Länderinfos
Tschad
Reisepass/Visum
Reisepass/Visum
Tschad
Pass erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Visum erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Anmerkung:
Für Reisen außerhalb der Hauptstadt sind für alle Präfekturen Genehmigungen (Authorisation de circuler) vom Innenministerium des Tschad erforderlich, die bei der Einreise am Flughafen beantragt werden können, jedoch nicht in jedem Fall ausgestellt werden. Bei Einreise auf dem Landweg muss die Genehmigung bereits zusammen mit dem Visum beantragt werden.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monat länger als das Visum gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Eigener Reisepass.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger von Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Gabun, Kamerun, Kongo (Rep.), Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Togo und Zentralafrikanische Republik für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die innerhalb von 48 Std. das Land mit demselben oder nächsten Flugzeug wieder verlassen, benötigen kein Transitvisum, sofern sie ein bestätigtes Flugticket und gültige Reisedokumente für das Zielland vorlegen können.
Visaarten
Touristenvisum.
Visagebühren
Deutschland, Österreich, Schweiz
Touristen- und Geschäftsvisum:
100 € (Aufenthalt bis zu 30 Tagen, einmalige Einreise).
Gültigkeitsdauer
Maximal 3 Monate.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
1 Woche.
Meldepflicht
Bei der Einreise über den Flughafen N’Djamena ist darauf zu achten, ob die Passbehörden eine Aufforderung in den Pass stempeln, sich beim zuständigen Commissariat zu registrieren. Dieser Aufforderung ist dann innerhalb von 24 Stunden nachzukommen.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Anmerkung:
Für Reisen außerhalb der Hauptstadt sind für alle Präfekturen Genehmigungen (Authorisation de circuler) vom Innenministerium des Tschad erforderlich, die bei der Einreise am Flughafen beantragt werden können, jedoch nicht in jedem Fall ausgestellt werden. Bei Einreise auf dem Landweg muss die Genehmigung bereits zusammen mit dem Visum beantragt werden.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monat länger als das Visum gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Eigener Reisepass.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger von Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Gabun, Kamerun, Kongo (Rep.), Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Togo und Zentralafrikanische Republik für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die innerhalb von 48 Std. das Land mit demselben oder nächsten Flugzeug wieder verlassen, benötigen kein Transitvisum, sofern sie ein bestätigtes Flugticket und gültige Reisedokumente für das Zielland vorlegen können.
Visaarten
Touristenvisum.
Visagebühren
Deutschland, Österreich, Schweiz
Touristen- und Geschäftsvisum:
100 € (Aufenthalt bis zu 30 Tagen, einmalige Einreise).
Touristen- und Geschäftsvisum:
100 € (Aufenthalt bis zu 30 Tagen, einmalige Einreise).
Gültigkeitsdauer
Maximal 3 Monate.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
1 Woche.
Meldepflicht
Bei der Einreise über den Flughafen N’Djamena ist darauf zu achten, ob die Passbehörden eine Aufforderung in den Pass stempeln, sich beim zuständigen Commissariat zu registrieren. Dieser Aufforderung ist dann innerhalb von 24 Stunden nachzukommen.



