Botswana Reisepass/Visum

Pass erforderlich
Türkei Ja
Andere EU-Länder Ja
Deutschland Ja
Schweiz Ja
Österreich Ja
Visum erforderlich
Türkei Ja
Andere EU-Länder 1
Deutschland Nein
Schweiz Nein
Österreich Nein
Rückreiseticket erforderlich
Türkei Ja
Andere EU-Länder Ja
Deutschland Ja
Schweiz Ja
Österreich Ja

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild oder eigener Reisepass.

Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen sind u.a. die Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:

EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger der Tschechischen Republik).

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und den Flughafen nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Visaarten

Einreisevisum (einfach und mehrfach).

Visagebühren

90 €.

Gültigkeitsdauer

Maximal 90 Tage.

Antragstellung

Persönlich oder postalisch bei der Botschaft in Brüssel (s. Kontaktadressen).

Antragstellung

(a) 2 Antragsformulare.
(b) 2 Passfotos.
(c) Gebühr, bei Antragstellung in bar zu entrichten.
(d) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist.
(e) Kopie des Personalausweises.
(f) Bescheinigung des Reisebüros/der Fluggesellschaft über bezahltes Rückflugticket/bezahlten Hotelaufenthalt.
(g) Kopie des Rückflugtickets.
(h) bei Geschäftsreisen Einladungsschreiben der botswanischen Firma.

Soll der visierte Reisepass postalisch zugestellt werden, ist dies nur durch einen vorab bezahlten Kurierdienst möglich.

Bearbeitungszeit

Ca. 2 Wochen.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Aufenthaltsgenehmigung

Wer sich länger als 90 Tage im Land aufhalten möchte (sowohl bei visumpflichtigem als als bei visumfreiem Aufenthalt), muss eine Aufenthaltsgenehmigung und/oder Arbeitserlaubnis beantragen. Nähere Auskunft von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen) oder Beantragung direkt bei: Immigration and Passport Control Officer, PO Box 942, Gaborone.

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