Länderinfos
Bolivien
Reisepass/Visum
Reisepass/Visum
Bolivien
Pass erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Visum erforderlich
Deutschland
Nein
Österreich
Nein
Schweiz
Nein
Andere EU-Länder
1
Türkei
Nein
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Anmerkung:
Da sich die Visabestimmungen kurzfristig ändern können, ist es ratsam, sich vor Antritt der Reise bei den zuständigen konsularischen Vertretungen nach den aktuellen Bestimmungen zu erkundigen.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässen einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung in den Reisepass des begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Um Probleme bei der Wiederausreise zu vermeiden, sollten Minderjährige, die alleine oder mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil reisen Vollmachten der gesetzlichen Vertreter bei sich tragen.
Visum
Allgemein erforderlich. Ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:
EU-Länder, Schweiz (bis zu 30 Tagen) und Türkei ( [1] Ausnahmen: Für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen: Estland, Lettland, Litauen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik. Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Bulgarien, Malta und Rumänien).
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende benötigen kein Visum, wenn sie innerhalb von 24 Stunden weiterreisen und den Transitraum nicht verlassen. Zudem müssen eine bestätigte Flugreservierung und alle anderen Dokumente für die Weiterreise vorgelegt werden. Staatsangehörige von China benötigen jedoch in jedem Fall ein Transitvisum.
Visaarten
U.a. Touristenvisum, Visum für einen bestimmten Zweck (Geschäftsreise oder Arbeitsverhältnis mit Arbeitsvertrag, Praktikum, unbezahlte freiwillige Arbeit, Eheschließung, vorübergehende Verlegung des Wohnsitzes oder Einwanderung, Filmproduktion für kommerzielle Zwecke), Studentenvisum, Transitvisum.
Visagebühren
Falls ein Visum erforderlich ist, sind die Visagebühren je nach Nationalität verschieden und vom aktuellen Wechselkurs abhängig. Staatsbürger mancher Länder erhalten das Visum kostenlos. Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.
Gültigkeitsdauer
Touristenvisum: ab Einreisetag 30 Tage,
Visum für einen bestimmten Zweck (z.B. Geschäftsreise: ab Einreisetag 30 Tage gültig;
Verlängerungsmöglichkeit bis zu 90 Tagen vor Ort.
Antragstellung
Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Für Staatsangehörige mancher Länder muss vor der Beantragung eines Visums eine Genehmigung vom Außenministerium in Bolivien eingeholt werden, was in der Regel einige Wochen dauert. Nähere Angaben von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
Je nach Staatsangehörigkeit, 1-2 Tage bis maximal 6 Wochen.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Für die Einreise nach Bolivien ist ein gültiger internationaler Gelbfieberimpfpass zwingend erforderlich (Die Impfung muss spätestens 10 Tage vor der Reise erfolgt sein.). Für die Ausreise aus Bolivien über Drittstaaten (z.B. Brasilien, Argentinien) kann ein Nachweis über eine Gelbfieberimpfung erforderlich sein. Der Impfpass sollte daher stets greifbar im Handgepäck mitgeführt werden. Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Einreise mit Haustieren
Für Vögel, Katzen und Hunde wird ein Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland benötigt, das bescheinigt, dass das Tier frei von Krankheiten ist.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | 1 |
| Türkei | Nein |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Anmerkung:
Da sich die Visabestimmungen kurzfristig ändern können, ist es ratsam, sich vor Antritt der Reise bei den zuständigen konsularischen Vertretungen nach den aktuellen Bestimmungen zu erkundigen.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässen einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässen einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung in den Reisepass des begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Um Probleme bei der Wiederausreise zu vermeiden, sollten Minderjährige, die alleine oder mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil reisen Vollmachten der gesetzlichen Vertreter bei sich tragen.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung in den Reisepass des begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Um Probleme bei der Wiederausreise zu vermeiden, sollten Minderjährige, die alleine oder mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil reisen Vollmachten der gesetzlichen Vertreter bei sich tragen.
Visum
Allgemein erforderlich. Ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:
EU-Länder, Schweiz (bis zu 30 Tagen) und Türkei ( [1] Ausnahmen: Für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen: Estland, Lettland, Litauen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik. Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Bulgarien, Malta und Rumänien).
EU-Länder, Schweiz (bis zu 30 Tagen) und Türkei ( [1] Ausnahmen: Für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen: Estland, Lettland, Litauen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik. Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Bulgarien, Malta und Rumänien).
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende benötigen kein Visum, wenn sie innerhalb von 24 Stunden weiterreisen und den Transitraum nicht verlassen. Zudem müssen eine bestätigte Flugreservierung und alle anderen Dokumente für die Weiterreise vorgelegt werden. Staatsangehörige von China benötigen jedoch in jedem Fall ein Transitvisum.
Visaarten
U.a. Touristenvisum, Visum für einen bestimmten Zweck (Geschäftsreise oder Arbeitsverhältnis mit Arbeitsvertrag, Praktikum, unbezahlte freiwillige Arbeit, Eheschließung, vorübergehende Verlegung des Wohnsitzes oder Einwanderung, Filmproduktion für kommerzielle Zwecke), Studentenvisum, Transitvisum.
Visagebühren
Falls ein Visum erforderlich ist, sind die Visagebühren je nach Nationalität verschieden und vom aktuellen Wechselkurs abhängig. Staatsbürger mancher Länder erhalten das Visum kostenlos. Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.
Gültigkeitsdauer
Touristenvisum: ab Einreisetag 30 Tage,
Visum für einen bestimmten Zweck (z.B. Geschäftsreise: ab Einreisetag 30 Tage gültig;
Verlängerungsmöglichkeit bis zu 90 Tagen vor Ort.
Visum für einen bestimmten Zweck (z.B. Geschäftsreise: ab Einreisetag 30 Tage gültig;
Verlängerungsmöglichkeit bis zu 90 Tagen vor Ort.
Antragstellung
Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Für Staatsangehörige mancher Länder muss vor der Beantragung eines Visums eine Genehmigung vom Außenministerium in Bolivien eingeholt werden, was in der Regel einige Wochen dauert. Nähere Angaben von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).
Für Staatsangehörige mancher Länder muss vor der Beantragung eines Visums eine Genehmigung vom Außenministerium in Bolivien eingeholt werden, was in der Regel einige Wochen dauert. Nähere Angaben von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
Je nach Staatsangehörigkeit, 1-2 Tage bis maximal 6 Wochen.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Für die Einreise nach Bolivien ist ein gültiger internationaler Gelbfieberimpfpass zwingend erforderlich (Die Impfung muss spätestens 10 Tage vor der Reise erfolgt sein.). Für die Ausreise aus Bolivien über Drittstaaten (z.B. Brasilien, Argentinien) kann ein Nachweis über eine Gelbfieberimpfung erforderlich sein. Der Impfpass sollte daher stets greifbar im Handgepäck mitgeführt werden. Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Einreise mit Haustieren
Für Vögel, Katzen und Hunde wird ein Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland benötigt, das bescheinigt, dass das Tier frei von Krankheiten ist.





