| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | 1 |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise mindestens noch 6 Monate gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen sind Staatsbürger folgender Länder:
(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn);
(b) Commonwealth-Länder: Fast alle Commonwealth-Länder (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Antigua und Barbuda, Brunei, Dominica, Ghana, Indien, Kamerun, Kiribati, Malediven, Nigeria, Pakistan und Sri Lanka, Saint Lucia, Saint Vincent und die Grenadinen, St. Kitts und Nevis, Tuvalu und Vanuatu).
(c) Übrige Länder: Argentinien, Hongkong (VR China), Island, Japan, Liechtenstein, Montenegro, Norwegen, San Marino, Serbien, Uruguay und USA.
(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn);
(b) Commonwealth-Länder: Fast alle Commonwealth-Länder (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Antigua und Barbuda, Brunei, Dominica, Ghana, Indien, Kamerun, Kiribati, Malediven, Nigeria, Pakistan und Sri Lanka, Saint Lucia, Saint Vincent und die Grenadinen, St. Kitts und Nevis, Tuvalu und Vanuatu).
(c) Übrige Länder: Argentinien, Hongkong (VR China), Island, Japan, Liechtenstein, Montenegro, Norwegen, San Marino, Serbien, Uruguay und USA.
Transit
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Einreisevisum (einfach und mehrfach).
Visagebühren
Je nach Nationalität unterschiedlich.
Gültigkeitsdauer
Maximal 90 Tage.
Antragstellung
Antragstellung grundsätzlich bei der Botschaft in Brüssel (s. Adressen).
Unterlagen
(a) 2 Antragsformulare. (b) 2 Passfotos. (c) Gebühr. (d) Gültiger Reisepass.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Aufenthaltsgenehmigung
Wer länger als 90 Tage bleiben möchte, muss eine Aufenthaltsgenehmigung und/oder Arbeitserlaubnis beantragen. Nähere Auskunft von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen) oder Beantragung direkt bei: Immigration and Passport Control Officer, PO Box 942, Gaborone.





