Zentralafrikanische Republik Reisepass/Visum

Pass erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja
Visum erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder eigener Reisepass. Ein eigener Reisepass für Kinder wird empfohlen, insbesondere bei längeren Aufenthalten.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Ein eigener Reisepass für Kinder wird empfohlen, insbesondere bei längeren Aufenthalten.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Erforderlich u.a. für Staatsangehörige der in der obigen Tabelle genannten Länder.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die mit dem selben Flugzeug weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Visaarten

Touristen- und Geschäftsvisa sind für max. 3 Monate gültig.
Eine Ein- und Ausreisegenehmigung ist erforderlich, sie wird von den Einreisebehörden in Bangui ausgestellt.

Visagebühren

80 € (einmalige Einreise, bis 1 Monat);
170 € (mehrmalige Einreise, bis 3 Monate);
315 € (mehrmalige Einreise, bis 6 Monate);
530 € (mehrmalige Einreise,  bis 12 Monate).

Transitvisum: 65 € (einmalige Durchreise).

Weitere Auskünfte bei den Botschaften und Konsulaten.

Antragstellung

Botschaft (s. Adressen).

Bearbeitungszeit

Ca. 1 Woche, Expressbearbeitung möglich.

Meldepflicht

Soll der Aufenthalt mehr als 3 Monate dauern, müssen sich Reisende bei der Polizeidienststelle anmelden.

Ausreiseerlaubnis

Ausländer, die sich länger als 3 Monate im Land aufgehalten haben, benötigen eine von der Polizei ausgestellte Ausreisegenehmigung. Dies gilt nicht für Staatsangehörige der visumfreien afrikanischen Länder.
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