Kosovo Länderinfos - Reisepass/Visum

Pass erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Visum erforderlich
Deutschland Nein
Österreich Nein
Schweiz Nein
Andere EU-Länder Nein
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Nein
Österreich Nein
Schweiz Nein
Andere EU-Länder Nein

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein.

 Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.

Österreicher: Eintragung des Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Schweizer:
Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Kinder, die im elterlichen Reisepass eingetragen sind, müssen auch im Visum des Elternteils eingetragen sein.

Visum

  Die folgenden Visabestimmungen sind von Serbien. Der Kosovo hat sich im Februar 2008 von Serbien unabhängig erklärt. Die Visabestimmungen können sich deshalb in Kürze ändern.Allgemein erforderlich, ausgenommen Staatsbürger folgender Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen (sofern nicht anders angegeben):
a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, die übrigen EU-Länder und die Schweiz;
b) Übrige Länder: Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Britische Überseegebiete, Chile, Costa Rica, Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Kuba, Liechtenstein, Mexiko (bis zu 6 Monate Aufenthalt), Monaco, Neuseeland, Norwegen, San Marino, Seychellen, Singapur, Tunesien und USA;
(c) Übrige Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen): Belarus.

Visagebühren

Näheres von der zuständigen konsularischen Vertretung.

 

Antragstellung

Persönlich bei den Generalkonsulaten bzw. der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

 

Meldepflicht

Ausländer, die nicht in einem Hotel unterkommen, müssen sich innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Ankunft polizeilich registrieren lassen. Alle Ausländer, die sich länger als 3 Tage im Land aufhalten, müssen sich polizeilich registrieren lassen.

Dokumente bei der Einreise

Angehörige aller Nationen müssen den Grund für ihre Einreise an der Grenze dokumentieren können.

Verlängerung des Aufenthalts

Eine Verlängerung des Aufenthalts kann beim Polizeihauptquartier in Pristina beantragt werden.

 

Einreise mit Haustieren

Für Hunde und Katzen wird ein tierärztliches Gesundheitszeugnis benötigt, das bescheinigt, dass das Tier gesund ist.







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