Einreisebeschränkungen
Die Regierung behält sich das Recht vor, Staatsbürgern von Israel die Einreise zu verweigern.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | 1 |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise mindestens noch 6 Monate gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild und in Begleitung eines Elternteils oder einer sorgeberechtigten Person oder eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Eigene Reisepässe für mitreisende Kinder erleichtern die Einreiseformalitäten.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Eigene Reisepässe für mitreisende Kinder erleichtern die Einreiseformalitäten.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind folgende Staatsbürger, sofern sie eine Rückreisemöglichkeit in das eigene Land bzw. Weiterreisemöglichkeit und ausreichende Geldmittel vorweisen können:
(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, Schweiz (14 Tage), Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland (Republik), Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. [1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger aller nicht genannten EU-Länder;
(b) Übrige Länder (für Aufenthalte bis zu 90 Tagen): USA;
(c) Übrige Länder (für Aufenthalte bis zu 30 Tagen): Korea (Süd), Malaysia, Neuseeland, Oman, Singapur und Vereinigte Arabische Emirate;
(d) Übrige Länder (für Aufenthalte bis zu 14 Tagen): Indonesien, Japan, Kanada, Laos, Liechtenstein, Malediven, Norwegen, Peru, Philippinen und Thailand;
(e) Visum bei der Einreise: Staatsbürger von Australien können am Brunei International Airport ein Visum für 30 Tage erhalten, für längere Aufenthalte müssen Visa bereits vor der Ankunft besorgt werden.
(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, Schweiz (14 Tage), Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland (Republik), Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. [1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger aller nicht genannten EU-Länder;
(b) Übrige Länder (für Aufenthalte bis zu 90 Tagen): USA;
(c) Übrige Länder (für Aufenthalte bis zu 30 Tagen): Korea (Süd), Malaysia, Neuseeland, Oman, Singapur und Vereinigte Arabische Emirate;
(d) Übrige Länder (für Aufenthalte bis zu 14 Tagen): Indonesien, Japan, Kanada, Laos, Liechtenstein, Malediven, Norwegen, Peru, Philippinen und Thailand;
(e) Visum bei der Einreise: Staatsbürger von Australien können am Brunei International Airport ein Visum für 30 Tage erhalten, für längere Aufenthalte müssen Visa bereits vor der Ankunft besorgt werden.
Visaarten
Touristen- und Transitvisum.
Visagebühren
Deutschland, Österreich und Schweiz
(Die Preise gelten für Visumspflichtige Staatsangehörige, die in Deutschland, Österreich und der Schweiz wohnen.)
Touristenvisum: 15 € einmalige Einreise, 20 € mehrmalige Einreise.
Geschäftsvisum: 15 € einmalige Einreise, 20 € mehrmalige Einreise.
Die Visagebühren sind vom Wechselkurs des Brunei-Dollars abhängig, deshalb sollte man sich rechtzeitig vor der Visabeantragung nach den aktuellen Preisen erkundigen.
(Die Preise gelten für Visumspflichtige Staatsangehörige, die in Deutschland, Österreich und der Schweiz wohnen.)
Touristenvisum: 15 € einmalige Einreise, 20 € mehrmalige Einreise.
Geschäftsvisum: 15 € einmalige Einreise, 20 € mehrmalige Einreise.
Die Visagebühren sind vom Wechselkurs des Brunei-Dollars abhängig, deshalb sollte man sich rechtzeitig vor der Visabeantragung nach den aktuellen Preisen erkundigen.
Gültigkeitsdauer
14 Tage Aufenthalt ab Einreise, Verlängerung vor Ort auf bis zu 3 Monate möglich.
Antragstellung
Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Unterlagen
(a) Reisepass. (b) Passfoto. (c) Antrag. (d) Gebühr nur in bar. (e) Bestätigung des Reisebüros über bezahlte Hin- und Rückfahrt. (f) Hotel-Reservierungsbestätigung. (g) Geschäftsvisum: Einführungs- oder Einladungsschreiben. (h) Kopie des Weiterflug- bzw. Rückflugtickets. (i) Für Arbeitsaufenthalte ist ein negativer HIV-Test erforderlich. Nähere Angaben von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Der postalischen Antragstellung sollte ein frankierter und adressierter Rückumschlag sowie die Gebühr in bar beigefügt sein.
Der postalischen Antragstellung sollte ein frankierter und adressierter Rückumschlag sowie die Gebühr in bar beigefügt sein.
Bearbeitungszeit
2-3 Tage.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.





