Albanien Reisepass/Visum
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Türkei | Ja |
| Andere EU-Länder | Nein/1 |
| Schweiz | Nein/1 |
| Österreich | Nein/1 |
| Deutschland | Nein/1 |
| Visum erforderlich | |
| Türkei | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Österreich | Nein |
| Deutschland | Nein |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Türkei | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Österreich | Ja |
| Deutschland | Ja |
Personalausweis
[1] Staatsbürger der EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz dürfen für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen grundsätzlich auch mit Personalausweis/Identitätskarte einreisen, ein Reisepass ist jedoch in jedem Falle vorzuziehen.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Kinderreisepass oder Personalausweis oder eigener Reisepass (empfohlen).
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass (empfohlen).
Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass (empfohlen).
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen für eine Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen (Verlängerungsmöglichkeit vor Ort bei der Ausländerbehörde der örtlichen Polizeidienststelle u. U. möglich) sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die am selben Tag weiterfliegen, über gültige Papiere für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Visagebühren
Gültigkeitsdauer
Antragstellung
Persönlich. Die Abholung des visierten Reisepasses muss ebenfalls persönlich erfolgen.
Antragstellung
(a) 1 Antragsformular.
(b) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig ist (Vorlage bei Abholung des Visums).
(c) 1-2 aktuelle Passfotos.
(d) notariell beglaubigtes Schreiben der Firma bzw. der Verwandten oder Freunde mit Angabe des Namens, der Anschrift und der Reisepassnummer des Reisenden sowie der Bestätigung, dass für den Reisenden während seines Aufenthalts gehaftet wird.
(e) andere Dokumente und Unterlagen als Nachweis für den Zweck der Reise.
Bearbeitungszeit
Ausreichende Geldmittel
Impfungen
Meldepflicht
Aufenthaltsgenehmigung
Auskünfte erteilen auch die zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).




