). Hotels übernehmen die Meldung automatisch.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen).
Einreise mit Haustieren
Vögel dürfen nicht nach China eingeführt werden.
Für Katzen und Hunde (max. 1 Tier pro Passagier) werden ein Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat, die vom Amtstierarzt des Herkunftlands ausgestellt wurden, benötigt. Das Tollwutimpfzertifikat ist mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor der Einreise gültig. Für Katzen und Hunde besteht eine Quarantänepflicht von mindestens 7 Tagen (Pudong Airport) bzw. 30 Tagen (alle anderen Flughäfen). Die Kosten trägt der Tierhalter.
Anmerkung: Katzen und Hunde sind in chinesischen Hotels verboten.
Für Katzen und Hunde (max. 1 Tier pro Passagier) werden ein Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat, die vom Amtstierarzt des Herkunftlands ausgestellt wurden, benötigt. Das Tollwutimpfzertifikat ist mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor der Einreise gültig. Für Katzen und Hunde besteht eine Quarantänepflicht von mindestens 7 Tagen (Pudong Airport) bzw. 30 Tagen (alle anderen Flughäfen). Die Kosten trägt der Tierhalter.
Anmerkung: Katzen und Hunde sind in chinesischen Hotels verboten.
Aktueller Hinweis
Influenza A H1N1
Wegen der Schweinegrippe kann es weiterhin zu Kontrollen (Wärmescanner) oder sogar Ablehnungen bei Visumanträgen und Problemen bei der Einreise kommen, vor allem, wenn sich im Pass Einreisestempel der betroffenen Länder befinden (u.a. Mexiko, Kanada, USA, Spanien). Es wird in diesen Fällen empfohlen, ein ärztliches Attest mitzuführen, das besagt, dass der Reisende frei von Krankheitssymptomen ist.
Die konsularische Vertretung Chinas empfiehlt Reisenden, die sich in den vergangenen 2 Wochen in einem Land mit erhöhter Infektionsrate aufgehalten haben, ihre China Visumbeantragung frühestens 1-2 Wochen nach Ausreise aus diesen Ländern vorzunehmen.
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Wegen der Schweinegrippe kann es weiterhin zu Kontrollen (Wärmescanner) oder sogar Ablehnungen bei Visumanträgen und Problemen bei der Einreise kommen, vor allem, wenn sich im Pass Einreisestempel der betroffenen Länder befinden (u.a. Mexiko, Kanada, USA, Spanien). Es wird in diesen Fällen empfohlen, ein ärztliches Attest mitzuführen, das besagt, dass der Reisende frei von Krankheitssymptomen ist.
Die konsularische Vertretung Chinas empfiehlt Reisenden, die sich in den vergangenen 2 Wochen in einem Land mit erhöhter Infektionsrate aufgehalten haben, ihre China Visumbeantragung frühestens 1-2 Wochen nach Ausreise aus diesen Ländern vorzunehmen.




