Montenegro Reisepass/Visum
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Andere EU-Länder | Nein/1 |
| Schweiz | Nein |
| Österreich | Nein |
| Deutschland | Nein |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Österreich | Nein |
| Deutschland | Nein |
| Türkei | Nein |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Österreich | Ja |
| Deutschland | Ja |
| Türkei | Ja |
Personalausweis
U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können für touristische Aufenthalte von bis zu 30 Tagen mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen (Reisepass wird dennoch empfohlen, da die Entscheidung über die Einreise mit Personalausweis/Identitätskarte dem Grenzbeamten obliegt):
EU-Länder und Schweiz ([1] Einen Reisepass benötigen Staatsbürger von Dänemark, Großbritannien und Irland (Rep.)).
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein (EU-Bürger noch mindestens für die Dauer des Aufenthaltes, 3 Monate empfohlen).
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass (empfohlen) oder Personalausweis.
Österreicher: Eintragung des Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepass oder Personalausweis.
Schweizer: Eigener Reisepass oder Identitätskarte.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Kinder ab 12 Jahren benötigen einen eigenen Reisepass.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen:
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Papiere für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Visagebühren
20 € (einmalige Einreise), 40 € (zweimalige Einreise), 60 € (mehrmalige Einreise) für ausländische Staatsbürger mit gültigem Aufenthaltstitel für Deutschland.
Gültigkeitsdauer
Antragstellung
Persönlich oder postalisch bei den Generalkonsulaten bzw. der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Antragstellung
Touristenreisen:
(a) 1 Antragsformular.
(b) 2 Passfotos in Farbe.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig ist.
(d) Ggf. gültige Aufenthaltsberechtigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(e) Nachweis einer Auslandsreisekrankenversicherung oder Berechtigungsscheine der Krankenkasse.
(f) Nachweis ausreichender Geldmittel.
(g) Buchungsbestätigung der Hin- und Rückreise.
(h) Unterkunftsnachweis (z.B. Hotelvoucher).
(i) Gebühr.
(j) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag.
Privatreisen/Geschäftsreisen zusätzlich:
(k) Vom jeweiligen Gemeindeamt/Gericht beglaubigte Einladung der jeweiligen Kontaktperson/des Geschäftspartners in Montenegro.
Bearbeitungszeit
Ausreichende Geldmittel
Meldepflicht
Die Meldebestätigung muss gut aufbewahrt und auf Anfrage während des Aufenthalts oder bei der Abreise vorgelegt werden




