Kanada Länderinfos - Reisepass/Visum

Pass erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja
Visum erforderlich
Deutschland Nein
Österreich Nein
Schweiz Nein
Andere EU-Länder 1
Türkei Ja
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja

Anmerkung:
Advanced Passenger Information System (Apis):
Das System der vorab erfassten Passagierdaten, Advanced Passenger Information System (Apis) genannt, verlangt die Registrierung der folgenden personenbezogenen Daten der Passagiere durch die transportierende Fluggesellschaft:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Land des Wohnsitzes, Art des Reisedokuments und Geschlecht.
Die Daten werden entweder beim Check-in erfasst oder können von den Reisenden schon vor der Anreise zum Flughafen in einem Online-Formular eingegeben werden. Ein druckfähiges Formular ist unter https://res.aircanada.ca/APIS/?APISVendor=ACO&Lang=DE herunterladbar.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss während des Aufenthalts gültig sein (sollte jedoch möglichst noch mindestens 6 Monate ab der Ausreise gültig sein, weil das einige Fluggesellschaften verlangen).

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

Einreise mit Kindern


Deutsche: Deutscher Kinderausweis (möglichst mit Bild) oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Mitreisende visumpflichtige Kinder ab 18 Jahren müssen jeweils einen eigenen Visumantrag stellen.

Achtung: Personen unter 18 Jahren, die alleine oder mit einem Elternteil/Erziehungsberechtigten oder einer anderen Person reisen, sollten eine schriftliche Genehmigung des anderen Elternteils/Erziehungsberechtigten sowie eine Kopie ihrer Geburtsurkunde einreichen. Der mitreisende Elternteil sollte Dokumente vorweisen können, aus denen hervorgeht, dass es sich um ihr eigenes Kind handelt.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten:
EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatangehörige von Bulgarien und Rumänien).

Visaarten

Besucher- und Transitvisum.

Visagebühren


Deutschland, Schweiz
Die folgenden Visagebühren gelten u.a. für Türken.
Besuchervisum: 50 €, 75 Can$ (einfache Einreise); 100 €, 150 Can$ (mehrfache Einreise). Studienerlaubnis: 125 €, 85 Can$ (mehrfache Einreise, Gültigkeitsdauer hängt vom jeweiligen Studienprogramm ab).
Die Gebühren unterliegen regelmäßigen Änderungen, aktuelle Angaben dazu sind auf der Internetseite der kanadischen Botschaft in Berlin zu finden (Internet: www.kanada.de).

Österreich
Die folgenden Visagebühren gelten u.a. für Türken.
Besuchervisum: 50 €, 75 Can$ (einfache Einreise); 100 €, 150 Can$ (mehrfache Einreise). Studienerlaubnis: 125 €, 85 Can$ (mehrfache Einreise, Gültigkeitsdauer hängt vom jeweiligen Studienprogramm ab).
Die Gebühren unterliegen regelmäßigen Änderungen.

Gültigkeitsdauer

Bis zu 6 Monate. Die Länge des Aufenthaltes wird bei der Einreise von der Einwanderungsbehörde festgelegt.

Antragstellung

Per Post oder persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen). Der Visumantrag sollte spätestens 4 Wochen vor der geplanten Einreise gestellt werden.

Bearbeitungszeit

Postalisch mindestens 4 Wochen. Bei persönlicher Antragstellung bis zu 2-3 Wochen.

Ausreichende Geldmittel

Reisende müssen bei der Einreise über ausreichende Geldmittel verfügen.

Verlängerung des Aufenthalts

Ein Antrag auf Verlängerung des Aufenthalts muss spätestens 3 Wochen vor Ablauf des genehmigten Aufenthalts beim Case Processing Centre (CPC) in Vegreville in Alberta eingereicht werden.

Aufenthaltsgenehmigung

Für die vorläufige Aufenthaltsgenehmigung ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich. Wer beabsichtigt, in Kanada zu studieren oder Zeitarbeit aufzunehmen, sollte sich mit der Botschaft in Verbindung setzen, da die Erlaubnis vor der Einreise eingeholt werden muss. Wer Zeitarbeit in Kanada aufnehmen will, benötigt eine gebührenpflichtige Arbeitserlaubnis. Eine Studienerlaubnis ist ebenfalls gebührenpflichtig. Inhaber einer gültigen Studienerlaubnis bzw. einer Aufenthaltsgenehmigung benötigen kein weiteres Visum für die Rückkehr aus den USA oder St. Pierre & Miquelon. Wer 18 Jahre und älter ist und beabsichtigt, länger als 6 Monate in Kanada zu arbeiten, benötigt ein polizeiliches Führungszeugnis (Original) von jedem Land, in dem er seit seinem 18. Lebensjahr länger als 6 Monate gelebt hat.

Einreise mit Haustieren


Für Vögel aus allen Ländern (ausgenommen sind die USA) wird für die Verbringung eine Einfuhrgenehmigung benötigt. Ggf. wird auch eine Bewilligung vom Canadian Wildlife Service verlangt. Nähere Informationen gibt die Homepage www.inspection.gc.ca unter der Rubrik Pet Imports. Bei Vögel aus den USA muss der Besitzers den Eigentumsnachweis haben und die Vögel müssen bei der Einreise für gesund befunden werden.
Hunde und Katzen aus tollwutfreien Ländern dürfen mit einem Zertifikat eines lizenzierten Tierarztes eingeführt werden, das das Tier deutlich identifiziert und bescheinigt, dass in dem Herkunftsland während der letzten 6 Monate vor der Einreise kein Tollwutfall aufgetreten ist und dass das Tier in dieser Zeit das Herkunftsland nicht verlassen hat. Ausgenommen sind Hunde und Katzen unter 3 Monaten.
Für Hunde und Katzen unter 8 Monaten, die bei der Verbringung nach Kanada nicht von ihrem Besitzer begleitet werden, gelten die oben ausgeführten Bestimmungen. Zusätzlich benötigen sie ein Gesundheitszeugnis. Nähere Informationen gibt die Homepage www.inspection.gc.ca unter der Rubrik Pets Import und dort unter Dogs.
Hunde und Katzen aus nicht tollwutfreien Ländern dürfen mit einem gültigen Impfzertifikat eines lizenzierten Tierarztes gegen Tollwut nach Kanada verbracht werden. Das Impfzertifikat muss in englischer oder französischer Sprache sein.




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