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Tschad
Reisepass/Visum
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Reisepass/Visum

Tschad

Pass erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja
Visum erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja

Anmerkung:
Für Reisen außerhalb der Hauptstadt sind für alle Präfekturen Genehmigungen (Authorisation de circuler) vom Innenministerium des Tschad erforderlich, die bei der Einreise am Flughafen beantragt werden können, jedoch nicht in jedem Fall ausgestellt werden. Bei Einreise auf dem Landweg muss die Genehmigung bereits zusammen mit dem Visum beantragt werden.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monat länger als das Visum gültig sein.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Eigener Reisepass.

Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger von Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Gabun, Kamerun, Kongo (Rep.), Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Togo und Zentralafrikanische Republik für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die innerhalb von 48 Std. das Land mit demselben oder nächsten Flugzeug wieder verlassen, benötigen kein Transitvisum, sofern sie ein bestätigtes Flugticket und gültige Reisedokumente für das Zielland vorlegen können.

Visaarten

Touristenvisum.

Visagebühren

Deutschland, Österreich, Schweiz

Touristen- und Geschäftsvisum:
100 € (Aufenthalt bis zu 30 Tagen, einmalige Einreise).

Gültigkeitsdauer

Maximal 3 Monate.

Antragstellung

Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

Bearbeitungszeit

1 Woche.

Meldepflicht

Bei der Einreise über den Flughafen N’Djamena ist darauf zu achten, ob die Passbehörden eine Aufforderung in den Pass stempeln, sich beim zuständigen Commissariat zu registrieren. Dieser Aufforderung ist dann innerhalb von 24 Stunden nachzukommen.

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