| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | Nein |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Anmerkung:
Da sich Bestimmungen oft kurzfristig ändern, sollte man sich bei der zuständigen Botschaft nach den neuesten Regelungen erkundigen.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die alleine reisen, müssen eine entsprechende Genehmigung ihrer Erziehungsberechtigten mit sich führen. Diese in spanischer Sprache verfasste Erklärung muss von einer chilenischen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) beglaubigt sein. Erziehungsberechtigte, die alleine mit minderjährigen Kinder reisen, müssen eine entsprechende Genehmigung des zweiten Erziehungsberechtigten mit sich führen. Diejenigen, die z. B. alleiniges Sorgerecht haben bzw. verwitwet sind oder adoptiert haben, müssen ebenfalls eine Bescheinigung mitgeführt werden. Eine minderjährige Person, die bei Einreise nach Chile von den Erziehungsberechtigten begleitet wird, jedoch nicht in deren Begleitung ausreisen soll, benötigt eine Einverständniserklärung in der oben beschriebenen Form zur Ausreise aus Chile. Für alle Fälle sind die Dokumente ins Spanische zu übersetzen, damit es bei den Einreiseformalitäten keine Probleme gibt.
Visum
Bei Einreise erhalten Touristen kostenlos eine "Tarjeta de Tourismo" (Touristenkarte), die bei der Ausreise wieder vorgelegt werden muss. Bei Verlust muss bei der "Policía Internacional" in Santiago, Gral. Borgoño 1052, bzw. bei Polizeistationen ("Carabineros") in den Provinzen ein Doppel angefordert werden. Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
EU-Länder, Schweiz und Türkei für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen.
EU-Länder, Schweiz und Türkei für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen.
Transit
Ansonsten visapflichtige Reisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Touristen-, Arbeits-, Studenten- und Aufenthaltsvisum. Wer in Chile arbeiten oder studieren möchte, braucht eine besondere Genehmigung. Besucher aus Ländern, die keine diplomatischen Beziehungen mit Chile unterhalten, benötigen Aufenthaltsvisa.
Visagebühren
Abhängig von der Nationalität des Antragstellers. Anfragen an die konsularischen Vertretungen.
Gültigkeitsdauer
Aufenthaltsvisum bis zu 3 Monaten, abhängig von der Nationalität des Antragstellers und dem Besuchszweck. Andere Visa bis zu 1 Jahr.
Antragstellung
Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Visa müssen persönlich im Konsulat abgeholt werden.
Bearbeitungszeit
Ca. 4 Wochen, abhängig von der Nationalität.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Verlängerung des Aufenthalts
Die 90-tägige Aufenthaltsdauer kann gegen eine Gebühr von 100 US-Dollar einmalig um 90 Tage verlängert werden. Die Verlängerung muss mindestens 30 Tage vor Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung im "Departamento de Extranjería" (Ausländerbehörde), Agustinas 1235, Tel. 5502400/5502454 , oder bei der jeweiligen "Gobernación Provincial" (Provinzverwaltung) beantragt werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen sind an die konsularischen Vertretungen zu richten, Aufenthaltsgenehmigungen werden jedoch nicht ohne weiteres ausgestellt.
Einreise mit Haustieren
Für Katzen, Hunde und Vögel wird ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt des Herkunftlands benötigt. Zusätzlich wird ein Zertifikat über eine Tollwutimpfung verlangt, die maximal 12 Monate und mindestens 30 Tage vor der Ankunft durchgeführt wurde.
Anmerkung: Die Einfuhr von Papageien ist verboten.





