Reisepass/Visum
Kanada
Pass erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Visum erforderlich
Deutschland
Nein
Österreich
Nein
Schweiz
Nein
Andere EU-Länder
1
Türkei
Ja
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Anmerkung:
Advanced Passenger Information System (Apis):
Das System der vorab erfassten Passagierdaten, Advanced Passenger Information System (Apis) genannt, verlangt die Registrierung der folgenden personenbezogenen Daten der Passagiere durch die transportierende Fluggesellschaft:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Land des Wohnsitzes, Art des Reisedokuments und Geschlecht.
Die Daten werden entweder beim Check-in erfasst oder können von den Reisenden schon vor der Anreise zum Flughafen in einem Online-Formular eingegeben werden. Ein druckfähiges Formular ist unter https://res.aircanada.ca/APIS/?APISVendor=ACO&Lang=DE herunterladbar.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss während des Aufenthalts gültig sein (sollte jedoch möglichst noch mindestens 6 Monate ab der Ausreise gültig sein, weil das einige Fluggesellschaften verlangen).
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässen einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis (mit Bild) oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Mitreisende visumpflichtige Kinder ab 18 Jahren müssen jeweils einen eigenen Visumantrag stellen.
Achtung: Personen unter 18 Jahren, die alleine oder mit einem Elternteil/Erziehungsberechtigten oder einer anderen Person reisen, sollten eine schriftliche Genehmigung des anderen Elternteils/Erziehungsberechtigten sowie eine Kopie ihrer Geburtsurkunde einreichen. Der mitreisende Elternteil sollte Dokumente vorweisen können, aus denen hervorgeht, dass es sich um ihr eigenes Kind handelt.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten:
EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatangehörige von Bulgarien und Rumänien).
Visaarten
Besucher- und Transitvisum.
Visagebühren
Deutschland, Schweiz
Die folgenden Visagebühren gelten u.a. für Türken.
Besuchervisum: 45 €, 75 Can$ (einfache Einreise); 95 €, 150 Can$ (mehrfache Einreise). Studienerlaubnis: 75 €, 125 Can$ (mehrfache Einreise, Gültigkeitsdauer hängt vom jeweiligen Studienprogramm ab).
Die Gebühren unterliegen regelmäßigen Änderungen, aktuelle Angaben dazu sind auf der Internetseite der kanadischen Botschaft in Berlin zu finden (Internet: www.kanada.de).
Österreich
Die folgenden Visagebühren gelten u.a. für Türken.
Besuchervisum: 45 €, 75 Can$ (einfache Einreise); 95 €, 150 Can$ (mehrfache Einreise). Studienerlaubnis: 75 €, 125 Can$ (mehrfache Einreise, Gültigkeitsdauer hängt vom jeweiligen Studienprogramm ab).
Die Gebühren unterliegen regelmäßigen Änderungen.
Gültigkeitsdauer
Bis zu 6 Monate. Die Länge des Aufenthaltes wird bei der Einreise von der Einwanderungsbehörde festgelegt.
Antragstellung
Per Post oder persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen). Der Visumantrag sollte spätestens 4 Wochen vor der geplanten Einreise gestellt werden.
Bearbeitungszeit
Postalisch mindestens 4 Wochen. Bei persönlicher Antragstellung bis zu 2-3 Wochen.
Ausreichende Geldmittel
Reisende müssen bei der Einreise über ausreichende Geldmittel verfügen.
Verlängerung des Aufenthalts
Ein Antrag auf Verlängerung des Aufenthalts muss spätestens 3 Wochen vor Ablauf des genehmigten Aufenthalts beim Case Processing Centre (CPC) in Vegreville in Alberta eingereicht werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Für die vorläufige Aufenthaltsgenehmigung ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich. Wer beabsichtigt, in Kanada zu studieren oder Zeitarbeit aufzunehmen, sollte sich mit der Botschaft in Verbindung setzen, da die Erlaubnis vor der Einreise eingeholt werden muss. Wer Zeitarbeit in Kanada aufnehmen will, benötigt eine gebührenpflichtige Arbeitserlaubnis. Eine Studienerlaubnis ist ebenfalls gebührenpflichtig. Inhaber einer gültigen Studienerlaubnis bzw. einer Aufenthaltsgenehmigung benötigen kein weiteres Visum für die Rückkehr aus den USA oder St. Pierre & Miquelon. Wer 18 Jahre und älter ist und beabsichtigt, länger als 6 Monate in Kanada zu arbeiten, benötigt ein polizeiliches Führungszeugnis (Original) von jedem Land, in dem er seit seinem 18. Lebensjahr länger als 6 Monate gelebt hat.
