Kosovo Reisepass/Visum
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Türkei | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Österreich | Ja |
| Deutschland | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Türkei | Ja |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Österreich | Nein |
| Deutschland | Nein |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Türkei | Ja |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Österreich | Nein |
| Deutschland | Nein |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eintragung des Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Kinder, die im elterlichen Reisepass eingetragen sind, müssen auch im Visum des Elternteils eingetragen sein. Allein reisende Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung der Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen (sofern nicht anders angegeben):
EU-Länder und die Schweiz (Bulgarien für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen).
Visagebühren
Antragstellung
Persönlich bei der konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).
Meldepflicht
Ausländer müssen sich innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Ankunft im Aufenthaltsort polizeilich registrieren lassen. Möglicherweise übernimmt dies bei Hotelaufenthalt das Hotel. Die Bescheinigung ist immer mitzuführen und bei der Ausreise vorzulegen.
Dokumente bei der Einreise
Verlängerung des Aufenthalts
Einreise mit Haustieren
Für Hunde und Katzen wird ein EU-Heimtierausweis mit Nachweis über Microchip oder Tätowierung sowie ein tierärztliches Gesundheitszeugnis benötigt, das bescheinigt, dass das Tier gesund ist. Hunde und Katzen müssen außerdem mindestens 15 Tage und höchstens 6 Monate vor Abreise gegen Tollwut geimpft worden sein.
Anmerkung - Reisepass
Ein- bzw. Ausreise über Serbien
Da an der Grenze zwischen Kosovo und Serbien von den serbischen Behörden keine Einreisestempel erteilt werden, ist eine Ausreise aus Kosovo über Serbien nur dann möglich, wenn vorher auch die Einreise auf dem Landweg über Serbien erfolgt ist und die Gesamtreisedauer 90 Tage nicht übersteigt. Der Aufenthalt in bzw. Transit durch Serbien ohne regulären Einreisestempel stellt einen Verstoß gegen das serbische Ausländerrecht dar und kann zur Festnahme führen.



