| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
Anmerkung:
Da sich Einreisebestimmungen kurzfristig ändern, sollte man sich vor der Abreise bei der Botschaft erkundigen.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 3 Monate gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis (mit ausreichend Platz für ein Ein- und Ausreisestempel) oder eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Kinder, die im Reisepass der Eltern eingetragen sind, benötigen kein separates Visum.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Achtung: Jugendliche unter 18 Jahren, die alleine reisen, benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Kinder, die im Reisepass der Eltern eingetragen sind, benötigen kein separates Visum.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Achtung: Jugendliche unter 18 Jahren, die alleine reisen, benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige der folgenden Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen:
Benin, Côte d’Ivoire, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Hongkong (VR China) (bis zu 14 Tagen), Kap Verde, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Togo und Zentralafrikanische Republik.
Benin, Côte d’Ivoire, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Hongkong (VR China) (bis zu 14 Tagen), Kap Verde, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Togo und Zentralafrikanische Republik.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, gültige Dokumente für die Weiterreise vorweisen können und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Diese Regelung gilt nicht für Staatsangehörige von Südafrika, die ein Transitvisum benötigen.
Visaarten
Einreisevisa zur ein- und mehrmaligen Ein- und Ausreise.
Visagebühren
Richten sich nach der Länge des Aufenthalts. Auskünfte erteilt die Botschaft (s. Adressen).
Gültigkeitsdauer
1, 3 und 12 Monate. Verlängerungen vor Ort bei der Direction Générale de la Police Nationale in Ouagadougou möglich.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft bzw. Konsulat (s. Adressen).
Unterlagen
(a) Reisepass (keine Kopie), muss bei der Ausreise noch mindestens 3 Monate gültig sein. (b) 3 Antragsformulare (Schweiz: 1 Antragsformular). (c) 3 Passfotos (Schweiz: 1 Passfoto). (d) Nachweis der Gelbfieber-Impfung. (e) Beleg über die bezahlten Visum-Gebühren (Es werden keine Schecks entgegengenommen). (f) Ggf. Kopie der Niederlassungs-, Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligungen für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(g) Geschäftsvisum: Firmenschreiben.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg (nur Postanweisung; Schecks werden nicht akzeptiert) beigefügt werden.
(g) Geschäftsvisum: Firmenschreiben.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg (nur Postanweisung; Schecks werden nicht akzeptiert) beigefügt werden.
Bearbeitungszeit
Mit den erforderlichen Unterlagen sofort; postalisch 2-3 Wochen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Dokumente bei der Einreise
Internationaler Gesundheitspass und Gelbfieberimpfung.
Aufenthaltsgenehmigung
Anträge an die Regierung von Burkina Faso.





