Einreisebeschränkungen
Die Regierung der Volksrepublik China akzeptiert keine Reisedokumente, die von Taiwan ausgestellt wurden und britische Pässe mit dem Zusatzvermerk "British National (Overseas)".
Die Einreise nach Tibet ist für in- und ausländische Besucher für unbestimmte Zeit verboten.
Anmerkung: Die Volksrepublik China erkennt die doppelte Staatsbürgerschaft nicht an. Reisende müssen bei der Einreise eine Gesundheitserklärung unterzeichnen, Reisenden, die HIV-positiv sind, an Lepra oder an einer offenen Lungentuberkulose erkrankt sind, kann die Einreise verweigert werden.
Sonderregelungen gelten für Hongkong (s. Hongkong) und Macau (s. Macau).
Die Einreise nach Tibet ist für in- und ausländische Besucher für unbestimmte Zeit verboten.
Anmerkung: Die Volksrepublik China erkennt die doppelte Staatsbürgerschaft nicht an. Reisende müssen bei der Einreise eine Gesundheitserklärung unterzeichnen, Reisenden, die HIV-positiv sind, an Lepra oder an einer offenen Lungentuberkulose erkrankt sind, kann die Einreise verweigert werden.
Sonderregelungen gelten für Hongkong (s. Hongkong) und Macau (s. Macau).
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Anmerkung:
a) Die meisten Reisen werden von der offiziellen staatlichen Reiseagentur China International Travel Service CITS (s. Adressen) organisiert. Normalerweise übernimmt der Reiseveranstalter die Abwicklung der Formalitäten, Individualreisende können dies jedoch auch selbst übernehmen. Grundsätzlich müssen Reisende im Besitz von Rück- oder Weiterreisetickets sein. Nähere Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen und Fremdenverkehrsämter (s. Adressen).
(b) Die Einreise mit eigenem Fahrzeug ist nur im Rahmen einer Gruppenreise und mit schriftlicher Sondergenehmigung möglich.
(b) Die Einreise mit eigenem Fahrzeug ist nur im Rahmen einer Gruppenreise und mit schriftlicher Sondergenehmigung möglich.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein, bei zwei- oder mehrmaliger Einreise mindestens 9 Monate.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres zwingend mit Lichtbild auch für Säuglinge. Bei einem längeren Aufenthalt sollten Kinder einen eigenen Kinderreisepass haben, weil der Kinderausweis lediglich Raum für zwei Visa bietet. Die deutschen Auslandsvertretungen in China stellen daher grundsätzlich keine Kinderausweise, sondern nur Reisepässe aus.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass. Die Einreise eines Kindes nach China, das über keinen eigenen Kinderreisepass verfügt, sondern in den Reisepass eines Elternteils eingetragen ist, ist bis zum vollendeten 12. Lebensjahr möglich, wenn neben dem Namenseintrag im Pass ein Lichtbild des Kindes angebracht ist und das chinesische Visum im Reisepass des Elternteils ausdrücklich auch für das mitreisende Kind gültig ist. Da es in der Praxis bei dieser Art der Einreise jedoch bereits mehrfach Probleme gegeben hat, ist die Ausstellung eines eigenen Passes sowie eines individuellen Visums für mitreisende Kinder unbedingt empfehlenswert.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass. Die Einreise eines Kindes nach China, das über keinen eigenen Kinderreisepass verfügt, sondern in den Reisepass eines Elternteils eingetragen ist, ist bis zum vollendeten 12. Lebensjahr möglich, wenn neben dem Namenseintrag im Pass ein Lichtbild des Kindes angebracht ist und das chinesische Visum im Reisepass des Elternteils ausdrücklich auch für das mitreisende Kind gültig ist. Da es in der Praxis bei dieser Art der Einreise jedoch bereits mehrfach Probleme gegeben hat, ist die Ausstellung eines eigenen Passes sowie eines individuellen Visums für mitreisende Kinder unbedingt empfehlenswert.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Erforderlich für alle Staatsbürger der, in der obigen Tabelle genannten Länder.
