Kamerun Länderinfos - Reisepass/Visum

Pass erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja
Visum erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja

Anmerkung:
 

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Kinderreisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Alleinreisende Minderjährige sollten bei der Einreise nach Kamerun von einem Erwachsenen in Empfang genommen werden.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige von Kongo (Republik), Mali, Nigeria, Tschad und der Zentralafrikanischen Republik für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die innerhalb von 24 Std. weiterreisen, gültige Flugtickets vorweisen können und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Visaarten

Einreisevisum. Die Reise muss innerhalb von 3 Monaten nach der Ausstellung des Visums angetreten werden.

Visagebühren

Deutschland
82 € (Aufenthalte bis 3 Monate), 164 € (Aufenthalte bis 6 Monate).

Österreich
80 € (Aufenthalte bis 3 Monate), 160 € (Aufenthalte bis 6 Monate), 240 € (Aufenthalte über 6 Monate).

Schweiz
Touristenvisum: 138 CHF (Aufenthalte bis 1 Monat)
Besuchs- und Geschäftsvisum: 138 CHF (Aufenthalte bis 3 Monate); 276 CHF (Aufenthalte bis 6 Monate).

Gültigkeitsdauer

Unterschiedlich, s. Visagebühren.

Antragstellung

Konsularabteilung der Botschaft bzw. Konsulat (s. Adressen).

Bearbeitungszeit

Persönlich: sofort; postalisch: 2-3 Tage.

Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Meldepflicht

Eine Registrierung ist bei einem Aufenthalt von über drei Monaten Pflicht.

Aufenthaltsgenehmigung

Anträge an die Einwanderungsbehörde.




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