| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich. Bei Visumpflicht muss der Reisepass noch mindestens 6 Monate bei der Ausreise gültig sein.
Staatsangehörige von EU-Ländern können mit einem gültigen Personalausweis einreisen. Schweizer Bürger benötigen für die Einreise einen Reisepass, der während des Aufenthalts gültig ist.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Bis spätestens zum 28. Juni 2009 sollen in allen EU-Reisepässen biometrische Daten gespeichert sein. Neben dem Passfoto werden auf einem Chip zwei Fingerabdrücke hinterlegt, auf die alle EU-Staaten Zugriff haben sollen.
Staatsangehörige von EU-Ländern können mit einem gültigen Personalausweis einreisen. Schweizer Bürger benötigen für die Einreise einen Reisepass, der während des Aufenthalts gültig ist.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Bis spätestens zum 28. Juni 2009 sollen in allen EU-Reisepässen biometrische Daten gespeichert sein. Neben dem Passfoto werden auf einem Chip zwei Fingerabdrücke hinterlegt, auf die alle EU-Staaten Zugriff haben sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: In Bulgarien dürfen Kinder unter 16 Jahre mit dem deutschen Kinderausweis mit Lichtbild oder mit dem Kinderreisepass einreisen.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung des Kindes mit Lichtbild in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils bis zum vollendeten 11. Lebensjahr.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türkei: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Visumpflichtige Kinder brauchen ein eigenes Visum.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung des Kindes mit Lichtbild in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils bis zum vollendeten 11. Lebensjahr.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türkei: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Visumpflichtige Kinder brauchen ein eigenes Visum.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind die Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
(Aufenthalte von max. 90 Tagen sofern nicht anders angegeben): Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz.
Anmerkung:
Die Befreiung von der Visumspflicht gilt nur für eine einmalige Einreise. Ist eine mehrmalige Einreise erforderlich, muss ein Visum beantragt werden.
(Aufenthalte von max. 90 Tagen sofern nicht anders angegeben): Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz.
Anmerkung:
Die Befreiung von der Visumspflicht gilt nur für eine einmalige Einreise. Ist eine mehrmalige Einreise erforderlich, muss ein Visum beantragt werden.
Transit
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Hinweis für türkische Staatsangehörige:
Staatsangehörige der Türkei benötigen nur dann kein Transitvisum, wenn sie über eine permanente Aufenthaltsgenehmigung oder über ein Visum für ein Schengen-Land, für die Schweiz oder für Lichtenstein verfügen. Sie dürfen sich in diesem Fall bis zu 5 Tagen in Bulgarien aufhalten.
Türkische Staatsangehörige und ihre mitreisenden Kinder brauchen auch kein Transitvisum, wenn sie mit einem EU-Staatsbürger verheiratet sind und bei der Einreise die Heiratsurkunde vorlegen.
Hinweis für türkische Staatsangehörige:
Staatsangehörige der Türkei benötigen nur dann kein Transitvisum, wenn sie über eine permanente Aufenthaltsgenehmigung oder über ein Visum für ein Schengen-Land, für die Schweiz oder für Lichtenstein verfügen. Sie dürfen sich in diesem Fall bis zu 5 Tagen in Bulgarien aufhalten.
Türkische Staatsangehörige und ihre mitreisenden Kinder brauchen auch kein Transitvisum, wenn sie mit einem EU-Staatsbürger verheiratet sind und bei der Einreise die Heiratsurkunde vorlegen.
Visagebühren
Deutschland
Deutsche benötigen für eine Einreise kein Visum. Die Gebühren gelten für türkische Staatsangehörige, die eine mindestens ein Jahr gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland haben.
Einreisevisum:
40 € (einmalige Einreise).
Transitvisum:
20 € (einmaliger Transit);
40 € (doppelter Transit).
Die Bezahlung der Visagebühren erfolgt in Euro in bar entweder an der Kasse der Botschaft oder beim Empfangnehmen der Postsendung.
Österreich
Österreicher benötigen für eine Einreise kein Visum. Die Gebühren gelten für türkische Staatsangehörige, die eine mindestens ein Jahr gültige Aufenthaltsgenehmigung für Österreich haben.
Einreisevisum:
50 € (einmalige Einreise);
Transitvisum:
40 € (einmaliger Transit);
60 € (doppelter Transit).
Schweiz
Schweizer benötigen für eine Einreise kein Visum. Die Gebühren gelten für türkische Staatsangehörige, die eine mindestens ein Jahr gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz haben.
