Einreisebeschränkungen
Das Königreich Bhutan verweigert die Einreise Bergsteigern sowie Reisenden, die für Pressetätigkeiten oder zu Forschungszwecken einreisen wollen.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
Anmerkung:
Reisende müssen bei einem in Bhutan registrierten Reiseveranstalter ihre Reise buchen. Dies kann über ein Reisebüro in Deutschland, Österreich oder der Schweiz geschehen. Die Einreise nach Bhutan ist im Allgemeinen nur in Reisegruppen und mit Zustimmung des bhutanischen Ministeriums für Tourismus zulässig. Reiseunternehmen in Deutschland, die Bhutan-Reisen veranstalten, erledigen auch die Einreiseformalitäten (z.B. Einholung des Visums). Aviation & Tourism International (s. Adressen) sind bei Reisebuchung und Visabeschaffung behilflich.
Erfolgt die Einreise über Indien, ist zusätzlich ein indisches Visum erforderlich, bei Einreise auf dem Landweg auch ein indisches Transitvisum. Weitere Informationen s. Indien. Ein Transfer aus Indien kann durch eine bhutanische Agentur organisiert werden.
Erfolgt die Einreise über Indien, ist zusätzlich ein indisches Visum erforderlich, bei Einreise auf dem Landweg auch ein indisches Transitvisum. Weitere Informationen s. Indien. Ein Transfer aus Indien kann durch eine bhutanische Agentur organisiert werden.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Ausgenommen sind Staatsangehörige von Indien, die mit anderen Identitätsnachweisen einreisen können.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild bis zum 16. Lebensjahr oder eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige von Indien für einen Aufenthalt von max. 2 Wochen.
Visagebühren
Deutschland, Österreich, Schweiz
20 US$ (Visum für zwei Wochen).
20 US$ (Visum für zwei Wochen).
Gültigkeitsdauer
Je nach Reiseprogramm, bis zu 2 Wochen.
Antragstellung
Registrierte Reiseveranstalter führen die Reisebuchung durch und beantragen die Visa.
Unterlagen
(a) 2 Passbilder. (b) Nachweis über die bezahlte Visumgebühr. (c) Flugticket von einem registrierten Reisebüro. Weitere Auskünfte erteilen die Reiseveranstalter.
Bearbeitungszeit
Der Antrag sollte mindestens 60 Tage vor der Abreise gestellt werden. Geschäftsreisen: Visa müssen mindestens 2 1/2 Monate im Voraus über die Firma beantragt werden.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel, mindestens über 200 US$ pro Tag und Person, verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Verlängerung des Aufenthalts
Das Visum kann für 510 NU (ca. 13 €) bis zu 6 Monate verlängert werden.





