(a) Reisende, die bis zu 6 Monate im Land bleiben, können folgende Artikel zollfrei nach China einführen:
400 Zigaretten;
2 Flaschen alkoholische Getränke (bis 0,75 l);
Parfüm für den persönlichen Gebrauch.
(b) Reisende, die länger als 6 Monate im Land bleiben, dürfen folgende Artikel zollfrei einführen:
600 Zigaretten;
4 Flaschen alkoholische Getränke (bis 0,75 l);
Parfüm für den persönlichen Gebrauch.
400 Zigaretten;
2 Flaschen alkoholische Getränke (bis 0,75 l);
Parfüm für den persönlichen Gebrauch.
(b) Reisende, die länger als 6 Monate im Land bleiben, dürfen folgende Artikel zollfrei einführen:
600 Zigaretten;
4 Flaschen alkoholische Getränke (bis 0,75 l);
Parfüm für den persönlichen Gebrauch.
Bei der Einreise müssen alle Wertgegenstände (Kameras, Uhren, Schmuck, Antiquitäten usw.) deklariert werden. Die Kopie dieser Deklaration muss bei der Ausreise vorgelegt werden. Drogenbesitz wird mit hohen Freiheitsstrafen geahndet, auf Drogenhandel steht die Todesstrafe. Zollbeamte können CDs, Zeitschriften und Bücher beschlagnahmen und auf politisches, religiöses oder pornographisches Material hin untersuchen.
Waffen, Munition, Drogen und Betäubungsmittel, belichtetes, nicht entwickeltes Filmmaterial, Pornographie (manche Fotos in westlichen Zeitschriften können als pornographisch eingestuft werden), Radios, politisches oder religiöses gedrucktes Material, Obst und bestimmte Gemüsearten (z.B. Tomaten) sowie andere frische Lebensmittel (Eier, Fleisch und Fleischprodukte).
Anmerkung: Waffen und Munition für die Jagd können mit einer Genehmigung, die vor der Abreise über das Reisebüro eingeholt wurde, eingeführt werden.
Anmerkung: Waffen und Munition für die Jagd können mit einer Genehmigung, die vor der Abreise über das Reisebüro eingeholt wurde, eingeführt werden.
Antiquitäten dürfen nur ausgeführt werden, wenn sie ein Exportsiegel vom Amt für kulturelle Artefakte tragen. Beim Kauf von Schmuck, Jadeartikeln, Kunstgegenständen, Gemälden, Kalligraphien und Antiquitäten muss die Quittung aufbewahrt werden, um bei der Ausreise ein Exportzertifikat zu erhalten. Ohne dieses Zertifikat dürfen die genannten Artikel nicht ausgeführt werden.
Anmerkung: Nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen dürfen kein Elfenbein und keine Elfenbeinprodukte nach Europa eingeführt werden.
Anmerkung: Nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen dürfen kein Elfenbein und keine Elfenbeinprodukte nach Europa eingeführt werden.
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