Kosovo Reisepass/Visum

Pass erforderlich
Türkei Ja
Andere EU-Länder Ja
Schweiz Ja
Österreich Ja
Deutschland Ja
Visum erforderlich
Türkei Ja
Andere EU-Länder Nein
Schweiz Nein
Österreich Nein
Deutschland Nein
Rückreiseticket erforderlich
Türkei Ja
Andere EU-Länder Nein
Schweiz Nein
Österreich Nein
Deutschland Nein

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.

Österreicher: Eintragung des Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Schweizer:
Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Kinder, die im elterlichen Reisepass eingetragen sind, müssen auch im Visum des Elternteils eingetragen sein. Allein reisende Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung der Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen (sofern nicht anders angegeben):

EU-Länder und die Schweiz (Bulgarien für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen).

Visagebühren

Näheres von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).

Antragstellung

Persönlich bei der konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).

Meldepflicht

Ausländer müssen sich innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Ankunft im Aufenthaltsort polizeilich registrieren lassen. Möglicherweise übernimmt dies bei Hotelaufenthalt das Hotel. Die Bescheinigung ist immer mitzuführen und bei der Ausreise vorzulegen.

Dokumente bei der Einreise

Angehörige aller Nationen müssen den Grund für ihre Einreise an der Grenze dokumentieren können.

Verlängerung des Aufenthalts

Eine Verlängerung des Aufenthalts um maximal 90 Tage kann 15 Tage vor Ablauf der 90-tägigen Einreisegenehmigung beim Polizeihauptquartier in Pristina beantragt werden.

Einreise mit Haustieren

Für Hunde und Katzen wird ein EU-Heimtierausweis mit Nachweis über Microchip oder Tätowierung sowie ein tierärztliches Gesundheitszeugnis benötigt, das bescheinigt, dass das Tier gesund ist. Hunde und Katzen müssen außerdem mindestens 15 Tage und höchstens 6 Monate vor Abreise gegen Tollwut geimpft worden sein.

Anmerkung - Reisepass

Ein- bzw. Ausreise über Serbien
Da an der Grenze zwischen Kosovo und Serbien von den serbischen Behörden keine Einreisestempel erteilt werden, ist eine Ausreise aus Kosovo über Serbien nur dann möglich, wenn vorher auch die Einreise auf dem Landweg über Serbien erfolgt ist und die Gesamtreisedauer 90 Tage nicht übersteigt. Der Aufenthalt in bzw. Transit durch Serbien ohne regulären Einreisestempel stellt einen Verstoß gegen das serbische Ausländerrecht dar und kann zur Festnahme führen.

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