| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja/1 |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder eigener Reisepass. Ein eigener Reisepass für Kinder wird empfohlen, insbesondere bei längeren Aufenthalten.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Ein eigener Reisepass für Kinder wird empfohlen, insbesondere bei längeren Aufenthalten.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Ein eigener Reisepass für Kinder wird empfohlen, insbesondere bei längeren Aufenthalten.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige der folgenden Länder:
(a) [1] EU-Länder: Griechenland (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige aller hier nicht genannten EU-Länder);
(b) Übrige Länder: Benin, Burkina Faso, Burundi, Côte d’ Ivoire, Kamerun, Kongo (Rep.), Liberia, Niger, Ruanda, Senegal und Tschad.
(a) [1] EU-Länder: Griechenland (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige aller hier nicht genannten EU-Länder);
(b) Übrige Länder: Benin, Burkina Faso, Burundi, Côte d’ Ivoire, Kamerun, Kongo (Rep.), Liberia, Niger, Ruanda, Senegal und Tschad.
Transit
Transitreisende, die mit dem selben Flugzeug weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Touristen- und Geschäftsvisa sind für max. 3 Monate gültig.
Eine Ein- und Ausreisegenehmigung ist erforderlich, sie wird von den Einreisebehörden in Bangui ausgestellt.
Eine Ein- und Ausreisegenehmigung ist erforderlich, sie wird von den Einreisebehörden in Bangui ausgestellt.
Visagebühren
Auf Nachfrage bei den Botschaften und Konsulaten erhältlich.
Antragstellung
Botschaft (s. Adressen).
Unterlagen
(a) 2 Antragsformulare.
(b) 2 Passfotos.
(c) Gültiger Reisepass.
(d) Hin- und Rückflugticket.
(e) Nachweis ausreichender Geldmittel.
(f) Gebühren.
(g) Impfbescheinigung gegen Gelbfieber.
Bei Antragstellung auf dem Postweg sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg über die Visagebühren beigelegt werden.
(b) 2 Passfotos.
(c) Gültiger Reisepass.
(d) Hin- und Rückflugticket.
(e) Nachweis ausreichender Geldmittel.
(f) Gebühren.
(g) Impfbescheinigung gegen Gelbfieber.
Bei Antragstellung auf dem Postweg sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg über die Visagebühren beigelegt werden.
Bearbeitungszeit
2 Arbeitstage.
Ausreiseerlaubnis
Reisende müssen sich mindestens 1 Tag vor Abreise bei der Flughafenpolizei abmelden.




