Bulgarien Reisepass/Visum
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | 1 |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich. Bei Visumpflicht muss der Reisepass noch mindestens 6 Monate bei der Ausreise gültig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss der Pass mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein.
Staatsangehörige von EU-Ländern und der Schweiz können auch mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen. ([1] Ausnahmen: Staatsbürger von Dänemark, Großbritannien, Island, Irland (Republik) und Rumänien benötigen einen Reisepass).
Staatsangehörige von EU-Ländern und der Schweiz können auch mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen. ([1] Ausnahmen: Staatsbürger von Dänemark, Großbritannien, Island, Irland (Republik) und Rumänien benötigen einen Reisepass).
Einreise mit Kindern
Deutsche: Kinderreisepass oder deutscher Kinderausweis (mit Lichtbild) für Kinder unter 16 Jahren.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass (empfohlen) oder Eintragung des Kindes mit Lichtbild in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils (kein Alterslimit bekannt).
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türkei: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Visumpflichtige Kinder brauchen ein eigenes Visum.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass (empfohlen) oder Eintragung des Kindes mit Lichtbild in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils (kein Alterslimit bekannt).
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türkei: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Visumpflichtige Kinder brauchen ein eigenes Visum.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind die Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz.(Ununterbrochene und mehrmalige Aufenthalte mit Gesamtdauer von max. 90 Tagen in sechs Monaten, gerechnet vom Datum der Ersteinreise, sofern nicht anders angegeben)
Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz.(Ununterbrochene und mehrmalige Aufenthalte mit Gesamtdauer von max. 90 Tagen in sechs Monaten, gerechnet vom Datum der Ersteinreise, sofern nicht anders angegeben)
Transit
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 24 Stunden (türkische Staatsbürger: 30 Stunden) weiterfliegen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Hinweis für türkische Staatsangehörige:
Staatsangehörige der Türkei benötigen nur dann kein Transitvisum, wenn sie über eine permanente Aufenthaltsgenehmigung oder über ein Visum für ein Schengen-Land, für die Schweiz oder für Lichtenstein verfügen. Sie dürfen sich in diesem Fall bis zu 5 Tagen in Bulgarien aufhalten.
Türkische Staatsangehörige und ihre mitreisenden Kinder brauchen auch kein Transitvisum, wenn sie mit einem EU-Staatsbürger verheiratet sind, zusammen mit diesem nach oder durch Bulgarien reisen und bei der Einreise die Heiratsurkunde vorlegen.
Hinweis für türkische Staatsangehörige:
Staatsangehörige der Türkei benötigen nur dann kein Transitvisum, wenn sie über eine permanente Aufenthaltsgenehmigung oder über ein Visum für ein Schengen-Land, für die Schweiz oder für Lichtenstein verfügen. Sie dürfen sich in diesem Fall bis zu 5 Tagen in Bulgarien aufhalten.
Türkische Staatsangehörige und ihre mitreisenden Kinder brauchen auch kein Transitvisum, wenn sie mit einem EU-Staatsbürger verheiratet sind, zusammen mit diesem nach oder durch Bulgarien reisen und bei der Einreise die Heiratsurkunde vorlegen.
Visagebühren
Deutschland und Österreich
Deutsche und Österreicher benötigen für eine Einreise kein Visum. Die Gebühren gelten für türkische Staatsangehörige, die eine mindestens ein Jahr gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland oder Österreich haben.
Einreisevisum, Transitvisum: 60 €
Expressgebühr: 120 €
Die Bezahlung der Visagebühren erfolgt in Euro in bar entweder an der Kasse der Botschaft oder beim Empfangnehmen der Postsendung.
Schweiz
Schweizer benötigen für eine Einreise kein Visum. Die Gebühren gelten für türkische Staatsangehörige, die eine mindestens ein Jahr gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz haben.
Einreisevisum, Transitvisum: 100 CHF.
Expressgebühr: 200 CHF
Weitere Auskünfte von der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Visa werden nicht an den Grenzen ausgestellt.
Deutsche und Österreicher benötigen für eine Einreise kein Visum. Die Gebühren gelten für türkische Staatsangehörige, die eine mindestens ein Jahr gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland oder Österreich haben.
Einreisevisum, Transitvisum: 60 €
Expressgebühr: 120 €
Die Bezahlung der Visagebühren erfolgt in Euro in bar entweder an der Kasse der Botschaft oder beim Empfangnehmen der Postsendung.
Schweiz
Schweizer benötigen für eine Einreise kein Visum. Die Gebühren gelten für türkische Staatsangehörige, die eine mindestens ein Jahr gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz haben.
Einreisevisum, Transitvisum: 100 CHF.
Expressgebühr: 200 CHF
Weitere Auskünfte von der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Visa werden nicht an den Grenzen ausgestellt.
Gültigkeitsdauer
I.d.R. 3 Monate für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen (einmalige Einreise).
Antragstellung
Persönlich in der Konsularabteilung der Botschaft bzw. Außenstelle (s. Adressen). Bei postalischer Anforderung des Antragsformulars muss ein frankierter Rückumschlag beigelegt werden.
Bearbeitungszeit
5-10 Werktage. Die Expressbearbeitung in München dauert mindestens 3-4 Werktage.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen bei der Einreise über ausreichende Geldmittel verfügen (mind. 50 €/Tag, gilt auch für Kurz- und Transitreisen, insgesamt nicht weniger als 500 €, oder über einen Voucher über im Voraus bezahlte Dienstleistungen).
Impfungen
HIV-Test: Für Langzeitaufenthalte ist ein negativer HIV-Test erforderlich (siehe Kapitel Gesundheit).
Meldepflicht
Reisezielangabe bei der Einreise
Individualreisende, die keine EU-Bürger sind, müssen Zielort, Reisezweck und Anschrift ihres Aufenthalts in Bulgarien bei der Einreise angeben. Das Anmeldeformular erhalten Reisende an den Grenzen. Bei der Einreise auf dem Luftweg ist die Anmeldekarte bereits im Flugzeug auszufüllen. Die neue Registrierungspflicht ersetzt die bisherige Regelung, sich innerhalb von 5 Tagen nach der Einreise polizeilich anzumelden. Ausgenommen von der neuen Registrierungspflicht sind Transitreisende, die das Land innerhalb von 24 Stunden wieder verlassen.
Anmeldung
Ist ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen geplant, muss man sich nach der Einreise bei der Polizeit melden, um von der zuständigen Ausländerbehörde eine Anmeldebescheinigung zu erhalten.
Individualreisende, die keine EU-Bürger sind, müssen Zielort, Reisezweck und Anschrift ihres Aufenthalts in Bulgarien bei der Einreise angeben. Das Anmeldeformular erhalten Reisende an den Grenzen. Bei der Einreise auf dem Luftweg ist die Anmeldekarte bereits im Flugzeug auszufüllen. Die neue Registrierungspflicht ersetzt die bisherige Regelung, sich innerhalb von 5 Tagen nach der Einreise polizeilich anzumelden. Ausgenommen von der neuen Registrierungspflicht sind Transitreisende, die das Land innerhalb von 24 Stunden wieder verlassen.
Anmeldung
Ist ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen geplant, muss man sich nach der Einreise bei der Polizeit melden, um von der zuständigen Ausländerbehörde eine Anmeldebescheinigung zu erhalten.
Einreise mit Haustieren
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass), ausgestellt von einem amtlichen Tierarzt, und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde.
Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gelten die folgenden zusätzlichen Vorschriften:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
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Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gelten die folgenden zusätzlichen Vorschriften:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.




