Montenegro Reisepass/Visum

Pass erforderlich
Andere EU-Länder Nein/1
Schweiz Nein
Österreich Nein
Deutschland Nein
Türkei Ja
Visum erforderlich
Andere EU-Länder Nein
Schweiz Nein
Österreich Nein
Deutschland Nein
Türkei Nein
Rückreiseticket erforderlich
Andere EU-Länder Ja
Schweiz Ja
Österreich Ja
Deutschland Ja
Türkei Ja

Personalausweis

U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können für touristische Aufenthalte von bis zu 30 Tagen mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen (Reisepass wird dennoch empfohlen, da die Entscheidung über die Einreise mit Personalausweis/Identitätskarte dem Grenzbeamten obliegt):

EU-Länder und Schweiz ([1] Einen Reisepass benötigen Staatsbürger von Dänemark, Großbritannien und Irland (Rep.)).

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein (EU-Bürger noch mindestens für die Dauer des Aufenthaltes, 3 Monate empfohlen).

Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass (empfohlen) oder Personalausweis.

Österreicher: Eintragung des Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepass oder Personalausweis.

Schweizer: Eigener Reisepass oder Identitätskarte.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Kinder ab 12 Jahren benötigen einen eigenen Reisepass.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen:

EU-Länder, Schweiz und Türkei.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Papiere für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Visaarten

Visum für Touristenreisen, Geschäfts- und Transitvisa. Gültigkeit und bewilligte Aufenthaltsdauer sind unterschiedlich.

Visagebühren

20 € (einmalige Einreise), 40 € (zweimalige Einreise), 60 € (mehrmalige Einreise) für ausländische Staatsbürger mit gültigem Aufenthaltstitel für Deutschland.

Gültigkeitsdauer

Kurzzeitvisa (einmalige, zweimalige und mehrmalige Einreise) berechtigen insgesamt zu einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen pro Halbjahr. Visa zur mehrmaligen Einreise sind 1 Jahr lang ab der ersten Einreise gültig.

Antragstellung

Persönlich oder postalisch bei den Generalkonsulaten bzw. der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Antragstellung

Touristenreisen:
(a) 1 Antragsformular.
(b) 2 Passfotos in Farbe.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig ist.
(d) Ggf. gültige Aufenthaltsberechtigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(e) Nachweis einer Auslandsreisekrankenversicherung oder Berechtigungsscheine der Krankenkasse.
(f) Nachweis ausreichender Geldmittel.
(g) Buchungsbestätigung der Hin- und Rückreise.
(h) Unterkunftsnachweis (z.B. Hotelvoucher).
(i) Gebühr.
(j) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag.

Privatreisen/Geschäftsreisen zusätzlich:
(k) Vom jeweiligen Gemeindeamt/Gericht beglaubigte Einladung der jeweiligen Kontaktperson/des Geschäftspartners in Montenegro.

Bearbeitungszeit

1-2 Wochen.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Meldepflicht

Ausländer müssen sich innerhalb von 24 Stunden polizeilich registrieren lassen. Organisationen, die Ausländern Unterkunft gegen Entgelt bieten (z.B. Hotels), sowie Bürger von Montenegro, zu denen Ausländer zu Besuch kommen, sind verpflichtet, deren Aufenthalt innerhalb von 24 Stunden ab Zeitpunkt der Ankunft in Montenegro bei der Abteilung für innere Angelegenheiten im Aufenthaltsort anzumelden. Ausländer, die keine der oben angeführten Arten von Unterkunft benutzen, sind verpflichtet, ihren Aufenthalt oder die Änderung ihres Wohnortes innerhalb von 24 Stunden ab dem Wechsel des Aufenthaltsortes oder der Wohnung polizeilich anzumelden.

Die Meldebestätigung muss gut aufbewahrt und auf Anfrage während des Aufenthalts oder bei der Abreise vorgelegt werden

Aufenthaltsgenehmigung

Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in der Republik Montenegro muss im Land eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Weitere Anfragen an die konsularischen Vertretungen.

Einreise mit Haustieren

Für Hunde und Katzen wird ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt aus dem Herkunftsland benötigt, das bestätigt, dass das Tier gesund ist. Außerdem ist ein EU-Heimtierausweis (pet pass) notwendig, in dem die Kennzeichnung des Tieres durch einen implantierten Microchip oder eine Tätowierung nachgewiesen ist. Eine ebenfalls geforderte Tollwutimpfung (Nachweis) muss mindestens 15 Tage und längstens 6 Monate vor Abreise erfolgt sein.
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