Bosnien-Herzegowina Länderinfos - Reisepass/Visum

Einreisebeschränkungen

Die Regierung von Bosnien-Herzegowina akzeptiert keine Pässe, die vom ehemaligen Jugoslawien (Montenegro, Serbien) mit einem roten Deckel ausgestellt wurden.
Pass erforderlich
Deutschland Nein
Österreich Nein
Schweiz Ja
Andere EU-Länder 1
Visum erforderlich
Deutschland Nein
Österreich Nein
Schweiz Nein
Andere EU-Länder Nein
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. [1] Ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder, die mit einem Personalausweis einreisen können:
(a) EU-Länder: Bundesrepublik Deutschland und Österreich, Belgien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Schweden und Spanien;
(b) Übrige Länder: Norwegen.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Personalausweis oder eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.

Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder Personalausweis oder eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen):
(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz;
(b) Übrige Länder: Andorra, Australien, Brunei, Island, Israel, Japan, Kanada, Katar, Korea (Süd), Kroatien, Kuwait, Liechtenstein, Malaysia, Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.), Monaco, Montenegro, Neuseeland, Norwegen, Russische Föderation, San Marino, Serbien, Türkei, USA und Vatikanstadt.

Visaarten

Privatbesuch, Touristenvisum und Geschäftsvisum.

Visagebühren

Je nach Nationalität unterschiedlich.

Gültigkeitsdauer

Visum für eine Einreise: Maximal 90 Tage. Visum für mehrmalige Einreise: Maximal 1 Jahr. Jeder einzelne Aufenthalt in Bosnien-Herzegowina darf nicht länger als 90 Tage dauern.

Antragstellung

Persönlich beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

Unterlagen

Touristenvisum: (a) Gültiger Reisepass. (b) 2 Passfotos. (c) Bestätigung des Reisebüros über Rückfahrticket bzw. beglaubigtes Firmenschreiben. (d) Ggf. Visum für das nächste Reiseziel. (e) Nachweis über ausreichende Geldmittel verlangt einschließlich für die Krankenversicherung (nachweisbar z.B. über bestätigte Hotelbuchung, Garantieerklärung, Einladungsschreiben, Bargeld, Kreditkarten oder ein Einladungsschreiben, das eine Form des Garantiebriefes ist, mit dem eine einheimische oder eine ausländische, in Bosnien und Herzegowina registrierte Rechtsperson, einen ausländischer Partner zu einem Geschäftsbesuch in einem bestimmten Zeitraum einlädt. Das Einladungsschreiben enthält die Erklärung zur Kostendeckung, die identisch mit der Erklärung ist, die in einem Garantiebrief abgegeben wird. Das Einladungsschreiben muss von der Wirtschaftskammer von Bosnien und Herzegowina, von der zuständigen Verwaltungsbehörde und der Organisationseinheit des Sicherheitsministeriums nach dem Geschäftssitz der einladenden Rechtsperson beglaubigt werden).

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Meldepflicht

Ausländische Staatsangehörige müssen sich 24 Stunden nach Einreise polizeilich melden. In Sarajewo hat dies bei der Ausländerabteilung des Kantonalen Innenministeriums Sarajewo, Zmaja od Bosne 9, 71000 Sarajewo, Tel.: (+387) (033) 66 42 11, Mo-Fr. 8-16 Uhr, zu erfolgen. Bei Hotelunterkunft erfolgt die polizeiliche Anmeldung üblicherweise durch das Hotel. Bei Versäumnis drohen Geldbußen, schlimmstenfalls Abschiebung.




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