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Folgende Artikel können zollfrei eingeführt werden (Personen über 18 Jahre):
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 227 g Tabakwaren;
1,14 l Wein oder Spirituosen.
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 227 g Tabakwaren;
1,14 l Wein oder Spirituosen.
(a) Für manche Artikel, vorwiegend Lebensmittel, muss eine Einfuhrerlaubnis eingeholt werden.
(b) Der Besitz, Verkauf und Import von Drogen wird mit Geld- und Gefängnisstrafen geahndet.
(b) Der Besitz, Verkauf und Import von Drogen wird mit Geld- und Gefängnisstrafen geahndet.