Einreise mit Haustieren
Für Vögel aus allen Ländern (ausgenommen sind die USA) wird für die Verbringung eine Einfuhrgenehmigung benötigt. Ggf. wird auch eine Bewilligung vom Canadian Wildlife Service verlangt. Nähere Informationen gibt die Homepage www.inspection.gc.ca unter der Rubrik Pet Imports. Bei Vögel aus den USA muss der Besitzers den Eigentumsnachweis haben und die Vögel müssen bei der Einreise für gesund befunden werden.
Hunde und Katzen aus tollwutfreien Ländern dürfen mit einem Zertifikat eines lizenzierten Tierarztes eingeführt werden, das das Tier deutlich identifiziert und bescheinigt, dass in dem Herkunftsland während der letzten 6 Monate vor der Einreise kein Tollwutfall aufgetreten ist und dass das Tier in dieser Zeit das Herkunftsland nicht verlassen hat. Ausgenommen sind Hunde und Katzen unter 3 Monaten.
Für Hunde und Katzen unter 8 Monaten, die bei der Verbringung nach Kanada nicht von ihrem Besitzer begleitet werden, gelten die oben ausgeführten Bestimmungen. Zusätzlich benötigen sie ein Gesundheitszeugnis. Nähere Informationen gibt die Homepage www.inspection.gc.ca unter der Rubrik Pets Import und dort unter Dogs.
Hunde und Katzen aus nicht tollwutfreien Ländern dürfen mit einem gültigen Impfzertifikat eines lizenzierten Tierarztes gegen Tollwut nach Kanada verbracht werden. Das Impfzertifikat muss in englischer oder französischer Sprache sein.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | 1 |
| Türkei | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Anmerkung:
Advanced Passenger Information System (Apis):
Das System der vorab erfassten Passagierdaten, Advanced Passenger Information System (Apis) genannt, verlangt die Registrierung der folgenden personenbezogenen Daten der Passagiere durch die transportierende Fluggesellschaft:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Land des Wohnsitzes, Art des Reisedokuments und Geschlecht.
Die Daten werden entweder beim Check-in erfasst oder können von den Reisenden schon vor der Anreise zum Flughafen in einem Online-Formular eingegeben werden. Ein druckfähiges Formular ist unter https://res.aircanada.ca/APIS/?APISVendor=ACO&Lang=DE herunterladbar.
Das System der vorab erfassten Passagierdaten, Advanced Passenger Information System (Apis) genannt, verlangt die Registrierung der folgenden personenbezogenen Daten der Passagiere durch die transportierende Fluggesellschaft:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Land des Wohnsitzes, Art des Reisedokuments und Geschlecht.
Die Daten werden entweder beim Check-in erfasst oder können von den Reisenden schon vor der Anreise zum Flughafen in einem Online-Formular eingegeben werden. Ein druckfähiges Formular ist unter https://res.aircanada.ca/APIS/?APISVendor=ACO&Lang=DE herunterladbar.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss während des Aufenthalts gültig sein (sollte jedoch möglichst noch mindestens 6 Monate ab der Ausreise gültig sein, weil das einige Fluggesellschaften verlangen).
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässen einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässen einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis (mit Bild) oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Mitreisende visumpflichtige Kinder ab 18 Jahren müssen jeweils einen eigenen Visumantrag stellen.
Achtung: Personen unter 18 Jahren, die alleine oder mit einem Elternteil/Erziehungsberechtigten oder einer anderen Person reisen, sollten eine schriftliche Genehmigung des anderen Elternteils/Erziehungsberechtigten sowie eine Kopie ihrer Geburtsurkunde einreichen. Der mitreisende Elternteil sollte Dokumente vorweisen können, aus denen hervorgeht, dass es sich um ihr eigenes Kind handelt.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten:
EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatangehörige von Bulgarien und Rumänien).
EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatangehörige von Bulgarien und Rumänien).
Visaarten
Besucher- und Transitvisum.
Visagebühren
Deutschland, Schweiz
Die folgenden Visagebühren gelten u.a. für Türken.
Besuchervisum: 45 €, 75 Can$ (einfache Einreise); 95 €, 150 Can$ (mehrfache Einreise). Studienerlaubnis: 75 €, 125 Can$ (mehrfache Einreise, Gültigkeitsdauer hängt vom jeweiligen Studienprogramm ab).
Die Gebühren unterliegen regelmäßigen Änderungen, aktuelle Angaben dazu sind auf der Internetseite der kanadischen Botschaft in Berlin zu finden (Internet: www.kanada.de).
Österreich
Die folgenden Visagebühren gelten u.a. für Türken.
