Brasilien Reisepass/Visum
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Türkei | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Österreich | Ja |
| Deutschland | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Türkei | Nein |
| Andere EU-Länder | 1 |
| Schweiz | Nein |
| Österreich | Nein |
| Deutschland | Nein |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Türkei | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Österreich | Ja |
| Deutschland | Ja |
Reisepass
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türkei: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Alle Minderjährigen mit brasilianiscer Staatsangehörigkeit, die allein oder nur mit einem Elternteil einreisen oder in Begleitung Dritter reisen, müssen insbesondere für die Ausreise aus Brasilien eine schriftliche Reisegenehmigung der Eltern bzw. des abwesenden Elternteils vorweisen können. Die Einverständniserklärung muss zur Beglaubigung entweder vor einem brasilianischen Konsularbeamten an einer brasilianischen Auslandsvertretung oder bei einem brasilianischen Notariat (Cartório) abgegebenen werden.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen zu touristischen, Besuchs- und geschäftlichen Zwecken:
EU-Länder, Schweiz und Türkei ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Estland, Lettland, Malta und Zypern).
Anmerkung: Geschäftsreisende sollten sich vor Antritt der Reise bei den zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen) erkundigen, ob sie für ihre Reise ein Visum benötigen. Techniker und Monteure benötigen in jedem Fall ein Visum.
Transit
Achtung: Transitvisafreiheit besteht nicht beim Transit
(a) zwischen dem São Paulo Vircopos Airport, dem Congonhas Airport und dem Guarulhas Airport,
(b) zwischen dem Rio de Janeiro Galeão Airport und dem Santos Dumont Airport,
(c) am Confis Airport in Belo Horizonte.
Visaarten
Visagebühren
Unterschiedlich je nach Herkunftsland und Aufenthaltsdauer. Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.
Gültigkeitsdauer
Antragstellung
Persönlich oder postalisch bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).
Antragsteller für Geschäfts- oder Arbeitsvisa müssen entweder bei Antragstellung oder bei Visumabholung persönlich in der konsularischen Vertretung erscheinen.
Hinweis: Laut brasilianischem Konsulat in Berlin müssen vor der Einreichung der Original-Antragsunterlagen zurätzlich noch persönliche Informationen im Internet (https://scedv.serpro.gov.br/) angegeben werden. In Frankfurt ist derzeit nur persönliche Antragstellung möglich.
Antragstellung
Touristenvisum:
(a) Reisepass, der bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(b) ausgedruckter Online-Antrag.
(c) Nachweis über ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthaltes (Kreditkarte, Kontoauszug, Arbeitsbescheinigung o. Ä.).
(d) 1 biometrisches Passfoto.
(e) Kopie des Rückflugtickets oder Bescheinigung des Reisebüros über Reisedaten und erfolgte Bezahlung der Reise/des Flugtickets.
(f) Gebühr (Beleg über Überweisung bzw. Bareinzahlung; bei persönlicher Antragstellung per ec-Karte direkt im Konsulat).
(g) Ggf. internationales über Gelbfieber-Impfzeugnis oder ärztliches Attest (s. Gesundheit).
(h) Gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(i) Österreich: Schreiben des Arbeitgebers, der Universität oder Schule.
Minderjährige:
(k) Beglaubigte Fotokopie der Geburtsurkunde in englischer, deutscher, französischer, portugiesischer oder spanischer Sprache bzw. beglaubigte Übersetzung in eine dieser Sprachen.
Geschäftsvisum zusätzlich:
(l) Firmenschreiben an das brasilianische Konsulat mit Angaben zu Name und Funktion des Angestellten, Dauer des Arbeitsverhältnisses, Besuchsgrund und –dauer, Angabe der auszuübenden Tätigkeit und der Adresse der Firma in Brasilien und Bestätigung der vollen finanziellen Verantwortlichkeit (Bei Beantragung in Frankfurt: Firmenschreiben auf Deutsch und auf Englisch; Versicherung, dass keine technische Tätigkeit ausgeführt werden soll.).
(m) Einladungsschreiben des Unternehmens in Brasilien auf Portugiesisch.
(n) Referenzschreiben der Bank, wenn der Geschäftsreisende selbstständig ist.
(o) Bei Beantragung in München: vom Bundeszentralregister beglaubigtes polizeiliches Führungszeugnis im Original (nicht älter als 3 Monate).
(p) Meldebescheinigung (nicht älter als 90 Tage).
Bei postalischer Antragstellung wird eine Bearbeitungsgebühr von 17 € zusätzlich zu den Visumgebühren fällig; außerdem muss ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beigelegt werden.
Bearbeitungszeit
Ausreichende Geldmittel
Impfungen
Meldepflicht
Dokumente bei der Einreise
(a) Rück-/Weiterreiseticket.
(b) Ausreichende Geldmittel.
Verlängerung des Aufenthalts
Aufenthaltsgenehmigung
Einreise mit Haustieren
Vögel dürfen nicht nach Brasilien verbracht werden.
Für Hunde und Katzen wird ein internationales Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland benötigt, das nicht mehr als 7 Tage alt ist und aus dem hervorgeht, dass das Tier in den 40 Tagen vor Abreise frei von ansteckenden Krankheiten war. Das Gesundheitszeugnis muss von einem brasilianischen Konsulat beglaubtigt worden sein.
Für Tiere, die älter als 3 Monate sind, wird zusätzlich ein Impfzertifikat gegen Tollwut verlangt, wenn die Tollwutimpfung nicht schon im Gesundheitszeugnis angegeben ist.
Weitere Informationen (z.B. ob ein Microchip erforderlich ist) sind von der zuständigen konsularischen Vertretung zu erfragen.





