Tschad Reisepass/Visum

Pass erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja
Visum erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja
Anmerkung:
Für Reisen außerhalb der Hauptstadt sind für alle Präfekturen Genehmigungen (Authorisation de circuler) vom Innenministerium des Tschad erforderlich, die am besten zusammen mit dem Visum beantragt werden sollten (Ausstellung im Land nicht garantiert). Bei Einreise auf dem Landweg muss die Genehmigung bereits zusammen mit dem Visum beantragt werden.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens bis zum Ablauf des Visums gültig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Eigener Reisepass.

Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Erforderlich u.a. für Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder.  

Transit

Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die innerhalb von 48 Std. das Land mit demselben oder nächsten Flugzeug wieder verlassen, benötigen kein Transitvisum, sofern sie ein bestätigtes Flugticket und gültige Reisedokumente für das Zielland vorlegen können. Das Verlassen des Flughafens ist u. U. möglich.

Visaarten

Touristenvisum.

Visagebühren

Deutschland, Österreich, Schweiz

Touristen- und Geschäftsvisum:
100 € (Aufenthalt bis zu 30 Tagen, einmalige Einreise).

Gültigkeitsdauer

Maximal 3 Monate, Aufenthaltsdauer bis zu 30 Tagen.

Antragstellung

Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

Bearbeitungszeit

3-5 Tage.

Meldepflicht

Neuerdings müssen Touristen eine vom Visumantrag separate Einreisemeldung, die zu ihrer eigenen Sicherheit dienen soll (Internet: http://www.ambatchadberlin.com/NeueBestimmung_Botschaft_Tchad.pdf), an das Ministerium für Touristische Entwicklung des Tschad (Ministere du Developpement Touristique, Secretariat General, Direction de la Promotion Touristique, BP 86 N Djamena, Tel: 52 44 16) per Post schicken oder faxen. Das Meldeformular soll eine Woche vor der Einreise beim Ministerium vorliegen. Nicht betroffen sind Mitglieder organisierter Gruppenreisen.

Bei der Einreise über den Flughafen N’Djamena ist außerdem darauf zu achten, ob die Passbehörden eine Aufforderung in den Pass stempeln, sich beim zuständigen Commissariat zu registrieren. Dieser Aufforderung ist dann innerhalb von 24 Stunden nachzukommen.

Ausreiseerlaubnis

Alle Reisenden, deren Aufenthalt im Land mehr als 24 Stunden beträgt, benötigen eine Ausreiseerlaubnis,
© 2010 Columbus Travel Media Ltd. All rights reserved. No part of this site may be reproduced without our written permission, click here for information on Content Licensing
Advertisement
 
Reisepartner
Buchen Sie hier Mieten Sie ein Auto

Wir finden ein gutes Angebot für Sie!

Booking.com BOOKING.COM

68000+ Hotels, Bestpreisgarantie

Hotel Reservation Hotel Reservation

Make hotel reservations.

Ihr Reisebüro
Advertisement
# Cartrawler API config script, must be loaded after openx ads!