Folgende Artikel können zollfrei nach Bhutan eingeführt werden:
Gegenstände für den persönlichen Bedarf;
2 l Spirituosen;
400 Zigaretten und 150 g Pfeifentabak;
berufliche Ausrüstung;
elektronische Geräte für den persönlichen Bedarf.
Gegenstände für den persönlichen Bedarf;
2 l Spirituosen;
400 Zigaretten und 150 g Pfeifentabak;
berufliche Ausrüstung;
elektronische Geräte für den persönlichen Bedarf.
Bei der Einreise muss eine Zolldeklaration ausgefüllt werden, die bis zur Ausreise aufgehoben werden muss. Auf diesem Formular müssen alle eingeführten privaten Gegenstände einschließlich Pflanzen und Erde vermerkt werden.
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