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Montenegro Länderinfos - Reisepass/Visum

Pass erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja
Visum erforderlich
Deutschland Nein
Österreich Nein
Schweiz Nein
Andere EU-Länder Nein
Türkei 1
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Nein
Österreich Nein
Schweiz Nein
Andere EU-Länder Nein
Türkei Nein

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens für die Dauer des Aufenthaltes (bei Visumfreiheit ab der Einreise noch mindestens 3 Monate) gültig sein.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Foto bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder Kinderreisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

Österreicher: Eintragung des Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Hinweis: Kinder, die im elterlichen Reisepass eingetragen sind, müssen auch im Visum des Elternteils eingetragen sein.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.


Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen (sofern nicht anders angegeben):
a) EU-Länder und die Schweiz;
b) [1] Türkei (für einen Aufenthalt von max. 5 Tagen), vorausgesetzt, der Wohnsitz ist in einem EU-Staat, in der Schweiz, Island oder in Norwegen.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über die notwendigen Reiseunterlagen sowie über eine bestätigte Sitzplatzreservierung verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Visaarten

Visum für Touristenreisen, Geschäfts- und Transitvisa. Gültigkeit und bewilligte Aufenthaltsdauer sind unterschiedlich.

Visagebühren

Die Gebühren sind je nach Nationalität verschieden gestaffelt, Angehörige mancher Länder sind von den Visagebühren befreit und zahlen lediglich eine geringe Bearbeitungsgebühr. Näheres von der zuständigen konsularischen Vertretung.

Antragstellung

Persönlich bei den Generalkonsulaten bzw. der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

Bearbeitungszeit

Nur persönliche Antragstellung, Bearbeitung am gleichen Tag.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Meldepflicht

Ausländer, die sich länger als 3 Tage im Land aufhalten, müssen sich polizeilich registrieren lassen. Organisationen, die Ausländern Unterkunft gegen Entgelt bieten, sowie Bürger von Montenegro, zu denen Ausländer zu Besuch kommen, sind verpflichtet, deren Aufenthalt innerhalb von 24 Stunden ab Zeitpunkt der Ankunft in Montenegro bei der Abteilung für innere Angelegenheiten im Aufenthaltsort anzumelden. Ausländer, die keine der oben angeführten Arten von Unterkunft benutzen, sind verpflichtet, ihren Aufenthalt oder die Änderung ihres Wohnortes innerhalb von 24 Stunden ab dem Wechsel des Aufenthaltsortes oder der Wohnung polizeilich anzumelden.

Aufenthaltsgenehmigung

Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in der Republik Montenegro muss im Land eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Weitere Anfragen an die konsularischen Vertretungen.

Einreise mit Haustieren

Für Hunde und Katzen wird ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt aus dem Herkunftsland benötigt, das bestätigt, dass das Tier gesund ist.

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