Länderinfos
Kosovo
Reisepass/Visum
Reisepass/Visum
Kosovo
Pass erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Visum erforderlich
Deutschland
Nein
Österreich
Nein
Schweiz
Nein
Andere EU-Länder
Nein
Türkei
Ja
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland
Nein
Österreich
Nein
Schweiz
Nein
Andere EU-Länder
Nein
Türkei
Ja
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung des Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Kinder, die im elterlichen Reisepass eingetragen sind, müssen auch im Visum des Elternteils eingetragen sein.
Visum
Die folgenden Visabestimmungen sind von Serbien. Der Kosovo hat sich im Februar 2008 von Serbien unabhängig erklärt. Die Visabestimmungen können sich deshalb in Kürze ändern.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen:
EU-Länder und die Schweiz.
Visagebühren
Näheres von der zuständigen konsularischen Vertretung.
Antragstellung
Persönlich bei den Generalkonsulaten bzw. der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Meldepflicht
Ausländer, die nicht in einem Hotel unterkommen, müssen sich innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Ankunft polizeilich registrieren lassen. Alle Ausländer, die sich länger als 3 Tage im Land aufhalten, müssen sich polizeilich registrieren lassen.
Dokumente bei der Einreise
Angehörige aller Nationen müssen den Grund für ihre Einreise an der Grenze dokumentieren können.
Verlängerung des Aufenthalts
Eine Verlängerung des Aufenthalts kann beim Polizeihauptquartier in Pristina beantragt werden.
Einreise mit Haustieren
Für Hunde und Katzen wird ein tierärztliches Gesundheitszeugnis benötigt, das bescheinigt, dass das Tier gesund ist.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung des Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Kinder, die im elterlichen Reisepass eingetragen sind, müssen auch im Visum des Elternteils eingetragen sein.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung des Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Kinder, die im elterlichen Reisepass eingetragen sind, müssen auch im Visum des Elternteils eingetragen sein.
Visum
Die folgenden Visabestimmungen sind von Serbien. Der Kosovo hat sich im Februar 2008 von Serbien unabhängig erklärt. Die Visabestimmungen können sich deshalb in Kürze ändern.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen:
EU-Länder und die Schweiz.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen:
EU-Länder und die Schweiz.
Visagebühren
Näheres von der zuständigen konsularischen Vertretung.
Antragstellung
Persönlich bei den Generalkonsulaten bzw. der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Meldepflicht
Ausländer, die nicht in einem Hotel unterkommen, müssen sich innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Ankunft polizeilich registrieren lassen. Alle Ausländer, die sich länger als 3 Tage im Land aufhalten, müssen sich polizeilich registrieren lassen.
Dokumente bei der Einreise
Angehörige aller Nationen müssen den Grund für ihre Einreise an der Grenze dokumentieren können.
Verlängerung des Aufenthalts
Eine Verlängerung des Aufenthalts kann beim Polizeihauptquartier in Pristina beantragt werden.
Einreise mit Haustieren
Für Hunde und Katzen wird ein tierärztliches Gesundheitszeugnis benötigt, das bescheinigt, dass das Tier gesund ist.



