Länderinfos
Bosnien-Herzegowina
Reisepass/Visum

Reisepass/Visum

Bosnien-Herzegowina

Pass erforderlich
Deutschland Nein
Österreich Nein
Schweiz Ja
Andere EU-Länder 1
Türkei Ja
Visum erforderlich
Deutschland Nein
Österreich Nein
Schweiz Nein
Andere EU-Länder Nein
Türkei Nein
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. [1] Ausgenommen sind Staatsbürger aller EU-Länder (außer Dänemark, Großbritannien und Irland), die mit die mit einem Personalausweis einreisen können.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Personalausweis oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder Personalausweis oder eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Allein oder nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil reisende Minderjährige benötigen zur Ein- und Ausreise der Zustimmung des/der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten. Die beglaubigte Erlaubnis sollte  in bosnischer, kroatischer oder serbischer Sprache verfasst sein.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. die Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen):
(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz;
(b) Übrige Länder: Türkei.

Visaarten

Privatbesuch, Touristenvisum und Geschäftsvisum.

Visagebühren

Je nach Nationalität unterschiedlich.

Gültigkeitsdauer

Visum für eine Einreise: Maximal 90 Tage. Visum für mehrmalige Einreise: Maximal 1 Jahr. Jeder einzelne Aufenthalt in Bosnien-Herzegowina darf nicht länger als 90 Tage dauern.

Antragstellung

Persönlich beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Meldepflicht

Ausländische Staatsangehörige müssen sich 24 Stunden nach Einreise polizeilich melden. In Sarajewo hat dies bei der Ausländerabteilung des Kantonalen Innenministeriums Sarajewo, Zmaja od Bosne 9, 71000 Sarajewo, Tel.: (+387) (033) 66 42 11, Mo-Fr. 8-16 Uhr, zu erfolgen. Bei Hotelunterkunft erfolgt die polizeiliche Anmeldung üblicherweise durch das Hotel. Bei Versäumnis drohen Geldbußen, schlimmstenfalls Abschiebung.

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