| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | 1 |
| Türkei | Nein |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Anmerkung:
Einreisekarten und Stempel werden am Flughafen verteilt.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis grundsätzlich mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Kinderreisepass bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder Eintragung des Kindes in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils bis zum vollendeten 11. Lebensjahr (am besten Eintragung des Kindes im Reisepass der Mutter; bei einer Eintragung in den Reisepass des Vaters können örtlich Probleme entstehen)
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türkei: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alle Personen unter 18 Jahren, die alleine oder nur mit einem Elternteil einreisen oder in Begleitung Dritter reisen, müssen eine schriftliche Genehmigung der Eltern bzw. des abwesenden Elternteils vorweisen können. Außerdem muss für alle alleinreisenden Minderjährigen die Reiseerlaubnis von einem Notar, dessen Unterschrift bei der Konsularabteilung der Botschaft in Berlin hinterlegt ist, ausgestellt und danach bei der zuständigen brasilianischen Botschaft beglaubigt werden.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Kinderreisepass bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder Eintragung des Kindes in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils bis zum vollendeten 11. Lebensjahr (am besten Eintragung des Kindes im Reisepass der Mutter; bei einer Eintragung in den Reisepass des Vaters können örtlich Probleme entstehen)
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türkei: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alle Personen unter 18 Jahren, die alleine oder nur mit einem Elternteil einreisen oder in Begleitung Dritter reisen, müssen eine schriftliche Genehmigung der Eltern bzw. des abwesenden Elternteils vorweisen können. Außerdem muss für alle alleinreisenden Minderjährigen die Reiseerlaubnis von einem Notar, dessen Unterschrift bei der Konsularabteilung der Botschaft in Berlin hinterlegt ist, ausgestellt und danach bei der zuständigen brasilianischen Botschaft beglaubigt werden.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für touristische (und von einigen der Länder (s. Anmerkung) auch für geschäftliche) Aufenthalte von bis zu 90 Tagen:
Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder, die Schweiz und die Türkei ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Estland, Lettland, Litauen, Malta, Rumänien und Zypern).
Anmerkung: Geschäftsreisende sollten sich vor Antritt der Reise bei den zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen) erkundigen, ob sie für ihre Reise ein Visum benötigen.
Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder, die Schweiz und die Türkei ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Estland, Lettland, Litauen, Malta, Rumänien und Zypern).
Anmerkung: Geschäftsreisende sollten sich vor Antritt der Reise bei den zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen) erkundigen, ob sie für ihre Reise ein Visum benötigen.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 8 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, nicht über Nacht bleiben und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Auch wenn unter den genannten Bedingungen ein Transit möglich ist, wird visumpflichtigen Staatsangehörigen empfohlen, vor der Reise ein Transitvisum zu beantragen, um mögliche Schwierigkeiten zu vermeiden.
Achtung: Transitvisafreiheit besteht nicht beim Transit
(a) zwischen dem São Paulo Vircopos Airport, dem Congonhas Airport und dem Guarulhas Airport,
(b) zwischen dem Rio de Janeiro Galeão Airport und dem Santos Dumont Airport,
(c) am Confis Airport in Belo Horizonte.
Achtung: Transitvisafreiheit besteht nicht beim Transit
(a) zwischen dem São Paulo Vircopos Airport, dem Congonhas Airport und dem Guarulhas Airport,
(b) zwischen dem Rio de Janeiro Galeão Airport und dem Santos Dumont Airport,
(c) am Confis Airport in Belo Horizonte.
Visaarten
u.a. Besuchs- und Touristenvisum, zeitlich begrenztes Visum, Dauervisum, Transitvisum.
Visagebühren
Unterschiedlich je nach Herkunftsland und Aufenthaltsdauer. Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. Die Visagebühren werden in bar oder per Scheck bezahlt.
Gültigkeitsdauer
Touristen-, Geschäftsvisum: bis zu 90 Tage. Einmalige Verlängerung für weitere 90 Tage kann vor Ort bei der brasilianischen Bundespolizei (Policia Federal) beantragt werden. Der Gesamtaufenthalt darf in einem Zeitraum von 12 Monaten 180 Tage nicht überschreiten. Alle Visa erlauben mehrfache Einreise während des Gültigkeitszeitraums. Touristen dürfen in Brasilien keine Arbeit aufnehmen.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
Je nach Staatsbürgerschaft unterschiedlich. Persönliche Antragstellung: Mindestens 3-5 Tage, maximal 90 Tage. Postalisch: ca. 10 Arbeitstage.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Verlängerung des Aufenthalts
Die Aufenthaltsberechtigung kann vor ihrem Ablauf bei der brasilianischen Bundespolizei um weitere 90 Tage verlängert werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Anträge an die zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen).
Einreise mit Haustieren
Vögel dürfen nicht nach Brasilien verbracht werden.
Für Hunde und Katzen wird ein internationales Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland benötigt. Für Tiere, die älter als 4 Monate sind, wird zusätzlich ein Impfzertifikat gegen Tollwut verlangt, wenn die Tollwutimpfung nicht schon im Gesundheitszeugnis angegeben ist. Zusätzlich wird eine Genehmigung von einem brasilianischen Konsulat im Herkunftsland benötigt (ausgenommen sind Argentinien, Uruguay und Paraguay).
Für Hunde und Katzen wird ein internationales Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland benötigt. Für Tiere, die älter als 4 Monate sind, wird zusätzlich ein Impfzertifikat gegen Tollwut verlangt, wenn die Tollwutimpfung nicht schon im Gesundheitszeugnis angegeben ist. Zusätzlich wird eine Genehmigung von einem brasilianischen Konsulat im Herkunftsland benötigt (ausgenommen sind Argentinien, Uruguay und Paraguay).