Transit
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 24 Std. weiterfliegen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Visum. Der Transitraum darf verlassen werden. Unter anderem deutsche und österreichische Transitreisende können sich unter den oben genannten Bedingungen max. 48 Std. an den Flughäfen Shanghai Hongqiao und Pu Dong aufhalten.
Visaarten
Touristen-, Gruppen-, Geschäfts- und Transitvisum.
Visagebühren
Deutschland:
Die angegebenen Visagebühren gelten für deutsche Staatsbürger sowie für Türken, die über eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland verfügen.
Touristen- und Geschäftsvisum (max. 30 Tage gültig): 20 € (einmalige Einreise), 30 € (zweimalige Einreise);
Touristen- und Geschäftsvisum (6 Monate gültig): 40 € (mehrmalige Einreise)
Touristen- und Geschäftsvisum (12 Monate gültig): 60 € (mehrmalige Einreise).
Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung (zusätzlich zur Visumgebühr):
am gleichen Tag (Annahme bis 11.00 Uhr): 30 € pro Person; innerhalb von 2 Arbeitstagen: 20 € pro Person.
Die Verlängerung des Visums ist unter bestimmten Umständen in China möglich.
Österreich:
Die angegebenen Visagebühren gelten für österreichische Staatsbürger sowie für Türken, die über eine Aufenthaltserlaubnis für Österreich verfügen.
Für Touristen ist nur ein ein-oder zweimaliges Einreisevisum mit einer Gültigkeit von bis zu 3 Monaten möglich.
einmaliges Einreisevisum (bis zu 3 Monate gültig): 30 €,
zweimaliges Einreisevisum (bis zu 6 Monate gültig): 45 €;
mehrmaliges Einreisevisum (bis zu 6 Monate gültig): 60 €;
mehrmaliges Einreisevisum (bis zu einem Jahr gültig): 90 €;
Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung:
innerhalb von 3 Tagen: 23 €.
Die Verlängerung des Visums ist unter best. Umständen in China möglich.
Schweiz:
Die angegebenen Visagebühren gelten für schweizer Staatsbürger sowie für Türken, die über eine Aufenthaltserlaubnis für die Schweiz verfügen.
Touristen- und Geschäftsvisum: 50 CHF (einmalige Einreise), 75 CHF (zweimalige Einreise), 100 CHF (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig), 150 CHF (mehrmalige Einreise, 1 Jahr gültig). Gruppenvisum: 40 CHF pro Person (einmalige Einreise).
Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung:
am gleichen Tag (Annahme nur bis 10.00 Uhr): 50 CHF pro Person, innerhalb von 2 Tagen: 35 CHF pro Person.
Die Verlängerung des Visums ist unter best. Umständen in China möglich.
Die angegebenen Visagebühren gelten für deutsche Staatsbürger sowie für Türken, die über eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland verfügen.
Touristen- und Geschäftsvisum (max. 30 Tage gültig): 20 € (einmalige Einreise), 30 € (zweimalige Einreise);
Touristen- und Geschäftsvisum (6 Monate gültig): 40 € (mehrmalige Einreise)
Touristen- und Geschäftsvisum (12 Monate gültig): 60 € (mehrmalige Einreise).
Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung (zusätzlich zur Visumgebühr):
am gleichen Tag (Annahme bis 11.00 Uhr): 30 € pro Person; innerhalb von 2 Arbeitstagen: 20 € pro Person.
Die Verlängerung des Visums ist unter bestimmten Umständen in China möglich.
Österreich:
Die angegebenen Visagebühren gelten für österreichische Staatsbürger sowie für Türken, die über eine Aufenthaltserlaubnis für Österreich verfügen.