Einreisevisum: 90 CHF (einmalige Einreise).
Transitvisum:
90 CHF (einmaliger Transit),
140 CHF (doppelter Transit).
In den angegebenen Preisen sind 5 CHF für Hologrammschutz und 35 CHF Bearbeitungsgebühr enthalten.
Weitere Auskünfte von der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Visa werden nicht an den Grenzen ausgestellt.
Deutsche benötigen für eine Einreise kein Visum. Die Gebühren gelten für türkische Staatsangehörige, die eine mindestens ein Jahr gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland haben.
Einreisevisum:
40 € (einmalige Einreise).
Transitvisum:
20 € (einmaliger Transit);
40 € (doppelter Transit).
Die Bezahlung der Visagebühren erfolgt in Euro in bar entweder an der Kasse der Botschaft oder beim Empfangnehmen der Postsendung.
Österreich
Österreicher benötigen für eine Einreise kein Visum. Die Gebühren gelten für türkische Staatsangehörige, die eine mindestens ein Jahr gültige Aufenthaltsgenehmigung für Österreich haben.
Einreisevisum:
50 € (einmalige Einreise);
Transitvisum:
40 € (einmaliger Transit);
60 € (doppelter Transit).
Schweiz
Schweizer benötigen für eine Einreise kein Visum. Die Gebühren gelten für türkische Staatsangehörige, die eine mindestens ein Jahr gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz haben.
Einreisevisum: 90 CHF (einmalige Einreise).
Transitvisum:
90 CHF (einmaliger Transit),
140 CHF (doppelter Transit).
In den angegebenen Preisen sind 5 CHF für Hologrammschutz und 35 CHF Bearbeitungsgebühr enthalten.
Weitere Auskünfte von der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Visa werden nicht an den Grenzen ausgestellt.
Gültigkeitsdauer
3 Monate.
Antragstellung
Persönlich in der Konsularabteilung der Botschaft bzw. Außenstelle (s. Adressen). Bei postalischer Anforderung des Antragsformulars muss ein frankierter Rückumschlag beigelegt werden.
Bearbeitungszeit
5-10 Werktage.
Ausreichende Geldmittel
Siehe Dokumente bei der Einreise.
Impfungen
HIV-Test
Für Langzeitaufenthalte ist ein negativer HIV-Test erforderlich (siehe Kapitel Gesundheit).
Für Langzeitaufenthalte ist ein negativer HIV-Test erforderlich (siehe Kapitel Gesundheit).
Meldepflicht
Reisezielangabe bei der Einreise
Individualreisende, die keine EU-Bürger sind, müssen Zielort, Reisezweck und Anschrift ihres Aufenthalts in Bulgarien bei der Einreise angeben. Das Anmeldeformular erhalten Reisende an den Grenzen. Bei der Einreise auf dem Luftweg ist die Anmeldekarte bereits im Flugzeug auszufüllen. Die neue Registrierungspflicht ersetzt die bisherige Regelung, sich innerhalb von 5 Tagen nach der Einreise polizeilich anzumelden. Ausgenommen von der neuen Registrierungspflicht sind Transitreisende, die das Land innerhalb von 24 Stunden wieder verlassen.
Individualreisende, die keine EU-Bürger sind, müssen Zielort, Reisezweck und Anschrift ihres Aufenthalts in Bulgarien bei der Einreise angeben. Das Anmeldeformular erhalten Reisende an den Grenzen. Bei der Einreise auf dem Luftweg ist die Anmeldekarte bereits im Flugzeug auszufüllen. Die neue Registrierungspflicht ersetzt die bisherige Regelung, sich innerhalb von 5 Tagen nach der Einreise polizeilich anzumelden. Ausgenommen von der neuen Registrierungspflicht sind Transitreisende, die das Land innerhalb von 24 Stunden wieder verlassen.
Dokumente bei der Einreise
Ausländer müssen bei der Einreise über ausreichende Geldmittel verfügen (mind. 50 €/Tag, gilt auch für Kurz- und Transitreisen) sowie ein Rückflug- oder Weiterreiseticket vorweisen.
Einreise mit Haustieren
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen Heimtierausweis (pet pass), ausgestellt von einem amtlichen Tierarzt, und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde.
Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gelten die folgenden zusätzlichen Vorschriften:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gelten die folgenden zusätzlichen Vorschriften:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.





