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Bolivien
Reisepass/Visum
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Reisepass/Visum

Bolivien

Pass erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja
Visum erforderlich
Deutschland Nein
Österreich Nein
Schweiz Nein
Andere EU-Länder 1
Türkei Nein
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja

Anmerkung:
Da sich die Visabestimmungen kurzfristig ändern können, ist es ratsam, sich vor Antritt der Reise bei den zuständigen konsularischen Vertretungen nach den aktuellen Bestimmungen zu erkundigen.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht nach der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass bei der Ausreise noch mindestens 3 Monate gültig sein.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung in den Reisepass des begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.

Schweizer: Eigener Reisepass. 

Türken: Eigener Reisepass. 


Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Um Probleme bei der Wiederausreise zu vermeiden, sollten Minderjährige, die sich länger als 90 Tage in Bolivien aufgehalten haben und die alleine oder mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil reisen Vollmachten der gesetzlichen Vertreter bei sich tragen.

Visum

Allgemein erforderlich. Ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:
EU-Länder, Schweiz (bis zu 30 Tagen) und Türkei ( [1] Ausnahmen: Für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen: Estland, Lettland, Litauen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik. Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Bulgarien, Malta und Rumänien).

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende benötigen kein Visum, wenn sie innerhalb von 24 Stunden weiterreisen und den Transitraum nicht verlassen. Zudem müssen eine bestätigte Flugreservierung und alle anderen Dokumente für die Weiterreise vorgelegt werden. Staatsangehörige von China benötigen jedoch in jedem Fall ein Transitvisum.

Visaarten

U.a. Touristenvisum, Visum für einen bestimmten Zweck (Geschäftsreise oder Arbeitsverhältnis mit Arbeitsvertrag, Praktikum, unbezahlte freiwillige Arbeit, Eheschließung, vorübergehende Verlegung des Wohnsitzes oder Einwanderung, Filmproduktion für kommerzielle Zwecke), Studentenvisum, Transitvisum.

Visagebühren

Falls ein Visum erforderlich ist, sind die Visagebühren je nach Nationalität verschieden und vom aktuellen Wechselkurs abhängig. Staatsbürger mancher Länder erhalten das Visum kostenlos. Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.

Gültigkeitsdauer

Touristenvisum: ab Einreisetag 30 Tage,
Visum für einen bestimmten Zweck (z.B. Geschäftsreise: ab Einreisetag 30 Tage gültig;
Verlängerungsmöglichkeit bis zu 90 Tagen vor Ort.

Antragstellung

Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

Für Staatsangehörige mancher Länder muss vor der Beantragung eines Visums eine Genehmigung vom Außenministerium in Bolivien eingeholt werden, was in der Regel einige Wochen dauert. Nähere Angaben von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).

Bearbeitungszeit

Je nach Staatsangehörigkeit, maximal 6 Wochen.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Impfungen

Für die Einreise nach Bolivien und für die Ausreise aus Bolivien über Drittstaaten (z.B. Brasilien, Argentinien) kann die Vorlage eines gültigen internationalen Gelbfieberimpfpasses erforderlich sein. Der Impfpass sollte daher stets greifbar im Handgepäck mitgeführt werden. Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).

Einreise mit Haustieren

Für Vögel, Katzen und Hunde wird ein Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland benötigt, das bescheinigt, dass das Tier frei von Krankheiten ist.

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