| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | 1 |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | Nein |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens für die Dauer des Aufenthaltes (bei Visumfreiheit ab der Einreise noch mindestens 3 Monate) gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Foto bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder Kinderreisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung des Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Hinweis: Kinder, die im elterlichen Reisepass eingetragen sind, müssen auch im Visum des Elternteils eingetragen sein.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung des Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Hinweis: Kinder, die im elterlichen Reisepass eingetragen sind, müssen auch im Visum des Elternteils eingetragen sein.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen (sofern nicht anders angegeben):
a) EU-Länder und die Schweiz;
b) [1] Türkei (für einen Aufenthalt von max. 5 Tagen), vorausgesetzt, der Wohnsitz ist in einem EU-Staat, in der Schweiz, Island oder in Norwegen.
a) EU-Länder und die Schweiz;
b) [1] Türkei (für einen Aufenthalt von max. 5 Tagen), vorausgesetzt, der Wohnsitz ist in einem EU-Staat, in der Schweiz, Island oder in Norwegen.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über die notwendigen Reiseunterlagen sowie über eine bestätigte Sitzplatzreservierung verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Visum für Touristenreisen, Geschäfts- und Transitvisa. Gültigkeit und bewilligte Aufenthaltsdauer sind unterschiedlich.
Visagebühren
Die Gebühren sind je nach Nationalität verschieden gestaffelt, Angehörige mancher Länder sind von den Visagebühren befreit und zahlen lediglich eine geringe Bearbeitungsgebühr. Näheres von der zuständigen konsularischen Vertretung.
Antragstellung
Persönlich bei den Generalkonsulaten bzw. der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
Nur persönliche Antragstellung, Bearbeitung am gleichen Tag.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Meldepflicht
Ausländer, die sich länger als 3 Tage im Land aufhalten, müssen sich polizeilich registrieren lassen. Organisationen, die Ausländern Unterkunft gegen Entgelt bieten, sowie Bürger von Montenegro, zu denen Ausländer zu Besuch kommen, sind verpflichtet, deren Aufenthalt innerhalb von 24 Stunden ab Zeitpunkt der Ankunft in Montenegro bei der Abteilung für innere Angelegenheiten im Aufenthaltsort anzumelden. Ausländer, die keine der oben angeführten Arten von Unterkunft benutzen, sind verpflichtet, ihren Aufenthalt oder die Änderung ihres Wohnortes innerhalb von 24 Stunden ab dem Wechsel des Aufenthaltsortes oder der Wohnung polizeilich anzumelden.
Aufenthaltsgenehmigung
Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in der Republik Montenegro muss im Land eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Weitere Anfragen an die konsularischen Vertretungen.
Einreise mit Haustieren
Für Hunde und Katzen wird ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt aus dem Herkunftsland benötigt, das bestätigt, dass das Tier gesund ist.





