| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | 1 |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | 2 |
| Türkei | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Reisepass
[1] Allgemein erforderlich, sollte 6 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein. Ausgenommen sind Staatsbürger Großbritanniens und Kanadas unter Vorlage eines Identitäts- und Nationalitätsnachweises sowie Rück- oder Weiterflugtickets für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat. Es wird dennoch empfohlen, stets mit einem Reisepass einzureisen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genanten Länder für touristische Aufenthalte von bis zu 30 Tagen:
EU-Länder und Schweiz ([2] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn).
EU-Länder und Schweiz ([2] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn).
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschlussflug weiterreisen, über bestätigte Flugtickets sowie über die erforderlichen Reisedokumente verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Hinweis für türkische Staatsbürger: U.a. Türkische Staatsangehörige benötigen jedoch ein Transitvisum. Näheres ist bei den Botschaften und den diplomatischen Vertretungen zu erfragen.
Hinweis für türkische Staatsbürger: U.a. Türkische Staatsangehörige benötigen jedoch ein Transitvisum. Näheres ist bei den Botschaften und den diplomatischen Vertretungen zu erfragen.
Visaarten
Touristen-, Geschäfts- und Transitvisa.
Visagebühren
Deutschland, Österreich
Die folgenden Visagebühren gelten für visumpflichtige Nationalitäten.
Alle Visa: 30 £ / 69 € (Die Gebühren sind beim Britischen Generalkonsulat in Düsseldorf in Euro zu bezahlen.)
Schweiz
Die folgenden Visagebühren gelten für visumpflichtige Nationalitäten.
Alle Visa: ca. 30 £.
Die Gebühren können sich kurzfristig ändern. Nähere Angaben von den zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Die folgenden Visagebühren gelten für visumpflichtige Nationalitäten.
Alle Visa: 30 £ / 69 € (Die Gebühren sind beim Britischen Generalkonsulat in Düsseldorf in Euro zu bezahlen.)
Schweiz
Die folgenden Visagebühren gelten für visumpflichtige Nationalitäten.
Alle Visa: ca. 30 £.
Die Gebühren können sich kurzfristig ändern. Nähere Angaben von den zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Gültigkeitsdauer
1 Monat. Verlängerung bis zu 6 Monaten möglich.
Antragstellung
Britische Konsulate bzw. Konsularabteilungen der Botschaften (Adressen s. Großbritannien).
Bearbeitungszeit
In der Regel 3 Wochen.
Ausreichende Geldmittel
Alle Reisenden müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Einreise mit Haustieren
Für Vögel, Katzen und Hunde wird eine Genehmigung vom Landwirtschaftsministerium der Cayman Islands benötigt.
Anmerkung
(a) Passagiere von Kreuzfahrtschiffen benötigen keine Visa zur Einreise.
(b) Für die Aufnahme einer Beschäftigung auf den Cayman-Inseln ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich, die innerhalb von 1 bis 2 Wochen eingeholt werden kann.
(b) Für die Aufnahme einer Beschäftigung auf den Cayman-Inseln ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich, die innerhalb von 1 bis 2 Wochen eingeholt werden kann.