Besuchervisum: 45 €, 75 Can$ (einfache Einreise); 95 €, 150 Can$ (mehrfache Einreise). Studienerlaubnis: 75 €, 125 Can$ (mehrfache Einreise, Gültigkeitsdauer hängt vom jeweiligen Studienprogramm ab).
Die Gebühren unterliegen regelmäßigen Änderungen.
Die folgenden Visagebühren gelten u.a. für Türken.
Besuchervisum: 45 €, 75 Can$ (einfache Einreise); 95 €, 150 Can$ (mehrfache Einreise). Studienerlaubnis: 75 €, 125 Can$ (mehrfache Einreise, Gültigkeitsdauer hängt vom jeweiligen Studienprogramm ab).
Die Gebühren unterliegen regelmäßigen Änderungen, aktuelle Angaben dazu sind auf der Internetseite der kanadischen Botschaft in Berlin zu finden (Internet: www.kanada.de).
Österreich
Die folgenden Visagebühren gelten u.a. für Türken.
Besuchervisum: 45 €, 75 Can$ (einfache Einreise); 95 €, 150 Can$ (mehrfache Einreise). Studienerlaubnis: 75 €, 125 Can$ (mehrfache Einreise, Gültigkeitsdauer hängt vom jeweiligen Studienprogramm ab).
Die Gebühren unterliegen regelmäßigen Änderungen.
Gültigkeitsdauer
Bis zu 6 Monate. Die Länge des Aufenthaltes wird bei der Einreise von der Einwanderungsbehörde festgelegt.
Antragstellung
Per Post oder persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen). Der Visumantrag sollte spätestens 4 Wochen vor der geplanten Einreise gestellt werden.
Bearbeitungszeit
Postalisch mindestens 4 Wochen. Bei persönlicher Antragstellung bis zu 2-3 Wochen.
Ausreichende Geldmittel
Reisende müssen bei der Einreise über ausreichende Geldmittel verfügen.
Verlängerung des Aufenthalts
Ein Antrag auf Verlängerung des Aufenthalts muss spätestens 3 Wochen vor Ablauf des genehmigten Aufenthalts beim Case Processing Centre (CPC) in Vegreville in Alberta eingereicht werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Für die vorläufige Aufenthaltsgenehmigung ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich. Wer beabsichtigt, in Kanada zu studieren oder Zeitarbeit aufzunehmen, sollte sich mit der Botschaft in Verbindung setzen, da die Erlaubnis vor der Einreise eingeholt werden muss. Wer Zeitarbeit in Kanada aufnehmen will, benötigt eine gebührenpflichtige Arbeitserlaubnis. Eine Studienerlaubnis ist ebenfalls gebührenpflichtig. Inhaber einer gültigen Studienerlaubnis bzw. einer Aufenthaltsgenehmigung benötigen kein weiteres Visum für die Rückkehr aus den USA oder St. Pierre & Miquelon. Wer 18 Jahre und älter ist und beabsichtigt, länger als 6 Monate in Kanada zu arbeiten, benötigt ein polizeiliches Führungszeugnis (Original) von jedem Land, in dem er seit seinem 18. Lebensjahr länger als 6 Monate gelebt hat.
Einreise mit Haustieren
Für Vögel aus allen Ländern (ausgenommen sind die USA) wird für die Verbringung eine Einfuhrgenehmigung benötigt. Ggf. wird auch eine Bewilligung vom Canadian Wildlife Service verlangt. Nähere Informationen gibt die Homepage www.inspection.gc.ca unter der Rubrik Pet Imports. Bei Vögel aus den USA muss der Besitzers den Eigentumsnachweis haben und die Vögel müssen bei der Einreise für gesund befunden werden.
Hunde und Katzen aus tollwutfreien Ländern dürfen mit einem Zertifikat eines lizenzierten Tierarztes eingeführt werden, das das Tier deutlich identifiziert und bescheinigt, dass in dem Herkunftsland während der letzten 6 Monate vor der Einreise kein Tollwutfall aufgetreten ist und dass das Tier in dieser Zeit das Herkunftsland nicht verlassen hat. Ausgenommen sind Hunde und Katzen unter 3 Monaten.
Für Hunde und Katzen unter 8 Monaten, die bei der Verbringung nach Kanada nicht von ihrem Besitzer begleitet werden, gelten die oben ausgeführten Bestimmungen. Zusätzlich benötigen sie ein Gesundheitszeugnis. Nähere Informationen gibt die Homepage www.inspection.gc.ca unter der Rubrik Pets Import und dort unter Dogs.
Hunde und Katzen aus nicht tollwutfreien Ländern dürfen mit einem gültigen Impfzertifikat eines lizenzierten Tierarztes gegen Tollwut nach Kanada verbracht werden. Das Impfzertifikat muss in englischer oder französischer Sprache sein.