Für Touristen ist nur ein ein-oder zweimaliges Einreisevisum mit einer Gültigkeit von bis zu 3 Monaten möglich.
einmaliges Einreisevisum (bis zu 3 Monate gültig): 30 €,
zweimaliges Einreisevisum (bis zu 6 Monate gültig): 45 €;
mehrmaliges Einreisevisum (bis zu 6 Monate gültig): 60 €;
mehrmaliges Einreisevisum (bis zu einem Jahr gültig): 90 €;
Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung:
innerhalb von 3 Tagen: 23 €.
Die Verlängerung des Visums ist unter best. Umständen in China möglich.
Schweiz:
Die angegebenen Visagebühren gelten für schweizer Staatsbürger sowie für Türken, die über eine Aufenthaltserlaubnis für die Schweiz verfügen.
Touristen- und Geschäftsvisum: 50 CHF (einmalige Einreise), 75 CHF (zweimalige Einreise), 100 CHF (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig), 150 CHF (mehrmalige Einreise, 1 Jahr gültig). Gruppenvisum: 40 CHF pro Person (einmalige Einreise).
Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung:
am gleichen Tag (Annahme nur bis 10.00 Uhr): 50 CHF pro Person, innerhalb von 2 Tagen: 35 CHF pro Person.
Die Verlängerung des Visums ist unter best. Umständen in China möglich.
Gültigkeitsdauer
3 Monate (ein- und zweimalige Einreise), 6 Monate (mehrmalige Einreise). Geschäftsvisa: unterschiedlich. Transitvisa werden meistens auf maximal 7 Tage ausgestellt. Touristen- und Gruppenvisa werden normalerweise für Pauschalreisende ausgestellt. Touristenvisa werden jedoch auch für Individualreisende ausgestellt.
Antragstellung
Zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen). Die Beantragung von Visa per Post ist nicht möglich. Wer nicht persönlich erscheinen kann, sollte sich an Visum-Agenturen oder Botendienste wenden.
Antragsformulare stehen auf den Internetseiten der chinesischen Botschaften in Berlin, Wien und Bern (s. Adressen) zum Ausdrucken zur Verfügung.
Antragsformulare stehen auf den Internetseiten der chinesischen Botschaften in Berlin, Wien und Bern (s. Adressen) zum Ausdrucken zur Verfügung.
Bearbeitungszeit
Visa sollten so früh wie möglich, jedoch frühestens 50 Tage vor der geplanten Abreise beantragt werden. Da alle Visa von den Behörden ausgestellt und je nach Wichtigkeitsgrad bearbeitet werden, kann es unter Umständen einige Zeit dauern, bis einem Antrag stattgegeben wird. In der Regel dauert die Visabearbeitung jedoch 4 Arbeitstage in Deutschland und in Österreich und 5 Arbeitstage in der Schweiz. Eine Expressbearbeitung dauert 1-2 Arbeitstage.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel für ihren Aufenthalt verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Meldepflicht
Für Besucher besteht eine Meldepflicht bei der lokalen Polizei bei Aufenthalten über 24 Stunden an einem Ort (die Meldung muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen). Hotels übernehmen die Meldung automatisch.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen).
Einreise mit Haustieren
Vögel dürfen nicht nach China eingeführt werden.
Für Katzen und Hunde (max. 1 Tier pro Passagier) werden ein Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat, die vom Amtstierarzt des Herkunftlands ausgestellt wurden, benötigt. Das Tollwutimpfzertifikat ist mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor der Einreise gültig. Für Katzen und Hunde besteht eine Quarantänepflicht von mindestens 30 Tagen (abhängig vom Flughafen). Die Kosten trägt der Tierhalter.
Anmerkung: Katzen und Hunde sind in China in Hotels verboten.
Für Katzen und Hunde (max. 1 Tier pro Passagier) werden ein Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat, die vom Amtstierarzt des Herkunftlands ausgestellt wurden, benötigt. Das Tollwutimpfzertifikat ist mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor der Einreise gültig. Für Katzen und Hunde besteht eine Quarantänepflicht von mindestens 30 Tagen (abhängig vom Flughafen). Die Kosten trägt der Tierhalter.
Anmerkung: Katzen und Hunde sind in China in Hotels verboten.





