| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | Ja |
Anmerkung:
EU-Länder und die Schweiz: Bei Aufenthalten in der Republik Serbien, die länger als 3 Monate dauern oder wenn eine Erwerbstätigkeit aufgenommen wird, ist weiterhin ein Einreisevisum erforderlich.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein. Bei Visumfreiheit muss der Reisepass bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein. Türken mit Aufenthaltsgenehmigung für ein EU-Land, die Schweiz, Norwegen oder für Island benötigen einen noch mindestens drei Monate gültigen Reisepass, in dem die jeweilige Aufenthaltsgenehmigung bescheinigt ist.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis (für den Kosovo mit Lichtbild) oder Kinderreisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung des Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Kinder, die im elterlichen Reisepass eingetragen sind, müssen auch im Visum des Elternteils eingetragen sein.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung des Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Kinder, die im elterlichen Reisepass eingetragen sind, müssen auch im Visum des Elternteils eingetragen sein.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen (sofern nicht anders angegeben):
EU-Länder und die Schweiz (Ausnahme: Bulgarien für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen).
EU-Länder und die Schweiz (Ausnahme: Bulgarien für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen).
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über die notwendigen Reiseunterlagen sowie über eine bestätigte Sitzplatzreservierung verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Ausnahme: Türkische Staatsbürger, die über eine Aufenthaltsgenehmigung für ein EU-Land, die Schweiz, Norwegen oder für Island verfügen, benötigen für die Durchreise durch Serbien kein Visum, wenn sie das Land spätestens am fünften Tag nach Einreise wieder verlassen.
Ausnahme: Türkische Staatsbürger, die über eine Aufenthaltsgenehmigung für ein EU-Land, die Schweiz, Norwegen oder für Island verfügen, benötigen für die Durchreise durch Serbien kein Visum, wenn sie das Land spätestens am fünften Tag nach Einreise wieder verlassen.
Visaarten
Visum für Touristenreisen, Geschäfts- und Transitvisa. Gültigkeit und bewilligte Aufenthaltsdauer sind unterschiedlich.
Visagebühren
Die Gebühren sind je nach Nationalität verschieden gestaffelt, Angehörige mancher Länder sind von den Visagebühren befreit und zahlen lediglich eine geringe Bearbeitungsgebühr. Näheres von der zuständigen konsularischen Vertretung.
Antragstellung
Persönlich bei den Generalkonsulaten bzw. der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
Nur persönliche Antragstellung, Bearbeitung am gleichen Tag.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Meldepflicht
Ausländer, die sich länger als 3 Tage im Land aufhalten, müssen sich polizeilich registrieren lassen. Organisationen, die Ausländern Unterkunft gegen Entgelt bieten, sowie Bürger von Serbien, zu denen Ausländer zu Besuch kommen, sind verpflichtet, deren Aufenthalt innerhalb von 24 Stunden ab Zeitpunkt der Ankunft in Serbien bei der Abteilung für innere Angelegenheiten im Aufenthaltsort anzumelden. Ausländer, die keine der oben angeführten Arten von Unterkunft benutzen, sind verpflichtet, ihren Aufenthalt oder die Änderung ihres Wohnortes innerhalb von 24 Stunden ab dem Wechsel des Aufenthaltsortes oder der Wohnung polizeilich anzumelden.
Einreise mit Haustieren
Für Hunde und Katzen wird ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt aus dem Herkunftsland benötigt, das bestätigt, dass das Tier gesund ist.





